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16-seitige Stellungnahme veröffentlicht

Breitband-Grundversorgung: Verbraucherzentralen sind enttäuscht

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Genau so wie der Mindestlohn eine gerade noch akzeptable Untergrenze für die Bezahlung von Arbeitszeit festzulegen versucht, arbeitet die Bundesnetzagentur schon seit geraumer Zeit an vergleichbaren Mindestanforderungen für hiesige Internet-Anschlüsse. Die „Bis zu…„-Werbeaussagen, die Online-Anbindungen stets nur mit der maximal möglichen Geschwindigkeit beziffern, sollen nach unten hin konkreter werden.

Jutta Gurkmann Vzbv

Jutta Gurkmann: Im Vorstand des VZBV | Bild: Gert Baumbach

Dies sieht der Ende März veröffentlichte Entwurf der Telekommunikations-Mindestanforderungsverordnung (TKMV-E) vor, der eine Handvoll Untergrenzen für die langsamsten Online-Zugänge in Deutschland formuliert hat. Diese sollen nach Plänen der Behörde die Grenzwerte von mindestens 10Mbit/s im Downstream sowie mindestens 1,3 Mbit/s im Upstream nicht unterschreiten dürfen

Mindestanforderungen an Internet-Dienstleister

  • Im Download: mindestens 10 Megabit pro Sekunde
  • Im Upload: mindestens 1,3 Megabit pro Sekunde
  • Latenz: höchstens 150 Millisekunden

Geplant war, die Mindestanforderungen bis spätestens zum 1. Juni 2022 in Form einer gültigen Rechtsverordnung umzusetzen. Aus diesem Anlass hat der Digitalausschuss des Bundestages kürzlich eine öffentliche Anhörung zum Thema Breitband-Grundversorgung gehalten, an der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilgenommen und eigene Sachverständige entsandt hat.

16-seitige Stellungnahme veröffentlicht

Doch diese zeigen sich vom Vorstoß der Bundesnetzagentur enttäuscht. Waren Anfangs noch bis zu 30 Mit/s im Downstream und bis zu 3,4 Mbit/s im Upstream im Gespräch, bleibt der aktuelle Kabinettsentwurf nun deutlich hinter diesen Vorgaben zurück. Auch die geplanten Ausnahmen für geostationäre Satelliten, für deren Online-Verbindungen andere Latenzen gelten sollen, ist aus Sicht der Verbrauchschützer nicht mit dem Telekommunikationsgesetz vereinbar.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zum Recht auf Breitband-Grundversorgung für alle eine 16-seitige Stellungnahme veröffentlicht, die ab sofort aus dem Netz geladen werden kann: PDF-Download.

Jutta Gurkmann, im Vorstand des VZBV aktiv, kommentiert:

Die Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Damit das gelingt, gibt es gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben. Der Kabinettsentwurf eröffnet aber die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung noch weiter zu unterschreiten. Über eine Öffnungsklausel wird durch die Hintertür versucht, den Einsatz von geostationären Satelliten zu ermöglichen, die regelmäßig nicht die Latenz von 150 ms erreichen. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz.

Für Bürger:innen, die auf eine angemessene Grundversorgung angewiesen sind, ist das ein herber Schlag. Es entsteht der Eindruck, dass das unausgesprochene Ziel ist, möglichst keine Ausbauverpflichtung zu erlassen. Einziges Ziel sollte aber sein, endlich nicht versorgten und unterversorgten Haushalten eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe über die Grundversorgung zu ermöglichen.

11. Mai 2022 um 08:09 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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