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Bereits acht Fälle vereitelt

Wegen Einfuhrumsatzsteuer: Zoll kassiert Apple Vision Pro ein

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Apple selbst verkauft die Apple Vision Pro offiziell nicht nur ausschließlich in den Vereinigten Staaten, der Konzern erschwert Importkäufern auch die Inbetriebnahme der Datenbrille, wie im Kleingedruckten auf der Produktseite des neuen Headsets angegeben wird. Zur Nutzung wird zwingend eine amerikanische Apple-ID benötigt, zudem prüft das Headset die aktuelle Region und bietet einige ihrer Kernfunktionen unter Umständen nicht beim Einsatz im Ausland an.

Zoll Unsplash

Dies hält deutsche Apple-Enthusiasten allerdings nicht davon ab, während eines US-Aufenthaltes zuzugreifen und die Apple Vision Pro mit ins Reisegepäck und damit auch mit in den Flieger zu nehmen.

Einfuhrumsatzsteuer im Höhe von 660 Euro

Was einige Anwender hier jedoch offenbar nicht auf dem Radar haben: für die Apple Vision Pro fällt eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, liegt die Datenbrille doch deutlich jenseits der Freigrenze von 430 Euro für Flug- bzw. Seereisende.

Nimmt man den aktuellen Wechselkurs von 1 Dollar zu einem 0,93 Euro als Grundlage und ignoriert die in vielen US-Bundesstaaten zusätzlich berechnete Sales-Tax, dann kommt man grob auf eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 660 Euro, die bei der Einfuhr der Apple Vision Pro in die Bundesrepublik direkt am Flughafen beglichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass Anwender den häufig rot markierten Zollbereich aufsuchen und die Ankunftshalle nicht durch die grüne Tür verlassen, die für Reisende ohne zu verzollende Ware vorgesehen ist.

Bereits acht Fälle vereitelt

Dies passiert in den ersten Tagen der Marktverfügbarkeit der Apple Vision Pro jedoch offenbar erstaunlich oft. Zwar führt die Generalzolldirektion in Bonn keine deutschlandweite Statistik über das Auftauchen einzelner Gerätetypen, wie der Heise-Verlag beim Berliner Großflughafen BER in Erfahrung bringen konnte, sollen hier schon acht Importversuche seit Anfang des Monats vereitelt worden sein.

Vor allem für Anwender, die sich um die Abgabe drücken wollen, kann dies unangenehme Konsequenzen haben. So darf der Zoll entsprechende Geräte bis zur Klärung des Falles einziehen. Mit Blick auf die aktuellen Rückstände können hier dann Wartezeiten von bis zu 12 Monaten anfallen, ehe die Apple Vision Pro (unter Zahlung einer zusätzlichen Geldbuße) wieder ausgelöst werden kann.

Damit können sich Reisende entscheiden, die Gesamtkosten der Apple Vision Pro entweder aktiv um 660 Euro zu verteuern, dafür aber sicher zu sein, diese auch im ersten Anlauf mit über die Landesgrenze nehmen zu können, oder aber es auf eine Stichproben-Kontrolle ankommen zu lassen. Diese geht im Zweifelsfall mit Mehrkosten, langen Wartezeiten und einem unangenehmen Gefühl am Flughafen einher.

12. Feb 2024 um 09:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Selbst schuld. Ist ja kein Geheimnis, dass auf die Einfuhr an einem bestimmten Wert Steuern fällig werden.

  • Antworten moderated
    • Ja, das wurde vergessen.
      Übersteigt der Wert nach Abzug des Freibetrages 700€, wird direkt ein Strafverfahren eingeleitet.
      Die 600€ sind also nur für die relevant, welches die Vision Pro auch anmelden.
      Wird man damit erwischt, kann man mindestens mit dem doppelten rechnen.

  • Finde ich ausgesprochen gut den Schmugglern das Handwerk zu legen!

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  • Sehr gut! Gefällt mir!

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  • „oder aber es auf eine Stichproben-Kontrolle ankommen zu lassen. Diese geht im Zweifelsfall mit Mehrkosten, langen Wartezeiten und einem unangenehmen Gefühl am Flughafen einher.“
    Ok, das wäre dann schlicht Steuerhinterziehung zu Ungunsten z.B. unserer Straßen und Schulen. Aber kann man ja mal machen, ist ja offenbar auch für ifun ein Kavaliersdelikt.

