Arbeitsplatz-Tracking
Teams weiß, wer im Büro ist: Überwachungsvorwürfe gegen Microsoft
Microsoft hat den sogenannten „Workplace Check-in“ für Teams offiziell freigegeben. Die Funktion kann automatisch erkennen, ob sich Beschäftigte im Büro befinden, und den in Teams sowie Microsoft 365 angezeigten Arbeitsort entsprechend aktualisieren. Als Signal dienen die Verbindung zu einem hinterlegten Firmen-WLAN oder bestimmte Geräte an einem Arbeitsplatz, beispielsweise ein Monitor.
Standortfreigabe soll Zusammenarbeit erleichtern
Microsoft stellt den Check-in als Komfortfunktion für hybride Teams dar. Kollegen sollen schneller erkennen können, wer im Homeoffice arbeitet und wer für persönliche Besprechungen im Büro verfügbar ist. Unternehmen können dabei hinterlegen, welche WLAN-Zugangspunkte zu welchem Gebäude gehören.
Die automatische Erkennung funktioniert derzeit ausschließlich mit der Teams-Desktop-App für Windows und macOS. Die mobilen Versionen für iPhone und iPad werden (noch?) nicht unterstützt.
Microsoft schränkt die Auswertung ein
Nach Angaben von Microsoft ist die Funktion zunächst deaktiviert und muss von der jeweiligen Organisation eingerichtet werden. Zudem benötigt Teams die Standortfreigabe des Betriebssystems. Nutzer können den automatisch gesetzten Arbeitsort manuell ändern, löschen oder die Funktion vollständig abschalten.
Eine klassische Bewegungsverfolgung soll nicht stattfinden. Administratoren erhalten weder einen Verlauf der erkannten Standorte noch ein spezielles Dashboard zur Anwesenheitskontrolle. Der aktuelle Arbeitsort wird außerdem am Ende der hinterlegten Arbeitszeit automatisch gelöscht.
Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis bleibt fraglich
Dennoch stößt die Funktion auf Kritik. Engadget weist darauf hin, dass eine formell freiwillige Zustimmung im Arbeitsalltag schnell unter sozialen oder beruflichen Druck geraten kann. Wer als einziges Teammitglied die Standortfreigabe verweigert, könnte sich erklären müssen oder den Eindruck erwecken, seine Anwesenheit verbergen zu wollen.
Hinzu kommt, dass Administratoren für die WLAN-Erkennung einen sogenannten Informationsmodus aktivieren können. In diesem Fall wird der Check-in für Beschäftigte grundsätzlich eingeschaltet, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. Alternativ steht ein Abfragemodus zur Verfügung, bei dem die Standortfreigabe erst nach einer aktiven Zustimmung erfolgt.
Technisch ist der Workplace Check-in damit deutlich eingeschränkter als eine dauerhafte Mitarbeiterüberwachung. Problematisch bleibt jedoch, dass Teams eine bislang freiwillig gepflegte Information automatisch sichtbar macht. Ob daraus lediglich eine Planungshilfe oder doch ein indirektes Kontrollinstrument wird, hängt am Ende weniger von Microsoft als vom Umgang des jeweiligen Arbeitgebers mit der Funktion ab.



Geht gar nicht!
Orwell lässt grüßen !
Ein Glück, dass diesbezüglich bei uns bereits vor Monaten eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde, dass dieses Feature nicht benutzt werden darf.
Betriebsvereinbarungen haben quasi keinen Wert. Sie können jeder Zeit vom Arbeitgeber aufgekündigt und ohne Mitsprache durch die Personalvertretung in Form einer „Policy“ einseitig bestimmt werden.
Bei uns gerade erst so passiert…
Gekündigt Betriebsvereinbarungen wirken aber nach bis man sich auf eine neue Regelung geeinigt hat.
@Pskyrunner
So allgemein stimmt dies schlicht nicht.
