Telekom-Drossel: Daten-Gutscheine sollen Kunden trösten
In Telekom-Hausblog reagiert das Transparenz-Team des Bonner Netzanbieters heute auf das Vorgehen der Verbraucherzentrale Sachsen, die dem Provider im Dezember eine Abmahnung wegen der „Internet via Funk“-Tarife zukommen ließ.
In dem Schreiben vom 4. Dezember – ifun.de berichtete – kritisierte die Verbraucherzentrale damals den werbewirksamen Einsatz des Wortes „Flatrate“ in den „Call & Surf Comfort via Funk“-Tarifen der Telekom, obwohl diese zum Teil bereits nach dem Verbrauch von 10GB Surf-Volumen gedrosselt wurden.
Katja Henschler, Sprecherin der VBZ Sachsen äußerte sich Anfang Dezember:
„Wir sind der Meinung, dass der Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht“.
Die Telekom reagiert mit Gutscheinen
Heute nun meldet sich die Telekom zu Wort und reagiert auf die webweite Kritik mit der Ankündigung, ihren Kunden zukünftig drei kostenlose „Speed-on“-Buchungen zu gestatten, mit der sich die Drossel vorübergehend aufheben lassen soll.
Wie lange das Angebot gilt, lässt die Telekom offen:
Wir haben im Dezember auch die Kommunikation für die Tarife Call & Surf Comfort via Funk umgestellt, und das Wort Flatrate gestrichen. Hier im Blog haben uns Kunden geschrieben, dass sie sich eine Aufhebung der Beschränkung auch für diesen Tarif wünschen und die Verbraucherzentrale Sachsen hat sich ebenfalls dafür eingesetzt. Wir hatten versprochen, das zu prüfen. Richtig ist, dass wir den Tarif Call & Surf Comfort via Funk in der Vergangenheit als Flatrate beworben haben. Deshalb werden wir Bestandskunden, die das Produkt vor dem 5. Dezember 2013 gebucht haben, eine deutlich großzügigere Nutzung ermöglichen: Sie können die Speed-on-Option pro Monat dreimal kostenlos buchen. Wie das genau funktioniert erarbeiten die Kollegen derzeit. Wir werden die Kunden dann schriftlich darüber informieren.