Einspruch in Frankreich hat Erfolg
Wettbewerbsstrafe revidiert: Apple spart 728 Millionen Euro
Apple spart in Frankreich mal eben 728 Millionen Euro. Ein Berufungsgericht hat dort eine Wettbewerbsstrafe gegen das Unternehmen von ursprünglich 1,1 Milliarden Euro auf 372 Millionen Euro reduziert.
In der Begründung bezeichnet das Gericht dem Nachrichtenmagazin Bloomberg zufolge die ursprüngliche Höhe der Strafe als unverhältnismäßig und sieht den neuen Betrag als ausreichend hoch an, um eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen.
Ursprüngliches Urteil vor 2 Jahren
Die ursprüngliche Strafforderung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro wurde bereits vor zwei Jahren ausgesprochen. Französische Wettbewerbshüter hatten Apple damals wegen gesetzwidrigen Preisabsprachen angeklagt. Apple wurde für schuldig befunden, gemeinsam mit den Großhändlern Tech Data und Ingram Micro illegale Maßnahmen ergriffen zu haben, um eine freie Konkurrenz auf dem Markt zu verhindern.
Bild: Autorité de la concurrence
Dem damaligen Urteil zufolge haben die von Apple gemeinsam mit Tech Data und Ingram Micro getroffenen Absprachen einen fairen Wettbewerb verhindert und beispielsweise Werbeaktionen wie Preissenkungen durch andere Anbieter effektiv unterbunden. Apple habe darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit seiner Premium-Vertriebspartner missbraucht und diese ungerechten und nachteiligen Geschäftsbedingungen unterworfen.
Apple-Preise waren lange Zeit fix
In der Tat ist es noch nicht lange so, dass offizielle Vertriebspartner von Apple wie beispielsweise MediaMarkt oder Amazon Apple-Produkte zu deutlich attraktiveren Preisen verkaufen können. Lange Zeit hatte Apple auch hierzulande die Zügel der Preispolitik fest in der Hand und konnte den Handelspartnern entsprechende Vorgaben machen.
Die 1,1 Milliarden Euro wurden schon bei ihrer Verhängung als außergewöhnlich hohe Strafsumme angesehen. Die französische Wettbewerbsbehörde begründete dies damals mit der Unternehmensgröße Apples und den besonders starken Auswirkungen auf den Markt. Es handelte sich damals sowohl um die höchste, jemals in einem solchen Fall verhängte Strafe als auch die höchste Einzelsanktion gegen einen Wirtschaftsteilnehmer überhaupt.