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Urteil des Landgericht München

Urheberrechtsverletzung durch KI: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

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49 Kommentare 49

In einem Verfahren vor dem Landgericht München I hat die Verwertungsgesellschaft GEMA zentrale Ansprüche gegen zwei Unternehmen aus der OpenAI-Gruppe durchgesetzt. Die zuständige Zivilkammer sieht in der Nutzung geschützter Liedtexte durch Sprachmodelle des Unternehmens eine unzulässige Vervielfältigung.

Chatgpt Lied Singen

Streitgegenstand waren unter anderem Titel von Kristina Bach und Rolf Zuckowski, die auf Nutzereingaben hin von Chatbots nahezu vollständig wiedergegeben wurden.

Die GEMA hatte argumentiert, dass die Sprachmodelle die Liedtexte nicht nur analysiert, sondern im Training vollständig übernommen hätten. Diese Inhalte könnten anschließend gezielt abgefragt und in textgleicher Form generiert werden. Die Beklagten wiesen dies zurück. Sie verwiesen darauf, dass die Modelle lediglich allgemeine Muster erkennen und keine konkreten Daten dauerhaft speichern würden. Für Inhalte, die auf Nutzeranfragen hin erscheinen, seien allein die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Zudem sahen sie in der Nutzung einen zulässigen Anwendungsfall im Rahmen des gesetzlich erlaubten Text- und Dataminings.

Unzulässige Übernahme geschützter Inhalte

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung im Wesentlichen der Argumentation der GEMA. Es hält die Reproduktion der Liedtexte durch die Sprachmodelle für hinreichend belegt. Die Inhalte seien im Trainingsprozess in einer Weise übernommen worden, dass sie später reproduzierbar aus dem Modell abgerufen werden könnten. Dies erfülle die Voraussetzungen einer Vervielfältigung nach deutschem und europäischem Urheberrecht.

Chatgpt Lied Singen Gpt5

Auch eine rechtliche Ausnahme durch die Schrankenregelung für Text- und Datamining komme nicht zur Anwendung. Diese sei auf technische Zwischenschritte zur Datenanalyse beschränkt, nicht jedoch auf dauerhafte Übernahmen ganzer Werke. Ein analoges Verständnis der Vorschrift sei nicht zulässig, da hierdurch die Interessen der Rechteinhaber unberücksichtigt blieben.

Verantwortung liegt beim Betreiber des Modells

Neben der Speicherung innerhalb der Modelle beanstandete das Gericht auch die Wiedergabe der Liedtexte durch die Chatbot-Ausgaben. Da diese Inhalte auf einfache Nutzereingaben hin generiert wurden und dabei wesentliche Teile der ursprünglichen Werke enthielten, liege auch hier ein Eingriff in die Verwertungsrechte vor. Das Gericht sah die Verantwortung hierfür bei den Betreibern der Sprachmodelle. Sie hätten die Modelle mit den beanstandeten Inhalten trainiert und die technische Grundlage für die Ausgabe geschaffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI kann dagegen in Berufung gehen.

11. Nov. 2025 um 13:00 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    49 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wenn’s nach Deutschland geht am besten das Internet wieder abschaffen… Man begreift es nicht, alles wird bis ins kleinste Detail kaputt reguliert

  • Ich kenne die Rechtslage in dem Bereich nicht so gut, aber es klingt für mein Empfinden absurd.

    Liedtexte sind doch kein Geheimnis. Sie sind auf etlichen Portalen und inzwischen endlich auch in den Streaming-Apps enthalten.

    Gerade das genannte Beispiel kennen viele sogar auswendig – ist ein Ohrwurm dann auch eine unrechtmäßige Kopie?

    Die Reproduktion des Textes verbreitet doch eher die Bekanntheit des Liedes und sorgt dafür, dass mehr Eltern es ihren Kindern beibringen und dann vermutlich auch mal das Lied streamen.

    • Und ich möchte ergänzen: Ich erwarte von der KI, dass sie solche Fragen beantworten kann.

