Keine Absicht teilzunehmen
Apple: Kein Interesse an europäischem Streitschlichtungsverfahren
Um Verbrauchern bei Problemen mit Online-Käufen unter die Arme zu greifen, bietet die Europäische Kommission ein Online-Portal zu Streitbeilegung an. Die auch in Deutscher Sprache erreichbare Schlichtungsstelle soll euch im Konfliktfall dabei helfen, zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen.
Bilder: European Union 2016 – Source : EP
Im Rahmen der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung sind Onlinehändler inzwischen dazu verpflichtet, über die Plattform der EU informieren. Auch Apple macht dies in seinen Verkaufs- und Rückgabebedingungen und schreibt hier unter der Überschrift „Alternative Streitbeilegung“:
Du kannst die Plattform für Online-Streitbeilegung der EU unter folgendem Link aufrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Ein Absatz, der heute um einen Zusatz erweitert wurde, mit dem Apple klarstellt, dass das Unternehmen kein Interesse daran hat, das Schlichtungsangebot der EU auch umzusetzen. So hat Apple seine Verkaufs- und Rückgabebedingungen nun um den folgenden Zusatz ergänzt:
Apple ist nicht verpflichtet an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (ADR) oder einem Online-Streitbeilegung der EU (ODR) teilzunehmen und beabsichtigt dies auch nicht tun.
Die von Martin Schulz unterzeichnete EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (PDF) wurde am 21. Mai 2013 veröffentlicht und ist am 9. Januar 2016 in Kraft getreten.