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Vor neuer Europa-Regelung

Grenzüberschreitend streamen: Zattoo beginnt mit Länderzuordnung

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„Da du dein Abo in Deutschland erworben hast, identifizieren wir dich als Nutzer in Deutschland.“ Der TV-Streaming-Dienst Zattoo hat damit begonnen, seine Anwender zu bestimmten Ländern zuzuordnen und bereitet sich damit nicht nur auf eine bald in Kraft tretenden Verordnung des Europäischen Parlamentes vor, sondern schafft auf einen von vielen Zattoo-Abonnenten genutzten Trick zur Preisreduktion ab.

Zattoo Land

So war es bislang möglich, eine kostenpflichtiges Zattoo-Abo auf alternativen Länderportalen des Anbieters abzuschließen (etwa auf der spanischen Homepage) und die günstigeren Konditionen anschließend auch in Deutschland weiter zu nutzen.

Dies funktioniert fortan nicht mehr. Wie Zattoo jetzt in einer Nutzer-E-Mail schreibt, wird der Konzern zukünftig auf einen festen Ländereintrag im Nutzerkonto setzen.

So heißt es in dem Kundenanschreiben:

[…] in den nächsten Wochen planen wir unser Angebot weiter auszubauen. Ausserdem bereiten wir uns auf das neue Recht zur grenzüberschreitenden Nutzung vor, das 2018 in allen EU-Staaten in Kraft tritt. Hierfür müssen wir jeden Zattoo-Nutzer seinem Wohnsitz-Land zuordnen. Sollte die Zuordnung für dich nicht richtig sein, kontaktiere bitte unseren Kunden-Support hier. Für deine tägliche Nutzung in Deutschland ändert sich hiermit nichts. Im Ausland wirst du dein Abo aus lizenzrechtlichen Gründen nicht nutzen können. […]

Erst im Dezember 2016 hatte das Europäische Parlament eine größere Freizügigkeit für das grenzüberschreitende Streaming eingefordert. Der Zugriff auf Video- und Musik-Streaming-Dienste, auf Sportprogramme, Filme und E-Books solle fortan auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen funktionieren. Ein neues Gesetz soll EU-Bürgern den europaweiten Zugang zu entsprechenden Streaming- und Content-Angeboten gewährleisten.

Wie genau Zattoo und Co. die neuen Anforderungen zum kommenden Jahr umsetzen werden, bleibt also mit Spannung abzuwarten.
Mit Dank an Patrick

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02. Okt 2017 um 08:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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