Neues Leben für Providergeräte
FRITZ!Box-Urteil: Gut für AVM, schlecht für die Umwelt?
Die Berliner Netzwerk-Ausstatter von AVM bedienen nicht nur Endkunden mit ihren Geräten, die Router der FRITZ!Box-Produzenten werden hierzulande auch an Provider verkauft und landen so, häufig mit angepassten Firmware-Versionen, am Anschluss zahlreicher DSL- und Kabelkunden.
Doch was passiert mit den Netzwerk-Geräten, wenn die Kunden ihre Provider wechseln und die gebrauchten Geräte nicht mehr benötigen?
Eine Frage, mit der sich das Münchner Landgericht beschäftigt hat und nun zu dem Schluss gekommen ist, dass Drittanbieter wie Woog die gebrauchten Provider-Geräte nicht aufkaufen, mit der regulären Firmware versehen und als gebrauchtes Gerät erneut dem Markt zuführen dürfen.
In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen AVM und Woog ging es um 20.000 gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable, wie Christian Wölbert seinerzeit für heise.de berichtet:
[…] 20.000 gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable, die ursprünglich vom Netzbetreiber Unitymedia an seine Kunden vermietet wurden. Woog ersetzte die Unitymedia-spezifische und veraltete Firmware dieser Boxen durch die aktuelle Software, die AVM für die im freien Handel erhältliche Version des Geräts entwickelt hat. Im Februar erwirkte AVM beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der modifizierten Router.
Nach der heutigen Urteilsverkündung steht jetzt fest: Woog wird wohl auf der Ware sitzenbleiben und darf die Gebrauchtgeräte nicht modifiziert verkaufen.
AVM begrüßt das Urteil. So erklären die Berliner gegenüber ifun.de:
Im Urteil des Münchner Landgerichts I wird die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen und vertrieben wurde, untersagt. Dies begrüßen wir auch im Sinne der Verbrauchersicherheit sehr. Für Herkunft und Qualität können wir als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie von uns oder mit unserer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist. […] Die Kammer des Landgerichts München hat zu diesem Aspekt zudem ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen kann. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“
Gesprächsoffene Zweite-Hand-Fans
In Sachen Nachhaltigkeit führt der Hersteller zwei Punkte an, die er in diesem Zusammenhang gesondert betont wissen möchte.
Zum einen stellt AVM sicher, dass man den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Selbst für Produkte, die Kunden „aus zweiter Hand“ nutzen, böte man kostenfreien Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware.
Zum anderen zeigt sich AVM was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, gesprächsoffen. Man verfüge über ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.