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Bei Diskriminierung und Missbrauch

Apple-Maulkorb: Schweigeklauseln für Mitarbeiter fallen

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Apple-Mitarbeiter, die öffentlich Stellung zu Fällen von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz beziehen, müssen fortan keine rechtlichen Konsequenzen mehr wegen eines möglichen Verstoßes gegen vertraglich vereinbarten Geheimhaltungsklauseln fürchten.

Apple Mitarbeiter

Bei Diskriminierung und Belästigung

Nach vehementen Mitarbeiterprotesten hat Apple jetzt zugesagt, entsprechende Absprachen nicht durchsetzen zu wollen, wenn Mitarbeiter über die Zustände an ihrem Arbeitsplatz sprechen würden.

Ein Eingeständnis, das auch von Arbeitsrechtlern begrüßt wird. So hätten Mitarbeiter bei zukünftigen Fällen von Diskriminierung und Belästigung so direkt die Möglichkeit erlebtes und beobachtetes Verhalten zu kommentieren und müssten sich keine Sorge mehr über mögliche Vertragsverletzungen machen.

Aktionäre intervenierten

Dem Umsteuern Apples war die Intervention mehrerer Anteilseigner vorausgegangen, die nach Mitarbeiterprotesten im Frühjahr eine Abstimmung unter Apples wichtigsten Investoren provoziert hatten und mehr als 50 Prozent der Aktionäre auf ihre Seite bringen konnten.

Auf ifun.de berichteten wir bereits im Herbst 2021 über die kritischen Aktionäre von Nia Capital. Diese forderten Apples Vorstand damals dazu auf, zu überprüfen welchen Einfluss die Verschwiegenheitsklauseln auf die Meldungen von Mitarbeitern bezüglich Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz hätten.

Nachdem Apple daraufhin keine Anstalten machte, die vertraglichen Vereinbarungen mit der Belegschaft zu ändern, brachten die Aktionärs-Aktivisten von Nia Capital das Thema auf der letzten Apple-Vollversammlung zur Abstimmung.

Druck, der nun zum Umdenken geführt hat. So hat Apple in einem Mitarbeiter-Memo nun angegeben, dass Bestimmungen, die Angestellte daran hindern würden über rechtswidriges Verhalten zu sprechen, nicht mehr durchgesetzt werden sollen. Zudem werde man in Zukunft Verbesserungen und Klarstellungen an entsprechenden Passagen vornehmen.

12. Dez 2022 um 19:18 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • In Deutschland sind solche Klauseln glücklicherweise i.d.R. wirkungslos, da sie geltendes Recht aushebeln würden.
    Unangenehm kann es dennoch werden.

  • Naja, klingt aufm Papier ganz nett, im Zweifel findet man eben einen anderen Grund um den Mitarbeiter wegzuloben…..

  • Irgendwie macht es kein Spaß mehr im Shop zu kaufen:
    – maximaler Preis
    – neue Produkte kommen früher wenn bestellt
    – Mitarbeiter tun mir leid
    – echtes ausprobieren geht nicht (Gerät aus meinem Backup herstellen)

    Mittlerweile ist ein gebrauchtes Gerät oft mein Wahl.

  • Aktionäre die sich für die Rechte der Mitarbeitenden einsetzen. Da muss die Unternehmensführung aber schon mächtig stinken.

  • Sehr gut! Und das ist bestimmt bloß die Spitze vom Eisberg.
    Wenn das sogar den Aktionären zu weit geht, auch wenn natürlich dabei der Fokus auf den Finanzen liegt, ist da mächtig was am Dampfen.

  • Finde ich nicht gut, Apple hat ein Unternehmen zu führen da sind mir die Mitarbeiter völlig egal. Hier geht es nur um das Unternehmen und nicht um jeden einzelnen. Würde man das machen wäre das Unternehmen spätestens in zehn Jahren kaputt.

  • Aktionäre, die fairer, fortschrittlicher und liberaler sind, als Apple selbst.
    Das ist mehr als ein Armutszeugnis für Apple!

    • Oder sie denken weiter voraus.

      A) Negativschlagzeilen wirken sich auch auf den Aktienkurs aus.

      B) Eine hohe Fluktuation auch, weil Wissen verloren geht – und damit auch Qualität bei Produkten und Services, wozu auch Kundensupport gehört.

      C) Da Apple sein Image vergoldet und auf Hochglanz poliert, würden Kratzspuren sichtbarer, der Glanz mattiert und, wer hätte es geahnt, der Firmenwert reduziert. Womit wir wieder zu A) kommen.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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