Urteil des Landgericht München
Urheberrechtsverletzung durch KI: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch
In einem Verfahren vor dem Landgericht München I hat die Verwertungsgesellschaft GEMA zentrale Ansprüche gegen zwei Unternehmen aus der OpenAI-Gruppe durchgesetzt. Die zuständige Zivilkammer sieht in der Nutzung geschützter Liedtexte durch Sprachmodelle des Unternehmens eine unzulässige Vervielfältigung.
Streitgegenstand waren unter anderem Titel von Kristina Bach und Rolf Zuckowski, die auf Nutzereingaben hin von Chatbots nahezu vollständig wiedergegeben wurden.
Die GEMA hatte argumentiert, dass die Sprachmodelle die Liedtexte nicht nur analysiert, sondern im Training vollständig übernommen hätten. Diese Inhalte könnten anschließend gezielt abgefragt und in textgleicher Form generiert werden. Die Beklagten wiesen dies zurück. Sie verwiesen darauf, dass die Modelle lediglich allgemeine Muster erkennen und keine konkreten Daten dauerhaft speichern würden. Für Inhalte, die auf Nutzeranfragen hin erscheinen, seien allein die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Zudem sahen sie in der Nutzung einen zulässigen Anwendungsfall im Rahmen des gesetzlich erlaubten Text- und Dataminings.
Unzulässige Übernahme geschützter Inhalte
Das Gericht folgte in seiner Entscheidung im Wesentlichen der Argumentation der GEMA. Es hält die Reproduktion der Liedtexte durch die Sprachmodelle für hinreichend belegt. Die Inhalte seien im Trainingsprozess in einer Weise übernommen worden, dass sie später reproduzierbar aus dem Modell abgerufen werden könnten. Dies erfülle die Voraussetzungen einer Vervielfältigung nach deutschem und europäischem Urheberrecht.
Auch eine rechtliche Ausnahme durch die Schrankenregelung für Text- und Datamining komme nicht zur Anwendung. Diese sei auf technische Zwischenschritte zur Datenanalyse beschränkt, nicht jedoch auf dauerhafte Übernahmen ganzer Werke. Ein analoges Verständnis der Vorschrift sei nicht zulässig, da hierdurch die Interessen der Rechteinhaber unberücksichtigt blieben.
Verantwortung liegt beim Betreiber des Modells
Neben der Speicherung innerhalb der Modelle beanstandete das Gericht auch die Wiedergabe der Liedtexte durch die Chatbot-Ausgaben. Da diese Inhalte auf einfache Nutzereingaben hin generiert wurden und dabei wesentliche Teile der ursprünglichen Werke enthielten, liege auch hier ein Eingriff in die Verwertungsrechte vor. Das Gericht sah die Verantwortung hierfür bei den Betreibern der Sprachmodelle. Sie hätten die Modelle mit den beanstandeten Inhalten trainiert und die technische Grundlage für die Ausgabe geschaffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI kann dagegen in Berufung gehen.


Wenn’s nach Deutschland geht am besten das Internet wieder abschaffen… Man begreift es nicht, alles wird bis ins kleinste Detail kaputt reguliert
Ich finde es auch eine völlig bescheuerte Regel, dass Menschen für ihre Arbeit bezahlt werden. Sowas von deutsch und spießig.
+1
Das war damals mal, heute brauch man diese Menschen eben nicht mehr, warum dann für sie bezahlen ;)
Man braucht Menschen damit diese Produkte kaufen können. Aber bezahlen sollte man diese natürlich nicht. JP soll einfach den Drucker anschmeißen.
Bevor wir es abschaffen, müssten wir es erstmal flächendeckend in angemessener Geschwindigkeit zur Verfügung stellen :D Ein Trauerspiel ist das. Der hiesige Regulierungswahn, bremst Innovation, wir wurden doch schon lange abgehangen und das was wir Gutes haben, wird reihenweise verkauft. Kompletter Digitalisierungsstau an öffentlichen Schulen, oft schlecht umgesetzte Digitalisierung der Behörden, noch immer keine Gesetze die unsere Kinder und auch viele Erwachsene vor der völligen Verblödung durch Shorts und ähnlichem schützen. Aber hey, wir hatten die Corona App – hat ja nur so 200 mio. gekostet. Wenn man mit dem Geld StartUps gefördert hätte, wer weiß … Aber jetzt müssen wir erstmal sicherstellen, dass die KI den Text von Backe Backe Kuchen nicht mehr im Sprechgesang durch deutsche Wohnzimmer rappt. Wenn wir nicht die Kurve kriegen, bleibt bald nicht mehr viel übrig vom früheren Industrieglanz. Solange wir eine Straße in einem Jahr dreimal auf und zu buddeln, da drei verschiedene Firmen Leitungen legen, ist meine Hoffnung auf Besserung jedoch gering.
