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Gewährleistungsfrist soll verlängert werden

Erweitertes Recht auf Reparatur: Regierung will Wegwerftrend bremsen

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Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Umgang mit defekten Alltagsgeräten grundlegend verändern soll. Ziel ist es, dass Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones künftig häufiger repariert statt ersetzt werden. Damit reagiert das Kabinett auf eine Entwicklung, bei der viele Geräte bereits bei kleineren Defekten ausgetauscht werden.

Oport Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz | Foto: Sandra Steins

Im Zentrum des Vorhabens steht ein erweitertes Recht auf Reparatur. Verbraucher sollen gegenüber Herstellern künftig verlangen können, dass schadhafte Produkte instand gesetzt werden. Dieses Recht gilt für die übliche Lebensdauer eines Produkts. Wie lange diese im Einzelfall ist, wird durch gesetzliche Vorgaben definiert und hängt von der jeweiligen Geräteklasse ab.

Verlängerte Gewährleistung bei Reparatur

Bereits heute gilt eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Händler. Innerhalb dieses Zeitraums müssen sie dafür einstehen, dass ein Produkt frei von Mängeln ist. Tritt ein Defekt auf, haben Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.

Apple Reparatur 2

Das neue Gesetz sieht vor, diese Frist zu verlängern, wenn sich Verbraucher bewusst für eine Reparatur entscheiden. In solchen Fällen soll die Gewährleistung auf drei Jahre steigen. Damit will die Regierung einen Anreiz schaffen, beschädigte Geräte nicht vorschnell zu ersetzen.

Klarere Regeln und Zugang zu Ersatzteilen

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft die Definition von Mängeln. Künftig soll auch dann ein Sachmangel vorliegen, wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, obwohl dies üblicherweise möglich sein müsste. In solchen Fällen können Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Hersteller dazu, Ersatzteile und notwendiges Werkzeug zu angemessenen Preisen bereitzustellen. Dies soll es erleichtern, Reparaturen selbst durchzuführen oder unabhängige Werkstätten zu beauftragen.

26. März 2026 um 18:26 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Immer die Händler! Wieso nicht die Reparaturpflicht für Hersteller?

    • Weil die Händler die „In-Verkehr-Bringer“ in Richtung Endkunden sind. Also anders gesagt: Die Vertragspartner für die Endkunden.

    • Da steht doch Hersteller ?
      Was Apple Geräte betrifft war es Apple immer egal wenn ich mal was hatte wo ich es gekauft haben. Wurde immer repariert oder getauscht bei Apple direkt . Amazon als Verkäufer klappt auch immer gut mit Umtausch/Austausch innerhalb der Gewährleistung .
      Grade bei Großgeräten wäre es schön wenn Hersteller in die Pflicht genommen werden . So einen Kühlschrank oder einen großen Fernseher zum Händler zu bringen ist sicher keine Freude .

      • Gewährleistung hast du beim Händler. Apple als Hersteller soll nur günstig Werkzeuge und Ersatzteile günstig bereit stellen.

        Und du bist nach dem ersten Jahr in der Pflicht dem Händler zu beweisen, dass der Sachmangel schon seit Kauf besteht oder auf einen Fehler zurückzuführen ist, der bei Kauf bestand, wenn du einen Gewährleistung geltend machen möchtest. Einfach gesagt, du hast nach dem ersten Jahr beim Händler verschissen.

      • Für Hersteller gilt das:

        „Hersteller müssten diese Geräte über mehrere Jahre hinweg unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis reparieren.“ Wobei Apple 1 Jahr Garantie gibt, weil das nicht gesetzlich geregelt ist. Und da wird’s wieder spannend, was angemessen ist. Spätestens nach 3 Jahren wollen doch die wenigsten nochmal 100€+ in das Smartphone investieren. Oder sehe ich das falsch? Der Klassiker bei Smartphones ist doch Akku verbraucht und Display gesprungen.

  • Diese Vorgaben werden die chinesischen Hersteller nicht interessieren, daher das Abwälzen auf die Händler. Bin gespannt, ob das funktionieren wird.

  • Für Handy/Computer/Smarthome etc müsste gelten dass diese nach Ablauf der Wartung (also keine Updates mehr etc, Server ausgeschaltet) diese dann „geöffnet“ werden können und eigene Software drauf kann

    So manches iPhone oder iPad könnte man weiterhin noch nutzen wenn man da ein Betriebssystem (Linux) aufspielen könnte welches weniger Rechenleistung benötigt.

  • Naaaaja.
    Ob das zu Ende gedacht ist?
    Nicht, dass hier die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt wird.
    Sind halt leider zwei komplett unterschiedliche Dinge.
    Bin gespannt wie man das nach drei Jahren nachweisen will, dass der Mangel schon bei Kauf bestand :D
    Da werden die Händler im Einzelfall dann doch den normalen Gebrauch als Rechtfertigung nutzen.
    Wenn die Beweislastumkehr nicht ebenfalls erweitert wird, wird das glaub ich schwer werden.
    Außerdem wird dann halt der erhöhte Reparaturaufwand des Händlers mit eingepreist werden und somit steigen effektiv die Preise für den Kunden.

    Es sollte generell ein Recht auf günstigen Zugang zu Ersatzteilen geben, damit man nicht auf billige Alternativen zurückgreifen muss. Ebenfalls würde ich begrüßen, wenn Dinge wieder „reparabel“ gebaut würden!
    Früher konnte man sich noch mit der Materie beschäftigen und hat selbst versucht es zu reparieren.
    Das würde die Leute auch mal wieder vom Social Media zu sinnvollen Tätigkeiten zurückführen.
    Self Made ist heut einfach viel zu wenig vorhanden. Manch einer braucht für Ikea Möbel sogar wirklich die Anleitung hab ich gehört :D

    Grüße
    dermitch

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