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Telekom-Drossel: Unterlassungserklärung, Sprachregelung und Kulanz

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Bevor wir euch in den Freitagabend entlassen, gestattet uns einen Nachtrag zu den Telekom-Gutscheinen, die zukünftig an „Call & Surf via Funk“-Kunden ausgegeben werden sollen.

ifun.de berichtete heute Mittag über die Telekom-Reaktion auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen.

So gibt der Netzanbieter zur Stunde, dies geht aus ifun.de vorliegenden Unterlagen hervor, eine Sprachregelung unter den Vertriebspartnern aus.

Telekom gibt Sprachregelung aus

In dem Schreiben, das wesentlich klarer als der Blog-Beitrag des Netzbetreibers formuliert ist, beschreibt die Telekom die Voraussetzungen für den Erhalt der Gutscheine, informiert über Inhalt und Umfang der abgegebenen Unterlassungserklärung und klärt gleichzeitig die gewünschte Reaktion bei der Kommunikation zum Thema.

Wir zitieren Auszugsweise:

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom bezüglich der Call & Surf Comfort via Funk Tarife abgemahnt […] Die Telekom hat auf diese Abmahnung bereits reagiert und bewirbt die betroffenen Tarife nicht mehr mit der Bezeichnung „Flatrate“. Darüber hinaus hat die Telekom am 16. Januar 2014 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Inhalte der Unterlassungserklärung:

[…] Kunden, die vor dem 5. Dezember 2013 Call & Surf Comfort via Funk gebucht haben, können ab 1. März 2014 SpeedOn for free bekommen. Kunden mit Buchung seit 5. Dezember 2013 haben sich bewusst für den Volumentarif entschieden und erhalten den SpeedOn nicht für 0 Euro.

[…] Bis zum 1. März 2014 gilt, dass Kunden mit Call & Surf Comfort via Funk Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 auf Anforderung den SpeedOn kostenlos bekommen können (Kulanzregelung).

Bei Kundenanfragen zur Internet-Flatrate bei Call & Surf Comfort via Funk Tarifen nutzen Sie bitte diese Sprachregelung. Die Sprachregelung muss vorgelesen werden, falls der Kunde im Gespräch das Thema „Internet-Flatrate“ beim Call & Surf Comfort via Funk anspricht.

Sprachregelung:
„Wir haben angekündigt, dass wir unsere Tarife transparenter gestalten wollen – und das gilt. Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf Comfort via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen. Das ist nach den Festnetz-Tarifen der nächste Schritt auf unserem Weg zu mehr Transparenz, der längst nicht abgeschlossen ist.“

Wichtig:
Bitte verwenden Sie im Zusammenhang mit diesen Tarifen nicht mehr den Begriff „Internet-Flatrate“.

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17. Jan 2014 um 18:48 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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