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Gilt (noch) nicht für Streaming

Online-Einkauf ohne Grenzen: EU entfernt Geoblocking

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Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung A8-0172/70 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking hat das Europäische Parlament neuen Vorschriften eingeführt, die fortan den grenzenlosen Online-Einkauf ermöglichen sollen.

Eu Parlament 500

Verbraucher sollen zukünftig selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie dabei aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden.

Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden und diesen den Zugang zu gleichen Preisen bzw. Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land (Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen);
  • Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;
  • Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.

Interessant ist: Digitale Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder Streaming-Portale fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. In zwei Jahren soll die neue Regelung aber erneut überprüft werden, dann könnten auch Digitalinhalte mit berücksichtigt werden.

Den kompletten Text der Verordnung könnt ihr in diesem PDF nachlesen.

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07. Feb 2018 um 11:26 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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