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Abmahnungen weiter möglich

Ende der Störerhaftung „mit Vorsicht zu genießen“

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19 Kommentare 19

Neben dem stark kritisierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz – ifun.de berichtete – hat der Bundestag seine 244. Sitzung am vergangenen Freitag auch zur Verabschiedung einer Neufassung des Telemediengesetzes (PDF-Download) genutzt.

Die Idee: Durch die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung wollte der Bundestag die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots von der bislang vorherrschenden, rechtliche Unsicherheit befreien.

Wer anderen Zugang zum eigenen WLAN ermöglicht soll zukünftig keine Angst mehr davor haben müssen, für die rechtlichen Verfehlungen der Mitbenutzer haften zu müssen. Auch Abmahngebühren sollen dem WLAN-Betreiber nun nicht mehr in Rechnung gestellt werden können.

Was nach einer begrüßenswerten Gesetzesnovelle klingt sollte jedoch mit Vorsicht genossen werden. Dies merkt der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter an.

Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht dürfen Behörden deutsche WLAN-Betreiber zwar nicht mehr verpflichten, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen, eine komplette Rechtssicherheit für die Fehlgriffe der WLAN-Nutzer könne momentan jedoch nicht nicht festgestellt werden. Vetter erklärt:

Der WLAN-Betreiber muss von sich aus keine eigenen Maßnahmen treffen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Er ist aber verpflichtet, bei Beschwerden von Rechteinhabern Internetseiten zu blockieren, wenn die Seiten illegale Downloads ermöglichen und das WLAN hierzu bereits nachweislich dafür genutzt wurde. Allerdings regelt das Gesetz für diesen Fall, dass der Rechteinhaber dem WLAN-Betreiber keine Kosten in Rechnung stellen darf, zum Beispiel für eine Abmahnung. Selbst für den Fall, dass der Rechteinhaber klagt und gewinnt, muss der WLAN-Betreiber dem Rechteinhaber keine Kosten erstatten.

Interessant finde ich allerdings, dass das neue Gesetz lediglich von einer Verletzung geistigen Eigentums durch die Nutzung eines „Telemediendienstes“ spricht. Nur hierfür gilt die Privilegierung der WLAN-Betreiber – zumindest nach dem Wortlaut. Eine dezentral organisierte Tauschbörse, die wohl wichtigste Plattform für Urheberrechtsverletzungen, ist aber eher kein Telemediendienst.

Vetter befürchtet, dass sich die Abmahnindustrie vorerst nicht von der Neuregelung beeinflussen lassen wird. Rechteinhaber können Tauschbörsen-Aktivitäten – zumindest bis zum ersten Grundsatzurteil – also weiterhin problemlos abmahnen und in Rechnung stellen.

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03. Jul 2017 um 11:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Richtig so!!
    Kauft Musik und Filme (oder mietet sie – ist ja heute State of The Art) – dann gibt’s auch keine Abmahnung!
    So einfach ist das!

    • ähm, ja und was hat das mit dem thema zu tun?

      kann auch einer einen trojaner über dein wlan losschicken.

    • Oh Mann, es geht darum, dass ein Fremder dein eigenes WLAN nutzt und darüber bspw. (illegales) Filesharing macht, du dann aber haftest bzw.. abgemahnt werden kann…

    • Stimmt, aber was genau hat das mit dem Thema zu tun? Genau: Nichts. Warum muss der Betreiber eines Cafes haften, wenn ich über sein öffentliches WLAN einen Urheberrechtsverstoß begehe? Das ist kompletter Unsinn und geht komplett am „echten Leben“ vorbei.

      Haftet der Betreiber eines Baumarktes, wenn mit einem bei ihm gekauften Brecheisen ein Einbruch begangen wird?

      • Es geht um kostenlose WLAN,
        Eine Brechstange hast du ja gekauft und ist dein Eigentum.
        Etwas Fahl der Vergleich.

      • Mein DSL- Provider haftet auch nicht, wenn ich etwas illegales runterlade. Warum soll ich dann haften, wenn ich meinen Zugang zur Verfügung stelle, den mir mein Provider zur Verfügung stellt?

    • Vegiwhopper, bitte lies den Text noch mal durch. Du hast vollkommen recht mit deiner Aussage, dass man Filme, Musik etc. kaufen sollte. Alles andere wäre ja auch illegal. Aber hier geht es überhaupt nicht darum. Hier geht es darum, dass ich einem Freund Zugang zu meinem WLAN gebe und er eben diese Rechte Verletzung begeht. Bis dato war ich dafür haftbar zu machen, obwohl ich vielleicht gar nichts dafür konnte. Und genau das soll wegfallen. Ich muss mein WLAN also nicht mehr mit einem Passwort schützen und kontrollieren, was die Leute in meinem WLAN so machen. Jeder ist da für sich selber verantwortlich ab sofort.

      • Ich glaube, dass dieses Gesetz aber nur für kommerzielle Betreiber von Hotspots gilt. Privates WLAN ist dort m.M.n. nicht gedeckt.

      • Dein WLAN solltest du trotzdem mit einen Passwort sichern, denn das WLAN ist ja auch in deinen Netzwerk und somit könnten andere in deinen Daten ganz einfach rumstöbern.

      • „Mein WLAN“ würde ich niemals öffnen, weil dann jeder Zugriff auf mein lokales Netz bekommt. Allenfalls einen Hotspot, der von meinem Netz abgeschottet ist und nur Zugang zum Internet bietet.

    • @vegiwhopper: Kauf mehr Bücher und lern bitte Texte sinnerfassend zu lesen..

  • Ist nicht schon im Vorfeld von einigen Experten geäußert worden, dass die Gesetzesnovelle so keinen wirklichen Sinn macht? Man hätte also noch rechtzeitig Anpassungen vornehmen können. Oder wollte da nur jemand sein Wahlversprechen einhalten?

  • Da hat die MI ganze (Lobby) Arbeit geleistet, würde ich mal behaupten. So wird das nix mit vielen öffentlichen Hotspots …)-:

  • Ein typisches GroKo- Produkt. Der eine will was erreichen, was der Lobby des anderen nicht passt. Also wird der Gesetzestext solange mit Wischiwaschi verquirlt, bis jeder das hineininterpretieren kann, was auf seiner Linie liegt – super ! Und der Bürger darf es dann ausbaden.

  • Aus Protest habe ich jetzt einen Freifunk Router in betrieb genommen, da kann man ein offenes Wlan Netz zur Verfügung stellen ohne Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden.

  • Hier gehts doch nicht um so harmlose Dinge wie illegale Musik!

    Was passiert denn, wenn über mein WLAN Kinderpor… heruntergeladen werden. Sogenannte Hasskommentare abgegeben oder kriminelle/terroristische Handlungen geplant werden.

    Das sind die wahren Probleme, die eine Existenz vernichten können.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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