Wegen WhatsApp-Bedingungen
Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook: Hamburg schreitet ein
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, will dafür sorgen, dass die Facebook-Tochter WhatsApp keine Nutzerdaten an Facebook weitergeben kann, die der Mutterkonzern seinerseits dann für eigene Zwecke verarbeiten könnte.
Prof. Dr. Johannes Caspar | Bild:
Um die Forderung, die von den kürzlich geänderten Facebook-AGB ausgelöst wurde, durchzusetzen, hat der für seine scharfen Entscheidungen bekannte Datenschutzbeauftragte jetzt mit der flachen Hand auf den Tisch geschlagen und ein Verfahren gegen die europäische Facebook-Dependance in Irland eröffnet.
Ziel ist es, eine „sofort vollziehbare Anordnung“ auszusprechen. Allerdings soll dem sozialen Netzwerk zuvor noch die Möglichkeit eingeräumt werden die eigene Position im Fall zu erörtern. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz erwartet daher nun eine Stellungnahme Facebooks zum Fall.
Neue Bedingungen waren Zustimmungspflichtig
Ausschlaggebend für das nun angestrengte Dringlichkeitsverfahren waren die überarbeiteten Nutzungsbedingungen des populären Kurznachrichten-Dienstes, die dieser seiner Community Anfang des Jahres präsentierte und die Zustimmung zu diesen als alternativlos herausarbeitete. Nutzer, die mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden seien, so die Wahl damals, müssten sich einen neuen Messenger suchen.
Der Rechtsstreit ist dabei nicht die erste Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. Bereits vor knapp fünf Jahren rasselten diese ebenfalls wegen WhatsApp zusammen. Damals musste der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz ein Anordnung gegen Facebook erlassen um einen Massendatenabgleich zwischen Facebook und WhatsApp zu unterbinden. Facebook wehrte sich zwar vor Gericht gegen die Anordnung, unterlag letztlich aber.
Da Facebook seinen deutschen Stammsitz in Hamburg hat ist mit Johannes Caspar der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz bei entsprechenden Angelegenheiten automatisch zuständig. Zum Dringlichkeitsverfahren erklärt Caspar heute:
WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt.
Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen. Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen. Um gegebenenfalls einen rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch zu verhindern und einen unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen zu beenden, ist nun ein förmliches Verwaltungsverfahren zum Schutz Betroffener eingeleitet worden.
Caspar will bis spätestens Mitte Mai eine Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren erreichen.