Provisionsmodell überarbeitet
EU-Forderungen: Apple ändert Regeln für den App-Vertrieb
Apple hat seinen Streit mit der Europäischen Kommission beigelegt und neue Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Apps in der EU bekannt gegeben. Entwickler können den neuen Bedingungen ab sofort zustimmen, wirksam werden sie am 1. Oktober. Damit reagiert Apple auf den anhaltenden Konflikt mit der EU-Kommission über die Geschäftsbedingungen für Entwickler und alternative Vertriebswege.
Künftig setzt Apple auf ein einheitliches Modell für alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben. Dabei wird die bisherige Core Technology Fee, die bei Apps mit hoher Reichweite pro Installation anfiel, durch eine Core Technology Commission genannte Provision ersetzt. Diese beträgt fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Zugleich entfallen laut Apple die anfängliche Anschaffungsgebühr und die Gebühr für Dienstleistungen im Store.
Neue Provisionssätze festgelegt
Apples neue EU-Provisionssätze unterscheiden weiterhin danach, wie eine App angeboten wird und welche Zahlungswege Entwickler verwenden. Für Apps im App Store, die Apples In-App-Käufe nutzen, liegt die Provision bei 26 Prozent. Für kleinere Entwickler und bestimmte Abo-Verlängerungen werden 15 Prozent fällig.
Bei Apps, die alternative Zahlungsabwicklungen einsetzen, berechnet Apple 20 Prozent beziehungsweise einen reduzierten Satz von zehn Prozent. Verlinken Apps aus dem App Store für den Kauf auf externe Webseiten, beträgt die Provision 15 beziehungsweise zehn Prozent. Für Apps, die über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Internet verbreitet werden, fällt die neue Core Technology Commission von fünf Prozent an.
Mehrere Zahlungswege lassen sich kombinieren
Entwickler in der EU dürfen fortan zudem Apples In-App-Käufe zusammen mit alternativen Zahlungsoptionen anbieten. Das war unter den bisherigen EU-Regeln von Apple nicht zulässig. Möglich sind damit Apples In-App-Käufe, eine alternative Zahlungsabwicklung innerhalb der App, die Weiterleitung ins Web oder Kombinationen daraus.
Apple knüpft diese Wahl allerdings an eine feste Laufzeit. Entwickler müssen ihre ausgewählten Zahlungsoptionen für zwölf Monate beibehalten.
Sonderregeln für minderjährige Nutzer
Für alternative Zahlungen gelten zudem gesonderte Regeln zum Schutz von Minderjährigen. So dürfen Apps in der Kategorie „Kinder“ keine Links zu Webseiten enthalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen entsprechende Apps einen Schutzmechanismus vorsehen, der Eltern oder Erziehungsberechtigte vor einem Kauf einbezieht. Für Nutzer unter 13 Jahren sind solche Weblinks für Transaktionen nicht erlaubt.


Kommt dann jetzt endlich Siri AI?
Nein, hat damit absolut gar nichts zu tun. Siri AI wird nach wie vor nicht in der EU verfügbar sein, wenn iOS 27 und iPadOS 27 erscheinen. Und da es seit Monaten dazu auch nichts Neues gibt, wohl auch nicht absehbar danach. Vielleicht in einem Jahr.
Oha , was plötzlich möglich ist.
Der Europäische Markt scheint doch nicht so unwichtig zu sein.
Beide Seiten können es sich nicht leisten, sich derart weiter zu behacken. Auch die Kommission scheint mittlerweile eine lösungsorientierter zu sein als die Vorgänger-Kommission. Mal gespannt, wie schnell man sich in den ausstehenden Themen nun aneinander annähert.