Keine Pflicht zur Speicherung
Gerichtsurteil legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis
Das umstrittene Gesetzt zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass die Anbieter von Telefon- und Internetzugangsdiensten dazu verpflichtet worden, bestimmte Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern und bei Bedarf an Behörden übermitteln. Damit wird es zunächst allerdings nichts, wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wird die Verpflichtung bis auf weiteres ausgesetzt.
Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatte der Provider Spacenet einen Eilantrag gegen das Gesetz gestellt und Recht bekommen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist demnach nun kein Provider verpflichtet, die Daten zu speichern. Möglicherweise wird das Gesetzt in der Folge komplett gekippt, die Regelung verstößt dem Europäischen Gerichtshof zufolge gegen Europarecht. Dort hält man eine Speicherung ohne jeden Grund für unzulässig.
Die großen Provider haben sich Medienberichten zufolge bereits gegen eine Speicherung ausgesprochen, unter anderem sicher auch, weil das Verfahren für die Anbieter mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.