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  • chicken charlie

    Wäre auch selten dämlich, bei so einem bekannten Produkt Launch den Versuch zu unternehmen, den grünen Gang zu nehmen.

    Ich bin sehr heiß darauf, die einfach mal auszuprobieren.
    Würde mir für den Anfang reichen.

    Was mich vom Kauf abhält, ist das zum jetzigen Zeitpunkt die Vision Pro die schlechteste Version ihrer selbst sein wird.
    Wie bei jedem neuen Apple Produkt ist die zweite Generation massiv besser als der Vorgänger.

    Wenn man ernsthaftes Interesse hat, ist man eigentlich schon gezwungen, rüber zu fliegen und in einen Apple Store zu gehen, um dort diese sich perfekt anpassen zu lassen. Falls eine Brille im Spiel ist, gibt es entsprechend die Möglichkeit, mit Werten eines deutschen Optikers sich ein amerikanisches Rezept ausstellen zu lassen für die Linsen. Aber ob das den ganzen Aufwand wert ist für die erste Generation.

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    • Ich würde es machen. Die erste Generation wird man hier wieder recht gut los. Bis die nach D kommt wird es wohl noch dauern. Wenn überhaupt die 2. Generation. Aber ich habe zur Zeit keine Flüge nach USA. Und extra für die Vision zu fliegen ist nicht rentabel.

  • Kommt nicht auch eine Anzeige obendrauf wegen Steuerhinterziehung?

      • Welche 700€ Grenze? § 32 Abs. 1 ZollVG: Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insgesamt nicht mehr als 250 Euro verkürzt wurden oder deren Verkürzung versucht wurde.

        Selbstverständlich wurden hier Steuerstrafverfahren gegen die Beteiligten eröffnet.

      • Knapp unter 700€?
        Die Berechnung erfolgt anhand des Warenwertes, nicht anhand der vermeintlichen Steuerhinterziehungen.

      • 700 €? Hast du deins bei Wish bestellt?

      • Äh ja, sorry. Weiß nicht, was ich mir da in dem Moment gedacht habe. Unter 700€ Warenwert ist es eine Ordnungswidrigkeit, nicht 700€ Steuerschuld.

  • Die Einfuhrumsatzsteuer ist ja auch ein ganz plötzlich auftauchendes Problem, das gibt es bei iPhones / iPads / MacBooks / etc. ja nicht…
    Bezahlen oder selbst schuld sag ich da mal…

    • Stimmt, aber die Ignoranz der Menschheit ist und bleibt legendär

      • Ich glaube es nicht mal so oft Ignoranz, sondern schlicht einfache Unwissenheit. Würden sie es nämlich richtig wissen, würden sie ja auch daran denken sich den TAX Free Schein geben zulassen und am Flughafen (in den USA noch) dann den TAX zurückzahlen zulassen und in Deutschland dann es beim Zoll anmelden. Denn wer $ 3.500 hat für die Apple Vision Pro übrig hat (Flugkosten und generell der Aufenthalten in den USA kommt ja auch noch dazu), der wird wohl auch noch die 19% bei der Einfuhr übrig haben.

      • @Ikke: stimmt wohl!
        Die erste Überraschung gibts ja bereits im Laden: Sales Tax

        :-)))

        Am Flughafen die dann zurückzufordern ist den Meisten zu stressig

      • Sales Tax braucht man nicht. Man muss nur schauen in welchem Bundesstaat man gerade ist und aus welchem Bundesstaat man dahin Tax free liefern lassen kann. Hat immer funktioniert.

      • Geht nur aus Delaware.
        Alle anderen Staaten haben (zwar unterschiedliche) Sales Tax

      • @cashondelivery
        Bietet Apple mittlerweile Sales Tax an? Ich hab mal gelesen dass Apple dies nicht in Amerika anbietet.

        @amtht
        Stimmt aber auch dafür müsste man sich Informieren und hätte dann schon wieder entsprechendes Wissen. Aber ich Unterstelle den Leuten eben ja die Unwissenheit.

  • Alle Kommentare stimmen. Aber die Überschrift ist eigentlich nicht das hier gewohnte Niveau. Bleibt bitte sachlich.