Wenn wir keine anderen Probleme haben…
Wir haben andere Probleme. Ein Textdichter, der (offensichtlich nach hier herrschender Mehrheitsmeinung) plötzlich kein Geld mehr bekommen soll, wenn jemand seinen Text kommerziell nutzt, hat verständlicherweise nur wenige wichtigere Probleme.
Du glaubst also, dass ChatGPT jedes Mal Geld bekommt, wenn jemand genau diesen Liedtext abfragt? Ich weiß nicht, ob du weißt wie ein Abo funktioniert, aber ein bisschen anders.
Außerdem, es geht ja wirklich nur um den Text. Das Lied wird nicht abgespielt, zum Download angeboten oder irgendwas. Das ChatGPT kann halt den Text zusammenfassen. Dafür bezahle ich ja auch nichts, wenn ich ihn Google.
Und die Seiten, auf denen ich den Text dann lese verdienen damit auch Geld, weil sie Gegensatz zu ChatGPT kein Abo sind und wirklich X fach Werbung schalten. Da beschwert sich auch keiner. Wenn jetzt aber nicht ich sondern ein Computer das liest, dann ist es plötzlich böse böse.
Nenn uns doch bitte die deiner Meinung nach größten 10 Probleme, damit wir uns zukünftig nur noch mit denen beschäftigen.
Gerne:
Bürokratieabbau, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Klimaschutz und Innovationen. Rentenreform, Krankenkassenreform. Den Staat verschlanken.
Den Wohnungsmarkt und die Energieversorgung reformieren. Nicht zu vergessen sind die Themen Migration und Integration.
Ich denke, ich habe einige Punkte aufgezählt.
Keine anderen Probleme? Das ist natürlich DAS Killerargument…
Du willst Argumente? Gerne, dann lies dir mal die Antwort auf deinen Vorredner durch. Bisher konnte noch keiner, der dieses Urteil verteidigt, mir erklären, was der Unterschied zwischen einer Musik Songtext Seite, die massenhaft Werbung auf genau diesen Songtext schaltet und somit mit diesen Songtext geld verdient, und ChatGPT das den Text nicht mal sagt nur zusammenfasset, nennen.
Also. Warum ist das eine voll okay, und das andere total böse? Vielleicht kannst du es ja.
:-(
Ich kenne die Rechtslage in dem Bereich nicht so gut, aber es klingt für mein Empfinden absurd.
Liedtexte sind doch kein Geheimnis. Sie sind auf etlichen Portalen und inzwischen endlich auch in den Streaming-Apps enthalten.
Gerade das genannte Beispiel kennen viele sogar auswendig – ist ein Ohrwurm dann auch eine unrechtmäßige Kopie?
Die Reproduktion des Textes verbreitet doch eher die Bekanntheit des Liedes und sorgt dafür, dass mehr Eltern es ihren Kindern beibringen und dann vermutlich auch mal das Lied streamen.
Und ich möchte ergänzen: Ich erwarte von der KI, dass sie solche Fragen beantworten kann.
Ich schätze, dass viele Einschränkungen der KI genau auf solche Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen sind.
Du liegst leider komplett falsch: alles was von einem Menschen geschaffen wurde, unterliegt dem Urheberrecht!
Entweder es wird zur Nutzung lizenziert, oder vom Urheber freiwillig zur allgemeinen Nutzung freigegeben.
Alles andere ist und bleibt Diebstahl
Nein.
Erstens nicht alles, was von einem Menschen geschaffen wurde – es muss eine gewisse Schöpfungshöhe, umgangssprachlich eine gewisse Qualität, haben.
