Gnadenfrist bis Januar 2022
Behörden und öffentliche Stellen müssen Facebook-Auftritte abschalten
Ziemlich eindeutige Ansage: Prof. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat die öffentlichen Stellen des Bundes dazu aufgefordert sich von vorhandenen Facebook-Auftritten zu verabschieden.
Prof. Ulrich Kelber | Foto: Bundesregierung/Kugler
Bereits am 20. Mai hatte der Datenschützer diesbezüglich ein Rundschreiben an allen obersten Bundesbehörden verfasst, indem darauf hingewiesen worden sei, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer sogenannten Facebook-Fanpage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
„datenschutzkonformer Betrieb nicht möglich“
Um sich konform zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verhalten, müssten individuelle Absprachen und Vereinbarungen mit dem sozialen Netzwerk getroffen werden.
Die auf Facebook aktiven Behörden, dies teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz jetzt in einem weiteren Rundschreiben an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit, zeigten sich über den Hinweis wenig erfreut. Einzelne Resorts hätten gar darauf hingewiesen, dass die auf Facebook gepflegten Auftritte zu den wichtigsten Bausteinen der Öffentlichkeitsarbeit zählen würden.
Gnadenfrist bis zum Januar 2022
Doch der Datenschutz-Beauftragte bleibt bei seiner Haltung. Mit Verweis darauf, dass zwischenzeitliche Versuche direkt mit Facebook in Kontakt zu treten, nicht von dem erhofften Erfolg begleitet worden seien, dürfe davon ausgegangen werden, dass das soziale Netzwerk seinerseits wohl nicht daran interessiert sei Änderungen and der Datenverarbeitung vorzunehmen. Entsprechend müsste die Aufforderung an die Behörden wiederholt werden, aktive Facebook-Fanpages vom Netz zu nehmen.
Ein längeres Abwarten ist mir angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich. Sofern Sie eine Fanpage betreiben, empfehle ich Ihnen daher nachdrücklich, diese bis Ende diesen Jahres abzuschalten. Ab Januar 2022 beabsichtige ich – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den mir nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.
Die öffentlichen Stellen des Bundes würden, was die Einhaltung des Datenschutzrechts angeht, eine Vorbildfunktion einnehmen und hätten eine besondere Pflicht sich datenschutzkonform zu verhalten.