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Regierung legt neuen Gesetzentwurf vor

Vorratsdatenspeicherung: Provider sollen IP-Adressen drei Monate sichern

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37 Kommentare 37

Die Bundesregierung bringt das Thema Vorratsspeicherung wieder auf den Tisch. Internetanbieter sollen die an ihre Nutzer vergebenen IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen, um Ermittlungsbehörden die Verfolgung von Onlinekriminalität zu erleichtern. Solche Verpflichtungen werden bereits seit Jahren diskutiert und wurden teils sogar auf EU-Ebene geblockt.

Der Bild-Zeitung liegen Details zu einem Gesetzesentwurf vor, der von der Justizministerin Stefanie Hubig zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt wurde. Nach dem Bericht waren auch waren auch das Digitalministerium von Karsten Wildberger und das Innenministerium von Alexander Dobrindt an der Ausarbeitung beteiligt.

Datenschutz

Mit einer verpflichtenden Speicherung der Daten über drei Monate hinweg soll es Tätern im Bereich der Onlinekriminalität erschwert werden, ihre Spuren zu verschleiern. Die Minister wollen mit dieser Maßnahme unter anderem ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter ermöglichen.

Eindeutige Identifikation der Nutzer

IP-Adressen bestehen aus einer Kombination von durch Punkte getrennten Zahlen und sind quasi der Absender von Internetanfragen jedweder Art. Beim Besuch einer Webseite beispielsweise werden die Daten von den aufgerufenen Servern an die aktuelle IP-Adresse des Nutzers geliefert. Bei den meisten Internetanbietern ändern diese den Kunden zugewiesenen Adressen regelmäßig, sodass schon nach kurzer Zeit nicht mehr nachvollziehbar ist, von welchem Anschluss aus eine Anfrage gesendet wurde.

Das nun geplante Gesetz soll die Anbieter dazu verpflichten, über drei Monate hinweg detailliert zu protokollieren, welche Adresse zu welchem Zeitpunkt von welchem Kunden genutzt wurde. Aus der Sicht von Datenschützern verstoßen diese Auflagen gegen die Grundrechte der Nutzer. Das Justizministerium hält dagegen, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation strikt gewahrt bleibe. Gegenüber der Bild merkte Hubig an, dass die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen sei und man sich strikt an die Verfassung und das Europarecht halte. Ein Beschluss soll im Frühjahr gefasst werden.

22. Dez. 2025 um 06:56 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Wieso wird immer wieder etwas entschied auch wenn es schon abgelehnt wurde?
    Denke das wird durchkommen. Das Volk wurde schon zu Gehorsam erzogen.

  • Viel zu kurz. 12 Monate wären angemessen und vor allem zweckdienlich.

    • Warum sollen alle unter Generalverdacht gestellt werden?

    • Ach ja? Weil die Speicherung der IP-Adresse auch was genau belegt? Nämlich Nix aber so ist das wie in der Politik keine Ahnung von Nix aber wir machen es trotzdem !
      Fehlt nur noch der tolle Satz: “ Ich habe ja nichts zu verbergen“

    • Oh Mann, surfst du mit deiner echten IP im Netz? Das machen sogar meine Eltern nicht mehr. Man hat doch Privat Relay am iPhone und nutzt man Safari, ist deine IP schon nicht mehr einsehbar. Dann gibt es noch Freifunk. Hat mein bester Freund. Der nutzt seinen eigenen Router quasi gar nicht, da er da eben einen Freifunk-Router angeschlossen hat und alles darüber online geht. Und schon ist es wieder eine andere IP (und die Nachbarn können es auch mitbenutzen). Dann gibt es noch VPN und genug Anbieter. Selbst Privatpersonen nutzen die heute schon fürs Streaming. Also, wir leben nicht mehr vor 10/15 Jahren, wo das kaum wer kannte. Ich bitte dich!

  • Wieso muss man immer wieder Sachen rauskramen und erneut versuchen, durch zu kriegen? Wie im Artikel geschrieben, ist das doch auf EU Ebene schon abgelehnt worden. Wird es diesmal wieder und in einem Jahr wieder….

    Das ist dass gleiche wie beim Tempolimit.
    Hab die Politiker nicht besseres zu tun??

    • Nein haben die nicht und leider ist so eine Vorgehen der falsche Ansatz Demokratie zu interpretieren .
      Demokratie heißt nicht ich versuche es so lange bis ich doch zu meinem Ergebnis komme. Viel mehr ist das die Definition von dumm: immer das gleiche zu tun in der Hoffnung das Ergebnis ändert sich…

  • Die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für drei Monate markiert nicht bloß eine technische Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung, sie symbolisiert den finalen Abschied von der Illusion digitaler Anonymität und dokumentiert die Transformation des liberalen Rechtsstaats in eine präventive Überwachungsgesellschaft.