Zweitens ist es auch kein Diebstahl. Du nimmst dem Texter ja den Liedtext nicht weg. Und selbst wenn Du das Lied in Deiner Badewanne singst, ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn Du es innerhalb eines öffentlichen Konzerts auf der Bühne singst, aber möglicherweise schon…
Ist also alles gar nicht so einfach.
Und schon wieder falsch:
Egal welche „Schöpfungshöhe“ es ist urheberrechtlich geschützt. Punkt.
Wer bestimmt denn, was welche Schöpfungshöhe hat ;-)
2. klar kannst du in der Badewanne jedes Lied trällern und verwenden.
Sobald es kommerziell genutzt wird, ist entweder GEMA fällig, oder du musst es lizenzieren, um es zu nutzen.
Immer ausgenommen royalty freie Inhalte.
Bitte mach dich schlau, bevor du weiter Unfug verbreitest
Eigentlich ist es ganz einfach, Marcel.
OpenAI verdient Geld damit, von Kreativen deren Werke zu kennen, zu analysieren, zu zitieren, zusammenzufassen, interpretieren, nacherzählen, neu erstellen, usw.
Du bist ein Kreativer und bekommst… nichts.
Ja, das ist absurd.
Btw. haben die Plattformen, die Songtexte bereitstellen, entsprechende Verträge & zahlen dafür.
Spannend, wie viele hier gegen die (ungeliebte) GEMA sind. Manchmal macht sie aber auch was richtig. Wenn es um eure Einnahmen gehen würde, wäre die GEMA hier euer bester Freund. Ich sag’s nur.
Wenn du es aber kommerziell nutzt und damit Geld verdienst bereicherst du dich am Werk anderer!
@cashondelivery
+1
Wenn ich mit dem von einem Menschen Geschaffenes, sei es Musik, Text oder Bilder, Geschäfte mache, dann hat der Urheber dieser Dinge ein Anrecht auf Entlohnung oder er kann mir sogar verbieten, mit seinem Schaffensgut überhaupt irgendetwas zu machen.
Die KI, die sich mit Texten verbessert, bringt dem Besitzer der KI damit Geld ein. Somit tritt der Urheberrechtsfall damit ein, so lange das Urheberrecht besteht. Wahrscheinlich gehören Texte von Goethe und anderen Dichtern seiner Zeit nicht mehr dazu.
@cashondelivery:
Schau einfach mal ins Gesetz oder besser: Lass es Dir von einem KI-Bot Deiner Wahl erklären, dann siehst Du, dass Du falsch liegst. Die Schöpfungshöhe von Werken grenzt die urheberrechtlich geschützten von den ungeschützten ab (nach deutschen UrhR).
Und wenn Du dann noch richtig lesen würdest, was ich geschrieben habe, wüsstest Du, dass ich von problemlosem Singen unter der Dusche ausgehe.
Das ist alles lange ausgekaut und juristisch geklärt. Informieren, verstehen, wissen.
Zum Glück gibt es in diesem Land eine Rechtslage, die von persönlichem Empfinden unabhängig ist :)
Mit deiner Argumentation, wären auch Industriegeheimnisse wie Coca Cola, Haribo Rezeptur quasi offen zugänglich, weil ja die Zutaten auch nur chemische Verbindungen sind, die ja allen bekannt sind…
so zu argumentieren und damit geltendes Recht zu unterwandern – und damit frei für kommerzielle KI Butzen verfügbar zu machen, die widerum keinerlei Leistung in der Kultur erbringen, ist schon abenteuerlich genug.
Reglementierungen für KI kommen schon viel zu spät.
Dass dieses Urteil dem Eselsverein open ia nicht gefällt, sollte klar sein.
Eigentlich könnte man die Anbieter auch dazu verpflichten ihre Quellen angeben zu müssen… das müssen Autoren und Journalisten die sich auf Werke dritter berufen, ja auch…
Dann würde ich auch noch eine Haftung für KI Anbieter einführen, die immer dann greift wenn durch Unsinn der KI ein Schaden entsteht. Es muss klar sein, an wen man sich wenden können muss, wenn so ein System quer schlägt… irgendwer muss ja verantwortlich sein… es mit „es ist doch nur ki“ zu bagatellisieren, wenn das Ding letztlich so viel Macht und Relevanz zugesprochen bekommt, kann auch nicht Sinn der Sache sein.
Die USA haben Patent-Trolle, wir haben die GEMA.