  • „sollen hier schon acht Importversuche seit Anfang des Monats vereitelt worden sein.“

    Da wurden keine Importversuche vereitelt sondern ganz einfach Käufer im grünen Durchgang kontrolliert. Das liest sich immer so als würde der Import verboten sein. Ganz normal roter Durchgang und anmelden.

    Das ist übrigens für fast alle Apple Produkte das selbe und nichts neues…

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    • John Applespeed

      Ja eben das dachte ich auch, das ist nicht richtig formuliert.
      Einfach bezahlen und weiter gehen fertig

    • Bei anderen Apple Geräten nicht so wild. Beim IPhone zum Beispiel Originalverpackung vor Ort weg werfen, eine gebrauchte Hülle irgendwo kaufen (je abgenutzter desto besser). Dann schaut der Zoll drauf aber müsste richtig Engagement da rein stecken um zu prüfen wann das IPhone wo verkauft wurde. Machen die meistens nicht.

      • Der Zoll braucht nur die Seriennummer bei Apple abzufragen. Das ist minimaler Aufwand.

      • Das stimmt zwar Bob aber wie kommt der Zoll an die Seriennummer? Entsperrt muss man es nicht mal der Polizei geben, warum sollte man es dann entsperrt dem Zoll geben?

      • Torsten

  • „Damit können sich Reisende entscheiden, die Gesamtkosten der Apple Vision Pro entweder aktiv um 660 Euro zu verteuern, dafür aber sicher zu sein, diese auch im ersten Anlauf mit über die Landesgrenze nehmen zu können, oder aber es auf eine Stichproben-Kontrolle ankommen zu lassen.“

    Ihr stellt das gerade so da, als ob Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt wäre und es am Ende eine 50:50 Chance ist, erwischt zu werden. Man sollte wohl eher darauf hinweisen, welche Strafen da am Ende blühen und man das bitte auf jedem Fall sein lassen möge.

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  • Zoll kassiert …. ein! Geht es ein wenig Effektärmer ? Der Zoll zieht das Gerät rechtmäßig ein, wenn der Steuerpflichtige die Abgabenpflicht vorsätzlich verletzt. Das ist kein Kavaliersdelikt

    • Stimmt, Kavaliersdelikte fangen beim Thema Steuern erst im 6-7 stelligen Bereich an. Grüße gehen raus an die Referatsleitung im Finanzministerium

      • Das ist doch Populismus. Im siebenstelligen Bereich fallen die Haftstrafen ohne Bewährung aus, Herr Hoeneß kann davon ein Lied singen. Kavaliersdelikte enden in der Regel nicht im Knast…

      • Natürlich ist das populismus. Wie sonst soll man bitte ertragen, dass Deutschland jährlich mehr als 21 Milliarden Euro flöten gehen wegen Steuerflucht und wegen Cum-Ex und co jährlich um weitere Milliardenbeträge im 10 stelligen Bereich (je nach Studie sind es jährlich auch über 100 Milliarden die da vorbei fließen. Da ist dann zwar auch Schwarzarbeit mit drin aber mal ehrlich. Elektro Schulze wird da nicht den hauptbetrag bei haben) dem Staat fehlen? Anstatt sich daran abzuarbeiten, wird ein bauernopfer beim Finanzministerium rausbefördert und an den sozialabgaben und wichtigen Infrastrukturinvestitionen geschraubt um „lächerliche“ 4 Milliarden einzusparen. Aber ja, die Apple Vision pro Einfuhr ist das wirkliche Problem :)

      • @Tempomat: Du hast Recht. Punkt. :-)

      • Tempomat, wir versuchen ja mit unseren Heizungsgesetz bis 2030 dass aus zugleichen wie China an einen einzigen Tag überhaupt raushaut an Co2. Von daher wundert es mich nicht, dass die gleiche Regierung mit 4 Milliarden an Einsparungen versuchen will über 100Milliarden auszugleichen.

    • „Unter Kavaliersdelikten verstand man früher Vergehen von Adligen (ital. cavaliere = Ritter), für die Gesetze nicht galten. Heute bezeichnet man mit dem Begriff Taten, die zwar verboten sind, gemeinhin aber als moralisch nicht sonderlich verwerflich angesehen und daher von einer Vielzahl von Menschen hin und wieder begangen werden.“

      Ergo: Vielleicht ist es doch ein Kavaliersdelikt und gleichzeitig illegal?

