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Katz-und-Maus-Spiel

Apples Trademark-Dilemma: Marken anmelden, Spuren vermeiden

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Ihr erinnert euch vielleicht noch an den amerikanische Patent- und Markenrechtsanwalt Brian Conroy. Dieser bestätigte im vergangenen September, gleich mehrere der in den Wochen zuvor gehandelten Gerüchte.

Trade

Unter anderem im September 2016 angemeldet: Apple Smart Connector

Apple hatte sich, unter dem Deckmantel mehrerer Briefkastenfirmen, die sich hinter Unternehmensbezeichnungen wie „Entertainment In Flight LLC“ versteckten, unter anderem die Marken AirPods, Iris Engine und Touch Bar haben schützen lassen.

Die Einführungen entsprechender Produkte bzw. Produkteigenschaften wurden durch Conroys Funde nicht nur bestätigt, die Recherchen des Anwaltes brachen auch eine bis dato noch nicht aufgekommene Debatte vom Zaun: Wie und wo sichert sich Apple die Produktbezeichnungen noch unveröffentlichter Hard- und Software-Komponenten?

Eine Frage, mit der sich der Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg heute noch mal genauer auseinandergesetzt und Conroy dafür zum Interview geladen hat.

Apple setzt auf Auslands-Trick im U.S. Trademark Act

So nutzt Apple eine Eigenschaft des amerikanischen Patentrechtes aus, die bei der Anmeldung von neuen Marken im Ausland greift. Hier sieht der U.S. Trademark Act vor, dass im Ausland angemeldete Marken auch in den USA priorisiert werden, sobald die Registrierung in den Vereinigten Staaten innerhalb von sechs Monaten nach der Auslandsanmeldung stattfindet.

Eine Regel, die Apples Rechtsabteilung geschickt ausnutzt und die Markenanmeldungen nicht einfach nur bei einer der 177, mit dem US-Recht kooperierenden Ländern-Behörden eintragen lässt, sondern sich hier vornehmlich eine der 66 länderspezifischen Marken-Behörden aussucht, die ihre Anmeldedaten nicht in einer öffentlich durchsuchbaren Datenbank ablegen.

Apple lässt seine Marken in Jamaica, Trinidad und Tobago, Barbados und Peru sichern und zieht, kurz nach dem Produktstart, dann in den USA nach.

Im vergangenen September entdeckte Conroy die Jamaica-Verbindung Apples und veröffentlichte seine Recherche-Ergebnisse in Sachen AirPods und Co. Apple reagierte daraufhin unverzüglich und beantragte die Zulassung der HomePod-Marke in diesem Jahr in Liechtenstein.

Um es kurz zu machen: Wenn Fachanwälte wie Conroy nicht in jedem der 66 infrage kommenden Länder eigene Recherche-Kräfte finanzieren wollen, dann dürfte Apples Katz-und-Maus-Spiel weiter von Erfolg gekrönt sein. Niemand weiß wo Apple die Produktbezeichnung „iPhone 8“, „The new Mac mini“ oder „Apple TV 4K“ gerade sichern lässt. Die Suche nach entsprechenden Einträge ist dann nur vor Ort möglich.

Apples Marken-Anmeldungen: Das Beispiel AirPods

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31. Jul 2017 um 17:56 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Dazu kommt noch, saß diese Länder auch nur nach lokalen Gesichtspunkten prüfen. ;)

  • Und warum geht Herr Conroy Apple mit seiner Schnüffellei auf die Nerven? Um die Namen vorher zu registrieren und damit Geld zu verdienen? Oder mit der Info welche Produkte es geben könnte? Oder hat er Langeweile?

  • Ein Markenanwalt mit Tratschtantenflair, sowas nennt sich dann seriös. Auf irgend eine Weise wird er ja auch davon profitieren wollen. Eine sportliche Note wird es ja nicht haben!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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