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Gilt (noch) nicht für Streaming

Online-Einkauf ohne Grenzen: EU entfernt Geoblocking

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23 Kommentare 23

Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung A8-0172/70 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking hat das Europäische Parlament neuen Vorschriften eingeführt, die fortan den grenzenlosen Online-Einkauf ermöglichen sollen.

Eu Parlament 500

Verbraucher sollen zukünftig selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie dabei aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden.

Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden und diesen den Zugang zu gleichen Preisen bzw. Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land (Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen);
  • Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;
  • Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.

Interessant ist: Digitale Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder Streaming-Portale fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. In zwei Jahren soll die neue Regelung aber erneut überprüft werden, dann könnten auch Digitalinhalte mit berücksichtigt werden.

Den kompletten Text der Verordnung könnt ihr in diesem PDF nachlesen.

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07. Feb 2018 um 11:26 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • So lange der Händler nicht in alle EU-Länder versenden muss, ist diese Regelung doch total für die Füße.

  • Ab Ende März fällt doch das GEO-Blocking bei bezahlten Streamingdiensten…

  • Endlich taugt die EU mal zu irgendwas. Da geht es wohl eher um die großen wie Am..on, die das gerne praktizieren.

    • Amazon kann aber ganz einfach den Versand nach Deutschland unterbinden, denn das ist die Lücke im Gesetz.

      • Das ist keine Lücke! Man kann keinen Händler dazu zwingen, in ein bestimmtes Land zu liefern. Das wäre ja noch schöner.
        Ich bestelle schon lange bei Amazon UK – ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die Lieferung nach D jetzt einstellen. Es sind eher die kleineren Versender, die dies jetzt evtl. einstellen könnten.

      • Ob Lücke oder nicht, es ist eine Möglichkeit, sich gegen das nicht mehr vorhandene Geoblocking zu wehren. ;)

    • Bei Amazon kann man das Land doch manuell einstellen, so hat man „local Look and Feel“ nur blöd wenn man dann die Sprache nicht spricht.

  • Netflix, HBO etc straight from the source ohne Übersetzungen oder so wären toll.
    Genauso wie iPhones ohne Warnhinweise auf der Rückseite :3

  • Dann kann Amazon ja Amazon.eu als Standardadresse schalten.

  • Wäre geil wenn man BBC One streamen könnte solange GB noch in der EU ist XD

  • Stefan B. aus H

    Das ist ja beinahe nur eine Nebelkerze, wenn man aber bedenkt, welch bürokratischer Aufwand (z. B. ElektroG = WEEE) für die Händler dahinter steckt, halbwegs verständlich, dass es keinen Zwang zur Lieferung in jedes EU-Land gibt. Hier müsste die EU erstmal wieder bürokratischen Kahlschlag betreiben, worin sie ja leider nicht sonderlich gut ist.

  • Wie sieht es mit Promotionen und Aktionen für nicht lokal erworbene Produkte aus? Kann ich an einer Portugisischen Promotion mit meinem Drucker aus Schweden teilnehmen?

  • Interessant ist: Digitale Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder Streaming-Portale fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. In zwei Jahren soll die neue Regelung aber erneut überprüft werden, dann könnten auch Digitalinhalte mit berücksichtigt werden.

    Wo bitte geht das aus dem Text hervor?

  • Sollte es eine PFLICHT geben, dass ein Händler in alle Staaten liefern müsste, würden nach 1-2 Jahren nur noch Amazon und 3-4 ander Versandhändler am Markt sein.
    Denn kein kleiner Händler kann sich das Heer an Rechtsanwälte und Steuerberater leisten die bräuchte um alle Rechte und Pflichten zu erfüllen. Ebenfalls dank der EU.

    • Stefan B. aus H

      Das stimmt leider zu einem guten Teil. Alleine die WEEE-Direktive (in Deutschland umgesetzt im ElektroG) ist ein bürokratisches, administratives, für wirklich gesetzestreu agieren wollende Händler im B2C ein Monster. Selbst mit teuer bezahlten externen Beratern ist es nahezu unmöglich, EU-weiten Handel mit Elektroartikeln im B2C zu treiben. In anderen Bereichen gibt es diese Monstrositäten sicherlich auch.

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