Im Zweifel für den Datenschutz:
EU-Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz in den Mitgliedsländern der der EU. Die Große Kammer des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
(EU-Gerichtshof Luxemburg | Bild: Peter Fuchs Shutterstock)
Konkret hatte unter anderem die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland gegen die „Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten“ geklagt. Die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und verletze die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung. Das EU-Gericht gab diesen Einwänden in vollem Umfang Recht und fordert nun eine Überarbeitung der Richtlinie und damit verbunden die Beschränkung der Speicherung der Daten aus Telefonaten, Internetaktivitäten und E-Mail-Verkehr auf das absolut Notwendigste.
Die Bundesregierung hat sich zuletzt für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Das Urteil aus Luxemburg macht Union und SPD nun allerdings einen Strich durch die Rechnung. Das ursprünglich geplante Sammeln von privaten Daten der Bundesbürger über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren hinweg ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr zulässig. (via Tagesschau)