Dann sei du der erste, der auf seine Rechte verzichtet und gehe als Vorreiter ein in die Geschichte…
Was es gegen eine Interessenvertretung im Kulturbereich zu sagen gibt, wo doch jede Branche ihre Interessenvertretung hat…
Woran hat er den Rechte bei denen er verzichten soll? Seine dummen Kommentare will doch keiner haben.
Der Preis für den unqualifizierten Kommentar geht heute an dich! Glückwunsch!
Hervorragend!!!
Wie das US Copyright Office schon 2024 festgehalten hat:
Any AI work is not eligible for copyright.
Denn fest steht: AI/KI klaut nur bei urheberrechtlich geschützten Texten, Musik, Videos und Fotografie!
Oder sie halluziniert…
Halluzinieren können die Dinger verdammt gut.
Und wie kann man davon ausgehen, daß ein von Kpnstlern geschaffener Text nach der Waschdurchgang der KI plötzlich frei aller Rechte sein soll?
So praktisch die KI-Nummern mal sein werden, so wichtig ist deren gesetzeskonforme Funktionsweise.
Aber die Amis rotzen halt mal wieder irgendwas in die Welt und schauen dann mal, ob sie damit durchkommen.
Danke EU und danke GEMA — an dem Schutz der Künstler und deren Werke hängen unglaublich viele Existenzen.
OpenAI wird/muss dagegen Berufung einlegen. Wenn das durchgeht und Schule macht, können die KI-Modelle bzw. deren Betreiber einpacken. Liedtexte, Gedichte sind dann nur der Anfang – die Liste der urheberrechtlich geschützten Werke ist lang und in die Hände und Taschen der Urheber und deren Verwertungsgesellschaften passt viel hinein…
Ich verstehe das anders: nach den Texten gefragt soll die Antwort schon auf den Künstler und sein Werk verweisen. Aber nicht aus dem Original eine KI-Version machen, die dann quasi eine Kopie des Originals ist.
Wie Jimmy Carr schon treffend bemerkt: eine KI kann keine Witze generieren. Es lernt aus den vorhandenen Witzen und serviert genau diese dann als angeblich neue Witze. Das ist falsch und nicht kreativ
Naja, aber konsequenterweise dürften die KI-Modelle dann entweder keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr „lesen“ oder sie dürften aus den gelesenen Inhalten keine „eigenen“ Inhalte mehr „kreieren“ können. So oder so eine elementare Einschränkung.
Diese Behauptung ist wirklich sehr ignorant. Jeder Musiker, jeder Designer, jeder Dichter, jeder Autor, jeder Journalist und jeder Ingenieur möchte auch von seiner Arbeit leben. Und das ist in der Regel bei Musikern, zum Beispiel extrem wenig. Wenige Ausnahmen, die sehr viele Millionen Aufrufe haben, sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass Spotify gerade mal 0,003 Cent pro Stream bezahlt. Das bedeutet, dass Musiker von Spotify praktisch rein gar nichts bekommen, es sei denn, sie setzen Milliarden Streams ab. Ein Urheber nutzt dich nicht aus und macht sich die Taschen nicht voll, nur weil er für seine Arbeit bezahlt werden möchte.
Und was genau hat das jetzt mit einer KI zu tun, die mir einfach nur den Liedtext in Textform ausspielt, welchen ich auch überall als Ergebnis einer Suchanfrage bei einer Suchmaschine erhalte?
@ROP: sobald du sie verwendest, um sie kommerziell weiter zu nutzen, wird es kostenpflichtig.
AI spielt Dir das zwar ein (oder Google) der feine Unterschied ist der nächste Schritt
Jeder Kreative möchte für seine Arbeit und deren weiterführende Nutzung bezahlt werden.
Du doch auch!
;-)
Oder habe ich dich falsch verstanden?
Wo steht geschrieben, dass man seine Werke einer kommerziellen Bude wie Open AI zur Verfügung stellen muss, die wiederum damit ein Geschäftsmodell mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten?
Wieso denkt hier jeder, Kunst, Kultur wäre frei verfügbar abseits von Rechten?
Kein Tag vergeht ohne eine Nachricht das etwas eingeschränkt oder reguliert wird… Wahnsinn.