      Ich schätze, dass viele Einschränkungen der KI genau auf solche Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen sind.

    • Du liegst leider komplett falsch: alles was von einem Menschen geschaffen wurde, unterliegt dem Urheberrecht!

      Entweder es wird zur Nutzung lizenziert, oder vom Urheber freiwillig zur allgemeinen Nutzung freigegeben.

      Alles andere ist und bleibt Diebstahl

      • Nein.
        Erstens nicht alles, was von einem Menschen geschaffen wurde – es muss eine gewisse Schöpfungshöhe, umgangssprachlich eine gewisse Qualität, haben.
        Zweitens ist es auch kein Diebstahl. Du nimmst dem Texter ja den Liedtext nicht weg. Und selbst wenn Du das Lied in Deiner Badewanne singst, ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn Du es innerhalb eines öffentlichen Konzerts auf der Bühne singst, aber möglicherweise schon…
        Ist also alles gar nicht so einfach.

      • Und schon wieder falsch:

        Egal welche „Schöpfungshöhe“ es ist urheberrechtlich geschützt. Punkt.

        Wer bestimmt denn, was welche Schöpfungshöhe hat ;-)

        2. klar kannst du in der Badewanne jedes Lied trällern und verwenden.
        Sobald es kommerziell genutzt wird, ist entweder GEMA fällig, oder du musst es lizenzieren, um es zu nutzen.

        Immer ausgenommen royalty freie Inhalte.

        Bitte mach dich schlau, bevor du weiter Unfug verbreitest

      • Eigentlich ist es ganz einfach, Marcel.
        OpenAI verdient Geld damit, von Kreativen deren Werke zu kennen, zu analysieren, zu zitieren, zusammenzufassen, interpretieren, nacherzählen, neu erstellen, usw.
        Du bist ein Kreativer und bekommst… nichts.
        Ja, das ist absurd.

        Btw. haben die Plattformen, die Songtexte bereitstellen, entsprechende Verträge & zahlen dafür.

        Spannend, wie viele hier gegen die (ungeliebte) GEMA sind. Manchmal macht sie aber auch was richtig. Wenn es um eure Einnahmen gehen würde, wäre die GEMA hier euer bester Freund. Ich sag’s nur.

    • Zum Glück gibt es in diesem Land eine Rechtslage, die von persönlichem Empfinden unabhängig ist :)

  • Alice O'Melleth
  • Hervorragend!!!

    Wie das US Copyright Office schon 2024 festgehalten hat:

    Any AI work is not eligible for copyright.

    Denn fest steht: AI/KI klaut nur bei urheberrechtlich geschützten Texten, Musik, Videos und Fotografie!

    Oder sie halluziniert…

    • Halluzinieren können die Dinger verdammt gut.
      Und wie kann man davon ausgehen, daß ein von Kpnstlern geschaffener Text nach der Waschdurchgang der KI plötzlich frei aller Rechte sein soll?
      So praktisch die KI-Nummern mal sein werden, so wichtig ist deren gesetzeskonforme Funktionsweise.
      Aber die Amis rotzen halt mal wieder irgendwas in die Welt und schauen dann mal, ob sie damit durchkommen.
      Danke EU und danke GEMA — an dem Schutz der Künstler und deren Werke hängen unglaublich viele Existenzen.

  • OpenAI wird/muss dagegen Berufung einlegen. Wenn das durchgeht und Schule macht, können die KI-Modelle bzw. deren Betreiber einpacken. Liedtexte, Gedichte sind dann nur der Anfang – die Liste der urheberrechtlich geschützten Werke ist lang und in die Hände und Taschen der Urheber und deren Verwertungsgesellschaften passt viel hinein…

    • Ich verstehe das anders: nach den Texten gefragt soll die Antwort schon auf den Künstler und sein Werk verweisen. Aber nicht aus dem Original eine KI-Version machen, die dann quasi eine Kopie des Originals ist.
      Wie Jimmy Carr schon treffend bemerkt: eine KI kann keine Witze generieren. Es lernt aus den vorhandenen Witzen und serviert genau diese dann als angeblich neue Witze. Das ist falsch und nicht kreativ

      • Naja, aber konsequenterweise dürften die KI-Modelle dann entweder keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr „lesen“ oder sie dürften aus den gelesenen Inhalten keine „eigenen“ Inhalte mehr „kreieren“ können. So oder so eine elementare Einschränkung.

