Drosselung bei „LTE Zuhause“
Verbraucherzentrale will Vodafone vor Gericht sehen
Wenn kritische Worte zum Thema „Drosselung bei Flatrates“ die Runde machen, steht zumeist die Telekom im Scheinwerferlicht. Das Bonner Unternehmen musste auf Druck von Verbraucherverbänden in den letzten Monaten entsprechende Regelungen sowohl aus den DSL-Tarifen als auch aus dem Angebot „Internet via Funk“ streichen. Die Konkurrenz von Vodafone kommuniziert ihre Angebote allerdings ebenso mit versteckten Nutzungsbeschränkungen und gerät diesbezüglich nun auch verstärkt unter Druck. Die bereits im Falle der Telekom aktive Verbraucherzentrale Sachsen will kündigt nun eine entsprechende Klage gegen Vodafone an.
Dem vorausgegangen ist eine Abmahnung bezüglich des Vodafone-Angebots „LTE Zuhause“. Die sächsischen Verbraucherschützer verstehen das Versprechen von schnellem Internet in diesem Zusammenhang als unlautere Werbung, da nach erreichen eines bestimmten Volumens die Surfgeschwindigkeit auf 384 kbit/s gedrosselt wird. Dies würde im Zusammenhang mit dem Flatrate-Versprechen von Vodafone nicht ausreichend klar kommuniziert.
Nachdem Vodafone im Gegensatz zum Einlenken der Telekom die mit der Abmahnung verbundene Frist verstreichen hat lassen, will die Verbraucherzentrale nun vor Gericht klären lassen, „inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist“. Man hoffe im Sinne der vielen Kunden, die auf die Angebote via Funk angewiesen sind, auf eine rasche Klärung.