GEMA gegen YouTube: Sperrtafeln laut LG München rechtswidrig
Der Streit zwischen YouTube und der GEMA nimmt kein Ende. Weiterhin lässt sich von Deutschland aus nur ein Teil des auf Googles Videoportal verfügbaren Musikangebots abrufen. Etliche Videos, beispielsweise Nirvanas „Smells Like Teen Spirit“, bleiben mit dem bekannten Hinweis auf die laut Google von der GEMA nicht eingeräumten Musikrechte gesperrt.
Unabhängig vom Disput über die Nutzungsgebühren für die Onlinevideos (die GEMA fordert von Google mindestens 0,375 Cent pro Wiedergabe) liegen die beiden Kontrahenten auch wegen des Textes auf den von YouTube angezeigten Sperrhinweisen im Clinch. Die GEMA führt sich durch den Satz „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ diskreditiert und hat nun offenbar einen gerichtlichen Teilsieg errungen. In einer aktuellen Pressemitteilung teilt die Gesellschaft mit, dass das Landgericht München in dieser Formulierung eine „illegale Anschwärzung und Herabwürdigung“ sehe. Der Text erwecke bei den Nutzern den Anschein, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornehme.
Bleibt abzuwarten, wie lange die Freude auf Seiten der GEMA anhält. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig zudem würde es uns sehr wundern, wenn Google in dieser Angelegenheit ohne weitere Gegenwehr klein bei gibt.