Es ist doch keine neue Nachricht, dass Diebstahl unrechtmäßig ist und daher reguliert wird. Das ist schon seit Jahrtausenden, wenn nicht schon immer so.
Was für ein Diebstahl?
Geistiger.
Auch gesitig wurde und wird nichts entwendet.
Die Künstler besitzen ihre Texte immernoch
andere auch und verdienen damit Geld. Hoffentlich klingelt’s jetzt…
@ R4inb0wD4sh
es dürfte vor allem darum gehen, zu wissen, steuern zu können, wer sich am eigenen Werk bedient, mit entsprechender Zahlung.
Immernoch: Diebstahl ist das entwenden eines Gegenstands, Raub das selbe nur unter (androhung von) Gewalt…
Also wo ist hier der Diebstahl?
@ R4inb0wD4sh
was du machst ist Wortklauberei, die der Diskussion nicht im Ansatz zuträglich ist.
Worum es hier geht, solltest du doch begreifen können?
Und selbst wenn es am Ende „nur“ eine nicht lizensierte Nutzung ist, ist diese doch eine kommerzielle mit Gewinnerzielungsabsicht… also muss hier auch die volle Härte der Strafe vollzogen werden, sonst lernen es diese transatlantischen Klitschen nicht…
Willkommen in der Realität
;-)
Ab zurück in die Schule, nachsitzen. Thema Gewaltenteilung. Die Judikative reguliert nichts, sie legt Gesetze aus. Wenn sie die Gesetze anders versteht, als sie gemeint waren, werden die Gesetze von der Legislative geändert.
Wenn du die Regeln in deinem Sinne ändern willst, nicht über die Gerichte nörgeln, sondern für ein öffentliches Amt kandidieren bzw. die Deutsche Pogo Partei wählen oder sonst irgendeinen Laden, der deine Meinung vertritt.
Nur kurzfristig relevant ;-)
Gema ist ein bekmackter Sch.. Laden.
Nein.
Äääähm doch
Ach Igor
Du bist doch der erste, der heult wenn du was kreierst und man es dir klaut, ohne zu bezahlen!
;-)
Spätestens wenn ein großer deutscher Verlag mit deiner Wortschöpfung „bekmackt“ Millionen macht, willst du doch auch etwas vom Kuchen abhaben.
:-)
@Igor, geht der Satz noch weiter? mal so mit ner Begründung?
Aus welcher Warte betrachtest du das denn? Aus der bequemen Sofa-Nutznieser Sicht, der sich blödsinniges Gelöt mit KI zusammenorgelt und es gerne sehen würde wenn alles frei verfügbar wäre?
Woher kommt nur die enge Sichtweise?
Bei der GEMA sind sehr viele Leute beschäftigt, die mit Liebe zur Sache, zur Musik und Kultur verwurzelt sind… die alle mit Scheißladen“ zu degradieren, ist schon selten dämlich…
Nur die geliebte sache ist in Wahrheit leider geld, unmengen von geld…
anders kann man einen gewinn von 800mio€ bei 1.000mio€ umsatz nicht erklären
@ R4inb0wD4sh
ist das verwerflich? nö…
und weißt du wie die Verteilung des Gewinns auf die in der GEMA vertretenen Künstler sich verhält und wer wieviel bekommt? wenn dus chon mit Zahlen um dich wirfst um zu relativieren, musst du auch das große Ganze betrachten.
Du weißt schon, dass das die Vergütung für die Künstler ist? Im Durchschnitt erhält jeder Künstler 100 € pro Jahr. Findest du das ist Größenwahn oder Wucher? Dann schau mal, was Spotify verdient, ohne die Künstler auszuzahlen.
Der gewinn ist was im unternehmen bleibt, was an die künstler ausgezahlt wird ist davon schon abzogen. Genauso wie die lohnkosten der angestellten…
also ja das ist verwerflich, was meinst du warum auch so viele kommerziell erfolgreiche künstler die gema ablehnen
Die GEMA ist doch auch der Verein der das Singen von Kinderliedern in Kitas verhindern wollte. Total absurd.
Wegen GEMA konnten wir auch lange Zeit keine Musikclips auf YouTube anschauen. Drecksverein
@ Shinchan
wenn youtube keine Lizenzen erwirbt, dann kann youtube eben keinen Mehrwert mit fremden Inhalten erzeugen…
Schließlich haben wir Vertragsfreiheit, die GEMA müsste nicht mal an Google lizensieren… dann kann youtube mal gucken, woher sie ihren Wert ziehen wenn nicht durch Werke dritter.
