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Fragebögen an Entwickler verschickt

App-Store-Regeln: EU prüft weiterhin auf Einhaltung des DMA

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Die Europäische Kommission holt derzeit offenbar die Meinung von Entwicklern und mit dem Thema befassten Nutzer ein, um zu prüfen, ob Apple die Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) in ausreichendem Maß erfüllt. Andernfalls drohen dem iPhone-Hersteller tägliche Strafzahlungen.

Bereits im Frühjahr hatte die EU Apple mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Millionen Euro belegt, weil die Regeln des App Store Entwicklern daran gehindert hätten, beispielsweise Links zu externen Bezugsquellen innerhalb ihrer Apps zu setzen oder direkte Preisvergleiche zwischen dem App Store und anderen Angebotsplattformen zu ermöglichen. Nach Ansicht der Behörden verstießen diese Regeln gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Apple hat daraufhin Anpassungen bei seinen Vorgaben für Entwickler vorgenommen.

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Wie das Magazin Politico berichtet, hat die EU-Kommission bereits im August vertrauliche Fragebögen zu diesem Thema versenden lassen. Auf diesem Weg sollen sich direkt Betroffene dazu äußern, ob sie die Anpassungen von Apple inzwischen als ausreichend bewerten. Ganz besonders steht Apple bei diesem Thema im Konflikt mit Konzernen wie Spotify und Meta. Auch der Epic-Chef Tim Sweeney hat die Vorgaben Apples in der Vergangenheit mehrfach als als unrechtmäßige Gängelung zur Sicherung der eigenen Marktstellung bezeichnet bezeichnet.

Warten auf die finale Entscheidung

Apple selbst geht einer Stellungnahme gegenüber Politico davon aus, dass die im Juni vorgenommenen Anpassungen ausreichend sind, um die europäischen Vorgaben zu erfüllen. Zwischenzeitlich schien es, als würde die EU-Kommission sich auf dieser Ebene mit Apple einigen.

Für eine finale Entscheidung in dieser Angelegenheit gibt es keinen festen Zeitplan. Allerdings behält sich die EU-Kommission vor, bei unzureichenden Anpassungen Strafen auch rückwirkend zu verhängen. Apple hat unabhängig davon bereits angekündigt, gegen die bisherige Entscheidung der EU in Berufung zu gehen.

19. Sep. 2025 um 10:21 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Als ich gestern unter die Haube meines neuen PKW’s geschaut habe, habe ich mich gefragt, wann hier wohl die EU endlich mal eingreift. Da lässt sich ja gar nichts mehr selbst reparieren! Mit „fremd Werkstatt“ will ich gar nicht erst anfangen. Ob hier wohl auch mal „geprüft“ wird? Um mal nur ein Bespiel zu nennen. Wenn es um echte Abzocke am Verbraucher geht, spielt die Automobilindustrie, aus meiner Sicht, in einer ganz eigenen Liga… Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn die EU diesen Enthusiasmus überall an den Tag legen würde. Mir kommt das alles doch sehr selektiv vor. Und ja, es ist sicherlich auch berechtigt, aber eben nicht immer NUR bei Apple.

    • Das hat mit dem DMA nichts zu tun, sondern geht mehr in Richtung „Recht auf Reparatur“ – aber ich stimme dir zu.

      Ein Beispiel sind Scheinwerfer, die nur noch mit Clips befestigt sind, die bei Einparkunfällen bereits abbrechen und den Neukauf des gesamten Scheinwerfers erfordern.

    • Kommt immer darauf an wer die größte Lobby hat.
      Aber ja, ich gebe dir recht zu 100%

    • Leider so gewollt, meistens muss dann beinsowas die ganze Einheit getauscht werden was zu unnötigen Kosten führt …

    • Da bin ich beruflich unterwegs. Das ist sehr ausführlich geregelt:
      Die EU-Verordnung (EU) Nr. 461/2010 („Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung“ oder Kfz-GVO) regelt den Wettbewerb im Kfz-Sektor, speziell Vertrieb, Wartung und Reparatur.
      – Sie stellt klar, dass unabhängige Werkstätten Zugang zu technischen Informationen, Ersatzteilen und Diagnosewerkzeugen haben müssen.

      Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858
      – Diese sorgt zusätzlich dafür, dass unabhängige Werkstätten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Hersteller erhalten.

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