    • Wieso sollte der Zoll das Gerät einziehen? Das wird nur gemacht wenn es sich um ein in D illegales Gut handeln würde. Der Zoll behält das Gerät allenfalls ein bis die Einfuhrsteuer bezahlt ist. Ein Bußgeld gibt’s noch oben drauf. Außer teuer passiert nix.
      Ich finde das muss jeder selbst entscheiden. Ein Kumpel wurde mal erwischt mit einer Kameraausrüstung. Am Ende war sie teurer als wenn er sie hier gekauft hätte.

  • letzter Absatz sehr komisch: Anwender können sich „entscheiden“, Zoll zu bezahlen oder versuchen sich davor zu drücken? Klar, alles im Leben sind Entscheidungen aber illegale Handlungen sollten für die meisten doch eher nicht in Frage kommen? Wer generell nichts schmuggelt, muss hier nicht lange zaudern und bekommt auch keine Probleme.

  • Ich war schon lange nicht mehr in den USA, meine mich aber zu erinnern, dass man gegen einen Tax-free-Schein des Händlers die vom jeweiligen Bundesstaat erhobene Steuer bei der Rückreise am Flughafen erstattet bekommt.

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  • Beim Zoll scheinen sie Beagles zu haben, die bereits die Vision Pro erschnüffeln können

    • Und da sind einfuhren aus den usa Zollfrei?
      Zudem man dann an der Grenze Schweiz zu EU wieder dran ist

    • Und dann zum Beispiel bis nach Berlin mit Auto oder wie? Das Leihauto inklusive Sprit wird mehr sein als die 660€ die man bei der Zollanmeldung hätte zahlen müssen. Zumal es dann immer noch Grenzen gibt von der Schweiz nach Deutschland und es dort auch Stichprobenartige Kontrollen gibt.

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  • Es ist erschreckend wie viele das jetzt Feiern. Niemand stellt die Höhe der Steuer infrage? Genau diese viel zu hohen Steuern werden Deutschland irgendwann zum Verhängnis. Was ist wenn das Gerät in den USA in Betrieb genommen wurde und es eigentlich ein gebrauchtes, benutztes Gerät ist? Vielleicht hat es mir jemand geschenkt? Mit tun die Leute eher leid, die müssen jetzt bis zu einem Jahr warten, bis sie ihre Brille vielleicht bekommen. Das ist alles andere als Lustig!

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    • Erkundige dich mal was Einfuhrzoll bedeutet – dann siehst du, dass es egal ist, ob das dir Geschenkt wurde, du es gefunden hast oder es geklaut hast.

      Bei einem „korrekten“ Kauf in USA kannst du über TaxFree dir die TAX die du in den USA bezahlt hast zurück bekommen und dann die deutsche MwSt zahlen. Den meisten ist es aber zu aufwendig oder die haben keine Ahnung und denken sich „wird schon gut gehen und keiner kontrolliert mich“ – und wenn doch dann wird geheult, dass man es nicht wusste etcpp.

      Ansonsten in einem der 5 Bundesstaaten einkaufen die keine Mehrwertsteuer haben wie zB Delaware und dann einfach in Deutschland den Roten Gang nehmen und die Mwst zahlen! Es ist klar, dass in NewYork neben der im Bundesstaat geltenden TAX (Staate Tax) noch die „City Tax“ hinzukommt.

      Naja – ich werde mal schauen ob ich in die Versuchung komme mit eine VisionPro zu kaufen wenn ich im April drüben bin oder nicht :/

      Antworten moderated
    • Ähm… Du willst also lieber aktiv unsere Wirtschaft schädigen?
      Darum geht es nämlich dabei. Schutz unserer Wirtschaft.