    Jeremy Benthams Panopticon, jener architektonische Albtraum des späten 18. Jahrhunderts, in dem Gefangene nie wussten, ob sie gerade beobachtet werden, erscheint geradezu primitiv im Vergleich zur digitalen Infrastruktur des 21. Jahrhunderts.
    Während Bentham noch physische Türme und Sichtlinien benötigte, operiert die moderne Überwachung vollautomatisch, ubiquitär und unsichtbar.
    Jeder Klick, jede Suchanfrage, jeder digitale Fußabdruck wird erfasst!
    Nicht mehr zur Bestrafung konkreter Taten, sondern zur Ermöglichung zukünftiger Ermittlungen.
    Das Bundesjustizministerium argumentiert mit der Notwendigkeit: IP-Adressen seien “oft der einzige Anhaltspunkt” zur Identifizierung von Tätern bei Cyberkriminalität. Die Argumentation folgt einem historischen Muster, das Michel Foucault in “Überwachen und Strafen” minutiös analysierte: Die Ausweitung staatlicher Kontrolle legitimiert sich stets durch den Verweis auf Gefahrenabwehr.
    Im 18. Jahrhundert waren es Seuchen und Aufstände, im 20. Jahrhundert der Terrorismus, heute ist es die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und sogenannte Hasskriminalität.[Anhang]
    Doch die Crux liegt im präventiven Charakter dieser Maßnahme. Es geht nicht mehr darum, bekannte Verdächtige zu überwachen, sondern darum, alle Bürger permanent als potentielle Verdächtige zu behandeln. Die Grenze zwischen Unschuld und Verdacht verschwimmt in einem Meer von Metadaten. Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass bereits das “Gefühl des Überwachtseins” eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit entfalten kann. Hier manifestiert sich der Kern des Problems: Eine Gesellschaft, die sich permanent beobachtet weiß, verändert ihr Verhalten fundamental! Nicht nur im kriminellen, sondern auch im politischen und kulturellen Bereich.
    Die Parallele zur chinesischen Sozialkredit-Systematik drängt sich auf, auch wenn die deutschen Behörden dies vehement bestreiten würden. In beiden Fällen entsteht ein digitales Netz totaler Erfassung, das zwar unterschiedliche Zwecke verfolgt, aber dieselbe infrastrukturelle Basis schafft: die vollständige Archivierung menschlichen Handelns im digitalen Raum.

  • Ich dachte, wir wollen deregulieren. Aber nein, es geht weiter wie gewohnt in diesem Land: mehr Verordnungen und Gesetze.

  • Als wüssten kriminelle nicht wie man einen VPN verwendet.

  • Ich bin da auch echt hin und her gerissen. Auf der einen Seite ist Datenschutz ein hohes Gut. Auf der anderen Seite sollte der Datenschutz aber auch nicht im Weg stehen, wenn es um die Aufklärung von (größeren) Straftaten geht. Es kann m. E. nicht sein, dass ein potenzieller Täter nur deshalb davon kommt, weil der Datenschutz im Weg steht.

  • Wesentlich mehr Akzeptanz könnten solche Maßnahmen erreichen, wenn bei jeglicher Überwachung, sei es IP – Adressen oder auch Kameraüberwachung, bei den höchsten Amtsträgern in Politik und Wirtschaft begonnen würde. Wenn das dann gut funktioniert und auch Ergebnisse zeitigt, kann das zB mit Hilfe von KI auch auf die Steuerbehörden ausgeweitet werden, damit echte Steuerverbrecher ermittelt werden können, bevor ihre Taten der Verjährung anheim fallen. Und wenn das alles fehlerfrei funktioniert, kann darüber nachgedacht werden, auch die Bevölkerung einzubeziehen.

  • Das ist so absolut lächerlich und ahnungslos. Professionelle Täter kümmert so etwas nicht mal im Ansatz. Sie haben IP-Spoofing, Tor, Proxy-Chains, VPN-Kaskaden, Bulletproof Hoster etc etc. zur Verschleierung …

  • Mich würde mal interessieren, was das verhindern soll? Welche Prävention strebt man damit an? Da soll doch mal wieder der normale Bürger überwacht werden, nichts anderes ist das. schlimm, dass sowas von einer ehemaligen sozialen Arbeiterpartei kommt.

  • Sehr gute Analyse, sehr sachlich argumentiert. Frau Hubig und Herrn Dobrindt zur Lektüre empfohlen.
    + 1000

  • Was ist dann mit den Anschlüssen bei denen die Benutzer Tor oder VPN aus einem anderen Land nutzen? Man kann doch relativ einfach seine Identität verschleiern.. noch

  • Man gibt damit der Strafverfolgung ein weiteres mächtiges Werkzeug in die Hand.
    Angekündigt um die gefährlichen Terroristen zu bekämpfen , aber am Ende wird es hauptsächlich dafür verwendet, irgendwelchen Kleinstkriminelle zu schnappen.
    Siehe Staatstrojaner, stille SMS usw.

  • Jaja das Versprechen, dass damit keine Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen möglich ist kennen wir ja schon von der LUCA App.

  • In Zeiten von Privat Relay und VPN bestimmt ne super Sache. Nicht.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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