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Beweisführung mit Apostrophen

Geklaute Songtexte: Apple-Partner Genius attackiert Google

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23 Kommentare 23

Die Tatsache, dass Songtexte inzwischen gesondert und unabhängig von den akustischen Werken verwertet, geschützt und angeboten werden, stört uns. Statt in einer zentralen Datenbank, leben die Liedtexte vieler Songs so in Grauzonen des Netzes, sind oft mit Fehler gespickt und nicht selten der Gegenstand urheberrechtlicher Auseinandersetzungen.

Liedtexte Suchen

Je nachdem welche Verträge euer Streaming-Anbieter unterzeichnet hat, fällt der Zugriff auf die Liedtexte zum aktuell spielenden Lied zudem stark unterschiedlich aus.

Während Apple seit dem vergangenen Herbst gemeinsame Sache mit dem Platzhirschen Genius macht und Liedtexte in Apple Music unter iOS 13 sogar synchronisiert zur Musik einblenden wird, haben sich Spotify und Genius zuletzt verworfen und darauf geeinigt, die Texte (bzw. Ausschnitte davon) nur noch bei ausgewählten Lieder einzublenden.

Jetzt hat sich Genius zudem mit Google angelegt. So hat der Liedtext-Verwerter dem Suchmaschinen-Riesen nun öffentlich vorgeworfen, sich unrechtmäßig am eigenen Datenbestand zu bedienen. Genius führt sogar Beweise an: In spezifischen Morse-Mustern gesetzte Apostrophe sollen belegen, dass Google bei Genius kopiert und die Liedtexte nicht selbst zusammengestellt hat.

Stik Chord

Im Gespräch mit dem Wall Street Journal gibt ein Genius-Manager zu Protokoll, dass Google die Texte seit mindestens 2016 kopieren soll – trotz Aufforderungen eben jenes Verhalten zu unterlassen.

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17. Jun 2019 um 17:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    23 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wenn ich jetzt ein geklautes iPhone verkaufe,ist dann der Käufer der Dieb? Nichts anderes unterstellt ihr hier Google, welche zumindest nach eigenen Aussagen die Texte anderweitig lizenzieren. Und zumindest in DE (mal abgesehen von der Bild) gilt die Unschuldsvermutung.

    • Wenn du ein geklautes iPhone verkaufst, muss der Käufer es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben, da er (der Käufer) kein Eigentum an gestohlen Sachen erlangen kann.

      • Das ist richtig. Und falls Google tatsächlich die Texte über einen anderen Dienst lizenziert, dieser aber die Texte klaut, muss Google auch entsprechend handeln.

    • Wenn Du ein (von Dritten) geklautes iPhone verkaufst, machst Du Dich im Zweifel der Hehlerei schuldig. Und wie andere schon berichten, hat der Käufer noch mehr Pech, da er das iPhone wieder herausgeben muss und zusehen kann, wie er vom Verkäufer (Hehler) das Geld zurück bekommt.

    • Wie heißt es so schon: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      • Habt ihr ganzen Hobby-Juristen schonmal was von gutgläubigem Eigentumserwerb gehört?

        Man kann relativ einfach Eigentümer von einem geklauten iPhone werden, wenn man es nicht weiß und nicht fahrlässig handelt.

  • Du weißt schon das da eine Firma eine andere Verklagt oder und ifun.de nur darüber berichtet? ;)

      • Ifun.de hat auch in keiner Weise Google beschuldigt, sondern nur berichtet, das Genius Google beschuldigt und Beweise vorlegt, die „belegen sollen“, dass Google kopiert hat.
        Wenn Journalisten über solche Vorgänge erst berichten dürften, wenn ein Gericht die Schuld festgestellt hat, würde letztlich die erforderliche Öffentlichkeit von solchen Verfahren verloren gehen.

  • Gut, dass das jetzt jeder weiss.
    Einmal kurz mit Notepad++ drüber und das wars.

  • Genius, da werde ich hellhörig: Wer gerne Lyrics sammelt, für den ist mein Kurzbefehl „I Am Genius“ vielleicht etwas. :)

    Mit diesem kleinen Helfer kann man nach Lyrics auf Genius.com suchen (manuell oder automatisch mit dem gerade spielenden Song) und die Liedtexte in einer Sammlung in iCloudDrive als PDF sichern.

    Alternativ lassen sich die Lyrics auch als Notiz ablegen, per E-Mail, Nachricht etc. jeweils als PDF-Anhang oder als Text versenden.

    Hier geht’s zum Download: https://routinehub.co/shortcut/2851

  • Was für eine krasse kriminelle Energie in diesem Unternehmen steckt.
    Zum Glück gibt es hierzulande das Leistungsschutzrecht.

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