Echte Konkurrenz ab 2024?
Digitale-Märkte-Gesetz: Auch Apples Browser-Zwang soll fallen
Wer mobile Applikationen für iPad und iPhone vertreiben will, muss diese zwingend über Apples Softwarekaufhaus anbieten. Um von Anwendern geladen und installiert werden zu können müssen alle Anwendungen für Apples Mobilgeräte in den App Store eingereicht werden.
Soweit erst mal nichts Neues aber ein Ist-Zustand, der sich schon bald verändern könnte. Geht es nach der Europäischen Kommission, soll das Digitale-Märkte-Gesetz Apple dazu zwingen die bislang gehaltene Torwächter-Position zu verlassen und sieht unter anderem die Installation von Anwendung am App Store vorbei vor.
Auch Apples Browser-Zwang könnte fallen
Doch Apple kontrolliert nicht nur den einzigen Distributionsweg, über den iPhone und iPad mit neuer Software versorgt werden können, der iPhone-Konzern beaufsichtigt auch die auf der eigenen Plattform erhältlichen Browser und schreibt deren Anbietern die Nutzung der hauseigenen Browser-Engine „WebKit“ vor.
Google, Mozilla, Brave und Microsoft dürfen zwar eigene Browser-Applikationen im App Store anbieten, müssen in diesen aber auf Apples WebKit-Engine setzen, was einen wirklichen Wettbewerb unterschiedlicher Browser auf den Mobilgeräten Apples effektiv verhindert.
Browser-Engines werden beim Namen genannt
Ein Bereich, den das Digitale-Märkte-Gesetz nun ebenfalls adressieren soll. Dies berichtet Thomas Claburn für das Fachportal „The Register“, dem ein aktualisierter, noch unveröffentlichter Entwurf des Digitale-Märkte-Gesetzes vorliegt, der erstmals explizit auf „web browser engines“ eingeht.
So heißt es in den relevanten Passagen des Gesetzentwurfes nun:
Bestimmte Dienste, die zusammen mit oder zur Unterstützung von relevanten Kernplattformdiensten des Gatekeepers angeboten werden, wie z. B. Identifizierungsdienste, Webbrowser-Engines, Zahlungsdienste oder technische Dienste, die die Bereitstellung von Zahlungsdiensten unterstützen, wie z. B. Zahlungssysteme für In-App-Käufe, sind für geschäftliche Nutzer von entscheidender Bedeutung, um ihre Geschäfte abzuwickeln, und ermöglichen es ihnen, ihre Dienste zu optimieren.
Jeder Browser basiert auf einer Webbrowser-Engine, die für wichtige Browserfunktionen wie Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Webkompatibilität verantwortlich ist. Wenn Gatekeeper Browser-Engines betreiben und vorschreiben, sind sie in der Lage, die Funktionen und Standards zu bestimmen, die nicht nur für ihre eigenen Webbrowser, sondern auch für konkurrierende Webbrowser und damit für Web-Software-Anwendungen gelten.
Gatekeeper sollten daher ihre Stellung als Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, nicht dazu nutzen, von ihren abhängigen gewerblichen Nutzern zu verlangen, dass sie die vom Gatekeeper selbst bereitgestellten Dienste als Teil der Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten durch diese gewerblichen Nutzer nutzen.
Interessante Änderungen, die Apple spätestens nach Inkrafttreten der neuen Verordnungen 2024 dazu bewegen dürften alternative Browser in den App Store aufnehmen zu müssen.
Mit der Verfügbarkeit alternativer Browser dürften dann auch neue Inhaltsangebote wie Spiele-Streaming-Dienste wieder etwas an Fahrt aufnehmen. Aktuell beklagen viele Entwickler, dass Apples Safari-Browser zu wenig Funktionen für ausgereifte Web-Anwendungen anbietet.