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Undurchsichtige Preisgrenzen auf dem Prüfstand

Amazon unter Druck: Kartellamt prüft Eingriffe in Händlerpreise

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Das Bundeskartellamt hat Amazon offiziell mit dem Vorwurf konfrontiert, über seinen Online-Marktplatz unzulässig in die Preisgestaltung von Drittanbietern einzugreifen. Händler, die ihre Produkte über Amazon verkaufen, unterliegen laut der Behörde Preiskontrollmechanismen, die in ihrer Ausgestaltung intransparent und einseitig seien. Werden bestimmte, von Amazon intern gesetzte Preisgrenzen überschritten, verlieren die betroffenen Angebote an Sichtbarkeit – oder werden ganz von der Plattform entfernt.

Amazon Lieferant

Derartige Eingriffe könnten nach vorläufiger Einschätzung der Wettbewerbshüter gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Besonders problematisch sei, dass Amazon nicht nur Betreiber des Marktplatzes ist, sondern mit dem eigenen Handelsgeschäft auch in direkter Konkurrenz zu den Drittanbietern steht. Damit sei eine neutrale Plattformaufsicht kaum gewährleistet. Die Regeln zur sogenannten „angemessenen Preisgestaltung“ seien laut Kartellamt weder nachvollziehbar noch ausreichend transparent kommuniziert.

Preisdruck mit System – Händler verlieren Sichtbarkeit

Kern der Kritik sind Amazons Algorithmen, die auf Basis von Marktvergleichen und früheren Angeboten Preisobergrenzen für Händler berechnen. Überschreiten Angebote diese Schwellenwerte, wird ihre Platzierung auf der Plattform eingeschränkt – etwa durch den Ausschluss aus prominenten Bereichen oder der Herabstufung in der Suchanzeige. In besonders strengen Fällen werden Angebote ganz entfernt. Für Händler bedeutet das oft sinkende Umsätze.

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Das Bundeskartellamt sieht darin den Versuch, über die Plattform eine eigene Preislogik durchzusetzen, die sich auch auf den restlichen Onlinehandel auswirken könnte. Denn durch die automatische Anpassung an niedrigste beobachtete Preise entstehe ein dauerhafter Preisdruck. Händler könnten dadurch gehindert werden, außerhalb Amazons eigene Preisspielräume zu nutzen. Zusätzlich seien die von Amazon gesetzten Kriterien nicht öffentlich einsehbar und könnten sich laufend ändern – ohne klare Begründung.

Amazon Grafik

Die Ermittlungen stützen sich auf eine großangelegte Händlerbefragung sowie auf die Regelungen des § 19a GWB, die auf marktmächtige Digitalkonzerne zugeschnitten sind. Amazon muss nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Die Prüfung erfolgt in enger Abstimmung mit der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur.

02. Juni 2025 um 12:56 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    10 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich muss sagen, dass ich diesen ganzen Trend, Drittanbietern zu ermöglichen, auf den eigenen Plattformen zu verkaufen, nicht gut finde. Wenn ich was bei Amazon kaufen möchte, dann eben auch von Amazon. Selbiges gilt für Otto, MediaMarktSaturn, Kaufland etc.

    • PS: Artikel, die zwar nicht von Amazon verkauft, aber versandt werden, ausgeschlossen. Die gehen klar.

      • Und genau das seh ich sehr kritisch.
        Denn amamzon packt die dann du den eigenen baugleichen teilen und die kunden wundern sich dann wenn sie eine fälschung von Amazon erhalten

      • Da magst du Recht haben. Ist mir glücklicherweise noch nie passiert. Ich kaufe aber auch kaum hochpreisige Dinge bei Amazon. Mir geht es hier vor allem um die schnelle Lieferung und die reibungslose Abwicklung bei einer Retoure.

    • Ja und dann verlangen dass die Shopbetreiber das für lau machen

    • Das muss nicht in jeder Hinsicht ein Nachteil sein. Wer hat schon Lust, bei 40 verschiedenen Händlern nachzusehen, ob sie z.B. einen Plastikbox in gewünschter Größe haben. Gerade für sowas ist zum Beispiel Kaufland recht praktisch. Und jedes Mal prüfen, ob ein Shop seriös ist und jedes mal die Daten neu eingeben, will man auch nicht.

      • Nur weil ein Händler auf einer dieser Plattformen aktiv ist, bedeutet aber nicht, das er seriös ist. Habe jetzt schon zweimal auf Kaufland Pech gehabt und der Service von Kaufland ist auch eher herausfordernd. Das Geld habe ich dann auch nur wiederbekommen, weil ich einen Fall bei PayPal eröffnet habe.

        Also auch bei Kaufland und Co. lieber einmal mehr checken.

      • Was meinst du mit der Überprüfung der Shops? Das ist doch genau das Problem, oder nicht? Jeder Verkäufer bei Kaufland hat doch seine eigenen AGB, Versandrichtlinien usw. Früher wusste man halt, wenn man was bei Otto kauft, dass man es bei Otto erwirbt. Jetzt kann es auch die HansWurst GmbH sein. Viele stationäre Einzelhändler verpassen ihre Chance, dass ich wirklich mal vor Ort einkaufe, weil ich auf den Webseiten oft gar nicht herausfinden kann, ob das Produkt vor Ort erhältlich ist. Oder es ist fast alles nur noch online zu erwerben – auch das frustriert.

      • Tausch doch mal „Amazon“ gegen „Apple“ aus. Vielleicht fällt dann der Groschen.

  • Ich hol schon mal Popcorn. Die rennen doch jetzt Alle zu Onkel Donald und jammern. Schwups steigen im Gegenzug wieder irgendwelche Zölle an etc…. Mal sehen wie das Alles ausgeht…..

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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