Was hat das mit einem Verbot zu tun?
Stell dir vor du gehst in den Supermarkt und nimmst dir einen Müsliriegel. An der Kasse wird dir erklärt, dass jemand den Müsliriegel hergestellt hat und der dafür Geld haben möchte, wenn du den Müsliriegel isst. Wohlgemerkt: Nicht der Kassierer hat den Riegel hergestellt, der kassiert nur und gibt das Geld weiter.
Ist es dir verboten, den Müsliriegel zu essen? Nein. Aber du musst dafür zahlen.
Dein Beispiel ist schlecht.
Stell dir vor du gehst beim nachhauseweg an der Pizzeria vorbei und denkst dir „au ja Pizza müsste ich am Wochenende auch mal wieder machen…“
und dann kommt der besitzer der Pizzeria raus und will dafür 5€ haben.
Bescheuert oder?
Wenn du damit Geld verdienst schon. Rafft ihr dass den nicht. Ist doch keine Raketenwissenschaft. OpenAI verdient Geld mit den Werken anderer Leute. Was gibt’s denn da nicht zu verstehen!? Du klaust das Rezept einer Pizza, backst sie nach und verdienst dann Geld damit. Das muss doch jetzt mal klingeln in der Rübe…
Ich weiß ja nicht wann du das letzte mal musik konsumierst hast, aber das ist mehr als der liedtext.
Also ja auch wenn ich lese die Pizzeria am anderen ende der stadt hat pizza mit schinken und käse kann dennoch selbst pizzen verkaufen mit käse und schinken. Und das ganz ohne Lizenzgebühren oder co an die ursprüngliche Pizzeria.
Übrigens, künstler machen das auch, sich fremde stücke anhören, analysieren und schaffen dann ihre eigene kunst ohne die anderen Künstler zu entlohnen
Eine Entscheidung aus dem letzten Jahrtausend. Diese Schutzrechte lassen sich im Zeitalter von KI nicht mehr durchsetzen. Ich weiss, dass ist nicht immer positiv, aber es ist nun mal so. Wie will man das denn nun umsetzen?
Ist Deiner Meinung nach jeder Inhalt, den die KI abgreifen kann, in unserem Jahrtausend kostenlos?
Ich finde: Ja, wenn es Informationen sind die für jedermann im Netz frei zugänglich sind.
Es ist ja nicht frei. OpenAI konnte nachgewiesen werden, dass sie Bezahlschranken umgangen haben (haben sie vorher geleugnet) + Material zum Training nutzen, was explizit urheberrechtlich geschützt ist. Nur weil es im Internet steht, ist es nicht frei verwendbar.
@ Schnoddernase
die freie Verfügbarkeit als bloßes Vorhandensein von Information ist aber auch sehr wage…
Nur weil etwas im Netz frei zugänglich ist, heißt das längst nicht, dass es frei zur Verfügung stehen darf… nur weil jemand, der nicht mal Urheber eines Liedtextes ist, nen songtext bei genius hochlädt, er auch damit quasi gleichzeitig entscheidet, dass ein kommerzielles Unternehmen wie die Eselsbucde Open IA damit gleich Daten zum abgreifen bekommt. Hier geht vieles vorbei an den eigentlichen Urhebern…
– KI Betreiber müssen für die Folgen der durch ihre KI getätigten Aussagen haften, ohne Einschränkung
– KI Betreiber haben sich an geltendes Recht zu halten, andererseits Klage, Schadensersatz, ggf. Gewerbeentzug territorial
– KI Betreiber haben gefälligst, genauso wie Buchautoren, Journalisten usw. ihre Quellen bzw. Bezugsquellen der Trainingsdaten anzugeben.
– KI Datenerhebung muss immer ein opt-in sein, wenn man will, dass seine Werke vom System verwendet werden dürfen. DAzu ist eine Schnittstelle bereitzustellen, die sowohl kommerzielle Anbieter nutzen können, aber auch jeder user des Internets muss die Möglichkeit haben zu verhindern, dass er Teil eines kommerziellen Produktes wie Chat GPT usw. wird… Stichwort informelle Selbstbestimmung
Ich finde ja Arbeit sollte kostenlos sein, Hauptsache ich muss nicht arbeiten.