      • @revosback: Das ist ein gutes Argument, das aber hier nicht zutrifft. Die Einfuhrumsatzsteuer ist KEIN Zoll. Die eingeführte Ware ist (im Gegensatz zu bestimmten anderen Waren) zollfrei. Aber die Steuer muss bezahlt werden. Das ist international geregelt: Die Mehrwertsteuer des Quelllandes kann man sich mit entsprechenden Formularen rückerstatten lassen, und muss stattdessen im Zielland die dort übliche Mehrwertsteuer (dann Einfuhrumsatzsteuer genannt – in D eben 19%) bezahlen.
        Wem das nicht bekannt ist, der sollte vielleicht einfach nicht im Ausland bestellen, oder sich vorher schlau machen, sonst wird es halt illegal.

    • @Blub: Aber das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Ich kann mich über 19% Mehrwertsteuer aufregen oder sie zu hoch finden. Aber dennoch ist es der falsche (um nicht zu sagen illegale) Weg, sie einfach nicht zu zahlen. Und Unwissenheit („Jemand hat sie geschenkt“) schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

    • Nein, wir sind alles gesetzestreue Bürger hier. Wir würden nie zu schnell fahren und würden nie Waren in anderen Ländern kaufen um Geld zu sparen. Wir würden niemals Müll illegal entsorgen und keinesfalls würde hier jemand schwarz arbeiten. Nein,sowas tun wir nicht.

    • Die Einfuhrumsatzsteuer bzw. MwSt. ist in Deutschland niedriger als im EU-Durchschnitt (21.6%). Du wirst hier also im EU-Vergleich noch geschont. Und die Alternativen, die Du nennst, sind alle Steuerhinterziehung, eine Straftat. Wenn einem die Nutzung einer Vision Pro wichtiger ist als ein Gewissen oder auch nur eine straffreie History, sollte man sich Hilfe suchen.

  • Wersuch einen Flug in die USA nebst Vision Pro leisten kann, sollte nicht so asozial sein und die fällige Steuer hinterziehen.

  • Das wahre Leben spielt sich OHNE Brille ab. Schon mal aus dem Fenster gesehen und mitbekommen was in der Welt passiert

  • Was auch oft vergessen wird: Es ist meines Wissens so, dass auch wenn man später je wieder mit dem Gerät auf Reisen geht und dabei aus dem Ausland zurück kontrolliert wird und der Zoll schaut sich auch das Mobiltelefon/iPad etc. an, dann kann anhand der Seriennummer immer noch festgestellt werden woher das Gerät stammt. Auch nach Jahren ist somit noch die Einfuhrumsatzsteuer fällig (übrigens auf den Neupreis), wenn man nicht nachweisen kann, dass dieses bereits bei einer früheren Rückkehr erfolgt ist.

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    • Korrekt!
      Deswegen behalte ich bei Käufen im Ausland immer eine digitale Kopie der Rechnung

      • Ich habe auch für alle meine Geräte die ich mit auf Reisen nehme eine Kopie der Rechnung dabei um entweder nachzuweisen, dass das Gerät in Deutschland gekauft wurde oder um nachzuweisen, dass es damals unterhalb der Freigrenze war (wenn ich zum Beispiel was für 400€ oder so mitgebracht habe)

  • Zoll und Privatleute sind Peanuts für Vater Staat – Ich fände es viel besser, wenn Apple seine echten Steuern in D zahlen würde.

  • Man könnte sich aus der Mülltonne am Gate die Kofferetiketten in grün besorgen und an den eigenen Koffer kleben. Dann sieht es nach Reise innerhalb der EU aus.

    • Viel besser ist es wenn ein Kumpel oder Arbeitskollege sie einfach aus den USA mitbringt und hier „vergisst“. Allerdings sollte man dann davon absehen sie mit auf Reisen außerhalb der EU mitzunehmen. Könnte dann auch später noch schief gehen.

  • Die Menschen haben keine Geduld mehr. Weil ein YouTuber sie am ersten Tag in Deutschland unboxed, müssen es alle anderen natürlich auch. Und dann muss es natürlich auch erste Nutzer geben. Ich hätte gar kein Bock auf die Problematiken, einfach warten bis regulär in Deutschland verfügbar

  • Wie sich der Deutsche über solche Nachrichten freut :))

  • Zahlen ja auch noch nicht genug Steuern hier … Aber das Bürgergeld muss ja irgendwoher kommen …

  • Hmm, fine ich gut das hier so reagiert wird. Das gleiche ist übrigens der Fall wenn ich im Ausland YouTube, Netflix und Co. Buche…

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  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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