Hier wird aber alles über einen Kamm geschert ?! Ich würde erst mal schauen was unter erzwingbare BVen (§ 87 BetrVG) und freiwillige BVen fällt.
Und oft scheitert es am Unvermögen des PR, BR bzw. MAV.
MS weißt Überwachungsvorwürfe zurück? Gelesen und gelacht :D
Lach mal schön. Wenn dann ist es wohl der AG, der überwacht. MS dürfte es egal sein, wo du deren Produkte nutzt. Eher der Inhalt ist von Interesse.
Anhand der Netzwerkverbindung könnte der Arbeitgeber eh erkennen ob die Geräte, und damit die Mitarbeiter, vor Ort sind oder nicht.
Ein neues Kontrollinstrument sehe ich in der Team Funktion nur daher nur bedingt.
Kann er – darf er aber nicht einfach so
Die Funktion ist verfügbar, aber standardmäßig im Tenant deaktiviert.
Teams ist ekelhaft… Allein auf dem Mac ein No-Go in Sachen Performance
Musst ja keinen Mac nutzen *fg*
Friedrich ist begeistert.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Ein Arbeitgeber der Überwachen will ob die Leute in der Firma waren, kann doch einfach die Zugangskontrolle auswerten oder auf der Fläche nachsehen. Für alle anderen ist es doch einfach eine gute Info, zu wissen wer vor Ort ist (Kaffee, Lunch, kurz zusammensetzen).
Nur, dass nicht jeder Arbeitgeber Zugangskontrollen hat oder welche einsetzt, die auch die Zeiten loggen…
Bei uns wird bereits daran gearbeitet, diesen Status durch eine KI automatisch auszulesen und auszuwerten, wie oft man dann tatsächlich im Büro ist.
Hintergrund: Bei uns wird gerade von 60-100% Homeoffice auf ab 01.01. 20% Homeoffice umgestellt. Und das soll durch die automatische Auswertung exakt(!) ausgewertet werden.
Der kurze Freitag (wo die meisten zwischen 12 und 14 Uhr Schluss machen) zählt so nicht als voller Büro-Stau, sondern eben nur als 2-7h (je nach Dienstbeginn)
Ich im Außendienst, werde ebenfalls auf die Stunden genau ausgewertet werden. Bedeutet zum Beispiel: Wenn ich einen Kundentermin keine 5min von mir entfernt habe (davon habe ich einige), muss ich vorher ins Büro (45min entfernt) fahren. Anschließend wieder retour (quasi nach Hause) zum Kunden. Wieder Retour ins Büro und danach, bei Dienstschluss wieder retour nach Hause. Nur noch dann, wenn ich HO mache, kann ich direkt zum Kunden und entweder danach nach Hause ins HO oder ins Büro fahren. Homeoffice ist eben Minuten(!)-genau. Ergebnis wird somit sein, dass ich wieder 5/5 Tage im Office bin, wo ich selten jemanden antreffe, weil auch alle anderen Kollegen im Außendienst sind.
Und das bitte nicht in irgendeiner „Würstchenbude“, sondern beim größten Telko- und IT-Provider meines Landes…
Schönen Gruß an die BWI
Solang die Fahrtzeit = Arbeitszeit ist wäre es mir egal. Dann fahr ich halt mehr und arbeite weniger – wird der AG dann schon merken und wenn er fragt, hast du die Antwort.
So eine Überwachung ist in Deutschland mitbestimmungspflichtig. In so einem Fall sind oft folgende Punkte verhandelbar oder angreifbar: Datengrundlage, Zweckbindung, Zugriffsrechte, Speicherdauer, Auswertungslogik, Schwellenwerte, Fehlerkorrektur und ein ausdrückliches Verbot individueller Verhaltenskontrolle ohne klare Rechtsgrundlage. Bei Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kann der Betriebsrat die Einführung ohne Einigung grundsätzlich blockieren, bis eine Betriebsvereinbarung oder Einigungsstelle eine Regelung schafft.
Würde halt kündigen