Auflagen auch für Software
EU-Parlament stimmt für „Recht auf Reparatur“
Das EU-Parlament hat sich mit überwiegender Mehrheit für ein „Recht auf Reparatur“ ausgesprochen. 509 Befürwortungen standen lediglich drei Gegenstimmen und 13 Enthaltungen gegenüber. Damit gilt ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission als angenommen und es wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel folgen. Ergänzend zieht die Europäische Kommission einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung.
Im Rahmen der Abstimmung waren sich die Abgeordneten darüber einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den vollständigen Lebenszyklus von Produkten berücksichtigen muss. Ausdrücklich eingeschlossen wurde hier bereits das Design der Produkte, zudem sollen ethische Grundprinzipien bei der Produktion, Normung und Verbraucherinformationen inklusive einer Kennzeichnung der Reparierbarkeit eine Rolle spielen. Die vielen Herstellern vorgeworfene bewusst herbeigeführte Veralterung soll künftig als unlautere Geschäftspraktik gelten, entsprechende Praktiken können dann nach EU-Recht verboten werden.
Bild: Apple
„Recht auf Reparatur“ auch für Software
Die mit der Einigung verbundenen Forderungen sind weitreichend und könnten insbesondere auch Apple künftig Kopfzerbrechen machen. So sollen Produkte künftig so gestaltet werden, dass sie länger halten und sicher repariert werden können. Dies bezieht unter anderem mit ein, dass Reparaturbetriebe und Verbraucher kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten.
Die „Recht auf Reparatur“-Forderungen beschränken sich nicht nur auf die Hardware-Seite, sondern schließen bei digitalen Geräten auch deren Software mit ein. Eine der Kernforderungen ist hier, dass Software-Updates reversibel sein sollen und nicht zu einer verminderten Leistung der Geräte führen dürfen.
Produktpass soll Käufer informieren
Die Anforderungen an die Haltbarkeit der Geräte und deren Reparaturmöglichkeiten sollen in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie festgehalten werden. Damit verbunden wird auch eine Kennzeichnung nach Art eines Produktpasses gefordert, der Auskunft über Faktoren wie die Reparaturmöglichkeiten und die geschätzte Lebensdauer gibt.
Es zeichnet sich bereits seit längerer Zeit ab, dass auf Europa-Ebene entsprechende Bestimmungen in die Wege geleitet werden. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grund hat Apple sein Programm für unabhängige Reparaturanbieter ins Leben gerufen, in dessen Rahmen die Möglichkeiten für unabhängige Reparaturanbieter erweitert werden.