Parlament und Rat einigen sich
EU: Streaming-Abos sollen grenzüberschreitend nutzbar sein
Hinsichtlich einer kundenfreundlichen Regelung für die grenzüberschreitende Nutzung von Streaming-Abonnements auf europäischer Ebene ist die größte Hürde genommen. Verhandlungspartner aus Parlament und dem Rat der Europäischen Union haben sich auf eine Neuregulierung geeinigt. EU-Bürger sollen künftig nicht mehr daran gehindert werden, ihre Abonnements von Musik-, Video- oder Spieleangeboten auch während eines vorübergehendem Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu nutzen.
Die Verhandlungspartner gehen davon aus eine Lösung gefunden zu haben, die sowohl Kunden als auch Anbieter zufrieden stellt. Abonnenten von kostenpflichtigen Angeboten sollen künftig grundsätzlich die Möglichkeit haben, auch bei Auslandsaufenthalten auf diese Dienste zuzugreifen. Im Gegenzug sieht die Regelung vor, dass die Anbieter dieser Inhalte den tatsächlichen Wohnsitz des Abonnenten mittels angemessener Methoden verifizieren können. Dazu zählen elektronische Identitätsprüfungen ebenso wie etwa die Angabe von Steuerinformationen oder die Überprüfung von IP-Adressen. Die Nutzer müssen allerdings über die vom Anbieter gewählte Methode aufgeklärt werden und der Anbieter hat die damit zusammenhängenden Informationen besonders vor Missbrauch zu schützen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung bieten kostenlose Angebote. Diese sind ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Anbieter können ihren Nutzern besagte Freiheiten natürlich einräumen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Der Antrag wird bereits seit letztem Jahr diskutiert. Nach der nun erfolgten Einigung bedarf es lediglich noch einer formellen Zustimmung durch Rechtsausschuss, Parlament und Ministerrat der EU.