Gedrosselte LTE-Tarife: Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen die Telekom vor
„Wir sind der Meinung, dass der Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht“.
So begründet Katja Henschler von der VBZ Sachsen jetzt das Vorgehen der Verbraucherzentrale gegen die Telekom Deutschland GmbH. Letztgenannte muss sich nun mit einer Abmahnung der Verbraucherzentrale auseinandersetzen, die die „Internet via Funk„-Tarife kritisiert.
Surfen mit bis zu 100 MBit/s“ – so wirbt der Bonner Konzern für seine Tarife zu Internet via Funk, über das so genannte LTE. Verbraucher in den überwiegend ländlichen Regionen ohne DSL sollen damit endlich in den Genuss des schnellen Internets kommen können.
Doch das Vergnügen währt nicht lange: Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard zu 34,94 € etwa ab 10 Gigabite und beim Tarif M zu 39,95 € ab 15 Gigabite. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt. Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Telekom eine Frist bis zum 11. Dezember eingeräumt, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls soll vor Gericht gezogen werden. Die nun vorgebrachten Kritik folgt nur wenige Tage auf das Urteil des Landgerichts Köln, das der Telekom die Drosselung von DSL-Flatrates untersagte.