    • Diese Behauptung ist wirklich sehr ignorant. Jeder Musiker, jeder Designer, jeder Dichter, jeder Autor, jeder Journalist und jeder Ingenieur möchte auch von seiner Arbeit leben. Und das ist in der Regel bei Musikern, zum Beispiel extrem wenig. Wenige Ausnahmen, die sehr viele Millionen Aufrufe haben, sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass Spotify gerade mal 0,003 Cent pro Stream bezahlt. Das bedeutet, dass Musiker von Spotify praktisch rein gar nichts bekommen, es sei denn, sie setzen Milliarden Streams ab. Ein Urheber nutzt dich nicht aus und macht sich die Taschen nicht voll, nur weil er für seine Arbeit bezahlt werden möchte.

      • Und was genau hat das jetzt mit einer KI zu tun, die mir einfach nur den Liedtext in Textform ausspielt, welchen ich auch überall als Ergebnis einer Suchanfrage bei einer Suchmaschine erhalte?

      • @ROP: sobald du sie verwendest, um sie kommerziell weiter zu nutzen, wird es kostenpflichtig.

        AI spielt Dir das zwar ein (oder Google) der feine Unterschied ist der nächste Schritt

        Jeder Kreative möchte für seine Arbeit und deren weiterführende Nutzung bezahlt werden.

        Du doch auch!

        ;-)

        Oder habe ich dich falsch verstanden?

  • Kein Tag vergeht ohne eine Nachricht das etwas eingeschränkt oder reguliert wird… Wahnsinn.

  • Die GEMA ist doch auch der Verein der das Singen von Kinderliedern in Kitas verhindern wollte. Total absurd.

    • Wegen GEMA konnten wir auch lange Zeit keine Musikclips auf YouTube anschauen. Drecksverein

    • Was hat das mit einem Verbot zu tun?

      Stell dir vor du gehst in den Supermarkt und nimmst dir einen Müsliriegel. An der Kasse wird dir erklärt, dass jemand den Müsliriegel hergestellt hat und der dafür Geld haben möchte, wenn du den Müsliriegel isst. Wohlgemerkt: Nicht der Kassierer hat den Riegel hergestellt, der kassiert nur und gibt das Geld weiter.

      Ist es dir verboten, den Müsliriegel zu essen? Nein. Aber du musst dafür zahlen.

      • Dein Beispiel ist schlecht.
        Stell dir vor du gehst beim nachhauseweg an der Pizzeria vorbei und denkst dir „au ja Pizza müsste ich am Wochenende auch mal wieder machen…“
        und dann kommt der besitzer der Pizzeria raus und will dafür 5€ haben.
        Bescheuert oder?

  • Eine Entscheidung aus dem letzten Jahrtausend. Diese Schutzrechte lassen sich im Zeitalter von KI nicht mehr durchsetzen. Ich weiss, dass ist nicht immer positiv, aber es ist nun mal so. Wie will man das denn nun umsetzen?

  • Ich finde ja Arbeit sollte kostenlos sein, Hauptsache ich muss nicht arbeiten.

    Kostenlose Musik, kostenloses Essen, kostenlose Filme, kostenloser Strom aus der Steckdose und jedes Jahr ein kostenloses iPhone.

  • Besser das Recht kommt spät als nie. KI-Modelle sind im Grunde nur statistische (Raub-)Kopiermaschinen. Ich hoffe auf ein KI-Ende mit Schrecken statt KI-Schrecken ohne Ende für Urheber und Umwelt.

  • Wäre Tim CEO von OpenAI würde er jetzt einfach die KI für Deutschland abschalten.

  • Europa wird gnadenlos untergehen. Wir werden ein neuer 3.Welt Kontinent.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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