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Im Zweifel für den Datenschutz:

EU-Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

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28 Kommentare 28

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz in den Mitgliedsländern der der EU. Die Große Kammer des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

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(EU-Gerichtshof Luxemburg | Bild: Peter Fuchs Shutterstock)

Konkret hatte unter anderem die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland gegen die „Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten“ geklagt. Die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und verletze die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung. Das EU-Gericht gab diesen Einwänden in vollem Umfang Recht und fordert nun eine Überarbeitung der Richtlinie und damit verbunden die Beschränkung der Speicherung der Daten aus Telefonaten, Internetaktivitäten und E-Mail-Verkehr auf das absolut Notwendigste.

Die Bundesregierung hat sich zuletzt für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Das Urteil aus Luxemburg macht Union und SPD nun allerdings einen Strich durch die Rechnung. Das ursprünglich geplante Sammeln von privaten Daten der Bundesbürger über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren hinweg ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr zulässig. (via Tagesschau)

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08. Apr 2014 um 11:04 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • dann holen die sich die daten eben von den amis – kein problem…

  • Da werden sich unsere europäischen Geheimdienste eh nicht dran halten insbesondere in DE & GB spucken die doch auf demokratische Werte…

    • Genau. Und deshalb am besten: Kopf in den Sand. Wir können eh nichts ändern. Tatsache ist: Menschen haben unter weitaus schlechteren Voraussetzungen widerstanden und geändert. Das ging nicht immer ohne Kopfverlust oder Rückschläge. Aber es ging. Hier gilt ausnahmsweise mal nicht Homer: „Es zu versuchen, ist der erste Schritt zum Versagen.“ Was ich eigentlich sagen wollte: Das Urteil lässt mich hoffen. Und Richter zu sein, heisst nicht generell auch dumm sein. Überraschen tut mich, das sich angeblich alle Parteien freuen. Wie das? Wer wollte denn nun die V-Datenspeicherung?

  • Vorallem wenn die EU dann Deutschland, Frankreich und England bestrafen Wells sie es trotzdem tun, reißen sie die EU damit nur noch schneller in der Abgrund als sie es sowieso irgendwann tun wird…

  • Wenn man mal bedenkt, dass die Vorratsdatenspeicherung Straftaten aufklären hätte könnte … Das merkt man aber erst dann, wenn man selbst in die missliche Lage kommt. Hinterher ist es dann aber unmöglich, es durfte ja nicht gespeichert werden.
    Aber immer schön bei Whatsapp sein Telefonbuch hochladen und im Gsichterbuch den Rest ;).

    • Hätte, könnte ist in diesem Fall sehr schön gesagt. Statistiken zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung keine positiven Auswirkungen auf die Erfolgsquote bei den Ermittlungen bringt.
      Wenn jemand seine Daten überall veröffentlicht, ist das seine Sache. Wenn jemand sein Telefonbuch, ohne Zustimmung der Betroffenen, hochlädt, ist das verboten. Der Staat/Firmen sollten aber nicht die Daten ohne Grund speichern.

      • Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Wenn ich auch nur eine erhebliche Straftat mehr aufgeklärt wird, wäre es mir das wert.

        Ausländische bzw. außereuropäische Firmen interessiert deutsches oder europäisches Recht nur leider herzlich wenig, wie man merkt.

    • Na Also, für was dann noch Vorratsdatenspeicherung. Richterliche Verfügung und die internetfirmen spucken alle Daten aus! Dauert halt etwas länger in der Bearbeitung, aber was soll es. Ein Problem das die Fraktion „ich habe nichts zu verbergen“ scheinbar immer außer acht lässt, sind Begehrlichkeiten Dritter an den Daten. Und das geht schon auf den Meldeämtern der Stadtverwaltungen los, wenn dortige Mitarbeiter Daten aus den ihnen zugänglichen Registern (Gewerberegister, bundeszentralregister etc. etc. aus reiner Neugier abrufen. Kriegt ja keiner mit, oder?

      • Also ich begrüße dieses Urteil!
        Natürlich gibt es Situationen, bei der die Datenspeicherung sinnvoll ist (Mobilfunkdaten bis zur Erstellung der Rechnung um Einspruch einlegen zu können aber danach Löschung). Oder bei konkretem Verdacht auf Straftaten NACH richterlicher Anordnung, aber nicht einfach generell 80 Millionen Einwohner unter Generalverdacht stellen!

      • @ Clinnt: Ein Generalverdacht besteht doch nicht, wenn eine gespeicherte Information nach richterlicher Anordnung herausgegeben wird. Nur was nicht gespeichert wird, ist unwiederbringlich weg.

      • @longlife Mann, bist Du naiv! Du glaubst tatsächlich an die Notwendigkeit einer Richterlichen Anordnung, wenn die Daten offiziell erstmal gesammelt werden!?! Die Rasterfahndung nach möglichen Straftaten wird dann Standard werden und darüber hinaus noch viel mehr!

  • Über die meißten Posts hier muss man sich echt wundern! „…dann holen die sich ihre Daten doch sowieso woanders…blabla…“. Wie stellt ihr Euch eigentlich gerichtliche Rechtsstaatlichkeit vor? Glaubt ihr allen Ernstes, es können Beweismittel auf illegalen Wegen beschaft und vor Gericht so einfach verwendet werden?
    Einen solchen Fall kennen wir doch nur bei der Steuerhinterziehungen im großen Stil über ausländische Konten, wo es um viel Geld geht.
    Mit Leuten, die solche Texte hier raushaun und sich wohlmöglich auch als tolle Weltversteher dabei vorkommen, ist man verraten und verkauft, weil die ja offensichtlich bereits alles in den Wind geschossen haben. (?)

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