Gegendarstellung zur Klage
Apple gegen OpenAI: E-Mails sollen Klage entkräften
OpenAI verschärft den Ton im Rechtsstreit mit Apple und weist die Vorwürfe des iPhone-Herstellers nun mit einer ausführlichen Gegendarstellung zurück. Das Unternehmen spricht von einer Klage, die auf falschen Annahmen beruhe, und veröffentlicht dazu E-Mails sowie iMessage-Auszüge. Diese sollen zeigen, dass Apple vor der Klage weder den behaupteten Gesprächsverlauf korrekt dargestellt noch die konkreten Anschuldigungen rechtzeitig bei OpenAI vorgebracht habe.
Apple wirft OpenAI bekanntlich vor, vertrauliche Informationen über unveröffentlichte Produkte für den Aufbau einer eigenen Hardwaresparte genutzt zu haben. Die Auseinandersetzung läuft bereits seit mehreren Wochen und betrifft neben OpenAI auch frühere Apple-Mitarbeiter. In der Klageschrift hatte Apple unter anderem behauptet, Bewerber seien nach internen Projekten gefragt worden und frühere Beschäftigte hätten Unterlagen mitgenommen oder Kontrollen umgangen. Die Details hatte Apple zuletzt in seiner Klageschrift konkretisiert.
Verwechselte Namen und ausbleibende Nachfragen
OpenAI widerspricht nun besonders Apples Darstellung der Kontakte im Februar. Apple habe zunächst erklärt, man habe OpenAI damals kontaktiert und keine Antwort erhalten. Nach Darstellung von OpenAI räumt Apple inzwischen ein, dass externe Anwälte eine Nachricht an die falsche Person geschickt hätten. Ursache sei die Verwechslung zweier asiatischer Nachnamen gewesen. Auch ein angebliches Gespräch mit OpenAIs Rechtschef habe es laut OpenAI nicht gegeben. Apple gestehe dies inzwischen ebenfalls ein.
Die veröffentlichten E-Mails stützen zumindest diesen Teil der Gegendarstellung: Ein externer Apple-Anwalt schrieb zunächst an OpenAIs General Counsel Che Chang und bedankte sich kurz darauf irrtümlich für ein Telefonat. Chang antwortete, er kenne den Anwalt nicht und habe nie mit ihm gesprochen. Am Folgetag erklärte der Anwalt, die zweite Mail sei eigentlich für einen früheren Apple-Mitarbeiter bestimmt gewesen. Apples interne Rechtsabteilung bestätigte anschließend, dass die Kanzlei für Apple tätig sei und die Verwechslung erklären solle.
Gegenstand der Klage: OpenAI hat erste iMessage-Konversationen veröffentlicht
OpenAI betont zudem, Apple habe damals nicht die konkreten Vorwürfe erhoben, die nun Gegenstand der Klage seien. Stattdessen sei von der Klärung möglicher Probleme die Rede gewesen. Danach habe man fünf Monate lang nichts mehr gehört, bis Apple Klage einreichte. Das passt zu OpenAIs bereits früher geäußerter Linie, wonach das Unternehmen keine belastbaren Belege für Apples Darstellung sieht.
Chang Liu als umstrittener Schlüsselzeuge
Ein zweiter Schwerpunkt der Gegendarstellung betrifft Chang Liu. Apple wirft dem früheren Ingenieur vor, nach seinem Wechsel zu OpenAI weiterhin auf vertrauliche Apple-Dateien zugegriffen zu haben. OpenAI hält dagegen, Apple-Mitarbeiter hätten Liu selbst um Hilfe gebeten, um Dateien und Informationen für laufende Apple-Arbeiten zu finden.
Die von OpenAI veröffentlichten iMessage-Auszüge zeigen tatsächlich mehrere Anfragen früherer Kollegen. Darin geht es um Dateiübertragungen, iCloud-Zugänge, technische Rückfragen und Hinweise auf interne Ablageorte. Viele Inhalte sind geschwärzt, dennoch wird der Ablauf erkennbar: Apple-Beschäftigte baten Liu wiederholt um Orientierung in bestehenden Unterlagen. In einem späteren Austausch nennt ein Beteiligter die Einbindung Lius schließlich „highly irregular“ und bittet darum, aus dem Gespräch entfernt zu werden.
Auch Tang Tan verteidigt OpenAI. Der frühere Apple-Manager und heutige Hardwarechef habe intern stets klargemacht, dass keine vertraulichen Informationen anderer Unternehmen genutzt werden dürften. Apple sieht gerade in Tan eine zentrale Figur beim Aufbau der OpenAI-Hardwareabteilung. Die Klage trifft das Unternehmen damit an empfindlicher Stelle, denn die geplanten Geräte rund um Jony Ive stehen ohnehin unter zusätzlichem Zeit- und Prüfdruck.


Kindergarten XXL.
Gegenklage von Chat GPT erstellt :)
Zu blöd den richtigen zu kontaktieren und dann Klagen ohne zu prüfen….
Kann man machen!