Im Streit seit 2012
EuGH: Bundesnetzagentur scheitert gegen Google
Der Europäische Gerichtshof hat die Forderung der Bundesnetzagentur abgewiesen, Online-Angebote wie Googles Gmail-Dienst als reguläre Telekommunikationsanbieter im Sinne der deutschen Rechtssprechung zu klassifizieren.
Damit ist die Bundesnetzagentur mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Anforderungen in Sachen Datenschutz und öffentliche Sicherheit auch für Google und Co. durchzusetzen.
Während auf die offizielle Pressemitteilung zur Entscheidung noch gewartet werden muss, berichtet der Südwestrundfunk über die Implikationen des Urteils:
[…] müssen Gmail und andere Internetangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen und etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google sein E-Mailangebot bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet – der US-Konzern wehrte sich juristisch dagegen.