Kostenlose Musik, kostenloses Essen, kostenlose Filme, kostenloser Strom aus der Steckdose und jedes Jahr ein kostenloses iPhone.
Danke. Du hast die Meinung bzw. Haltung vieler GEMA-Basher hier schön aufgedröselt.
Besser das Recht kommt spät als nie. KI-Modelle sind im Grunde nur statistische (Raub-)Kopiermaschinen. Ich hoffe auf ein KI-Ende mit Schrecken statt KI-Schrecken ohne Ende für Urheber und Umwelt.
Wäre Tim CEO von OpenAI würde er jetzt einfach die KI für Deutschland abschalten.
Wäre Tim CEO von Open AI gäbe es noch gar keine KI.
was würde sich dann ändern?
für mich nix…
OpenAI konnte mir nämlich bis heute noch nicht vermitteln, welches Problem ihr Angebot tatsächlich löst.
Europa wird gnadenlos untergehen. Wir werden ein neuer 3.Welt Kontinent.
Aber wir haben dann zumindest noch unsere „Backe, backe, Kuchen-Lieder“ ;-)
Ironie?
Gibt ja noch ein paar andere Kontinente wohin man auswandern kann. ;-)
Ich weiß nicht. Gefühlt ist es pillepalle . Die Frage ist aber wo die Grenze ziehen. Wenn ich eine Song von Taylor Swift teile werde ich anbgemahnt und muss Schadenersatz bezahlen. Warum sollte das Gleiche nicht auch für die KI gelten?
Wenn du Ein Taiylor Swift Lied mit Open AI verorgelst, und daraus ein Lied von Swaylor Tift rauskommt, musst du dann eine Lizenz bei Open AI erwerben, um das AI Gequake verwendest, die dann eine Lizenz des Originals erwerben müssen?
Das sehe ich genauso. Speziell bei Musik betrifft das nicht nur 1:1 Kopien sondern eben auch Coverversionen (Wenn man das Lied öffentlich nachspielt, muß man ebenfalls zahlen).
Beim reinen Liedtext, sehe ich das ganze aber in sofern problematisch, da es sich gar nicht mehr um Musik handelt. Hier dürften eigentlich nur die Maßstäbe für Texte gelten. Ich vermute diese sind etwas liberaler, sonst hätte es z.B. Google nie gegeben.
Ganz ehrlich den KI Kram brauch niemand wirklich, der Verstand und Persönlichkeit erschaffen etwas Kreatives wie Musik, Film, Text, Geschichte, Art etc. KI produziert nur gemixten Quatsch und Salat.. oder Haluzioniert, kreativ ist sie nie höchstens teilweise produktiv, warum das jeder will?
Na ich hoffe, es werden auch bald die Regeln beim Menschen angewendet. Denn wie oft begeht der Mensch eine unzulässige Übernahme von Liedtexten, wie zum Beispiel unter der Dusche oder wenn die irgendwo sonst der Liedtext fast vollständig wiedergegeben.
Ach übrigens. Da gibt es noch etwas, das nennt sich Internet. Da stehen diese Texte, im Gegensatz zur KI, wortwörtlich drin. Und, da greift auch eine KI drauf zu.
Herrlich! Es wird immer absurder!
Und jetzt einfach mal KI durch Mensch ersetzen.
Ich stehe so am Bahnsteig und träller aus guter Laune heraus ein Lied…… Was könnte man daraus nicht alles rechtlich/gesetzlich konstruieren.
Die Frage ist doch, ob jegliche Lyrik abrufbar sind. Grok gibt es nämlich ebenfalls wieder mit dem Hinweis: „ Ich merke ihn nicht erst, seit du gefragt hast – ich konnte ihn schon vorher abrufen, weil er ein sehr bekanntes, oft reproduziertes Lied ist. Genau wie du „Stille Nacht“ oder „Jingle Bells“ im Kopf hast, habe ich „In der Weihnachtsbäckerei“ als Muster in meinem Modell verankert.“
GEMA – einfach nur ein Drecksverein! Erinnerungen an Zeiten der YouTube-Sperren werden wieder wach..