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Suchergebnisse löschen: Google stellt Onlineformular bereit

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10 Kommentare 10

Als Folge auf das vom Europäischen Gerichtshof manifestierte „Recht auf Vergessen“ hat Google ein Formular online gestellt, mit dem sich von Einzelpersonen die „Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ beantragen lässt.

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(Bild: Gil C / Shutterstock.com)

Konkret wurde per Gerichtsurteil beschieden, dass Google Nutzern die Möglichkeit einräumen muss, bestimmte personenbezogene Suchergebnisse entfernen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Tatsache, dass diese Ergebnisse "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“. Eine schwammige Definition, die die Daumen-hoch-Daumen-runter-Entscheidung letztendlich weitgehend in die Hand der jeweiligen Prüfer übergibt. In der Tat beneiden wir diese allerdings auch nicht um ihren Job, so kann ein alter Google-Eintrag zwar ausgesprochen unangenehm und belastend für eine Einzelperson sein, ebenso aber auch eine wertvolle Stütze beispielsweise bei der Überprüfung der Seriosität eines Geschäftspartners sein.

Öffentliches Interesse oder nicht?

Google verspricht daher auch, jede Anfrage individuell zu prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abzuwägen. Besonderes Augenmerk soll darauf liegen, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es sich um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten handelt.

Wer einen entsprechenden Antrag stellt, muss neben einer Begründung auch die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises einreichen, um seine Identität zu bestätigen. Google weist zudem darauf hin, dass das Formular in seiner aktuellen Form nur eine Übergangslösung ist und man gemeinsam mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen daran arbeite, das Verfahren zu verbessern. (Danke Jo)

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30. Mai 2014 um 12:11 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    10 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Mal sehn wie viele Leichen aus den Industriellen/Politischen Kellern verschwinden -_-

  • Das erste Tool von Google was ich ausgiebig nutzen und jeden weiterempfehlen werde! Jeder Vollhorst suchen mit Google. Daher ist die Löschung nützlich & praktisch, auch wenn der Inhalt noch iwo auf diverse Seiten versteckt ist, die man ohne Google allerdings nie finden würde.

  • Was bringt es wenn Google vergisst, die anderen Suchmaschinen aber nicht.
    Fürs ganze Internet wäre es sinnvoll gewesen ;-)
    Der Wunsch, daß das Internet vergisst, bleibt also nur ein Traum!

  • Ich frage mich ja, ob die Datenschützer das zu Ende gedacht haben. Es reicht ja nicht, wenn Google die Links auf die entsprechenden Seiten löscht, denn beim nächsten Suchlauf werden diese Seiten vom Crawler wieder gefunden. Google muss also eine Blacklist führen, um zu verhindern, dass diese Links wieder in den Suchergebnissen auftauchen. Eine solche Blacklist ist ein wahrer Giftschrank … wehe sie gelangt an die Öffentlichkeit …

    • Google muss nicht zwingend die Informationen im Klartext speichern – möglich wäre etwa auch nur der Hash. Dadurch lässt sich zwar überprüfen, ob eine URL in der Blacklist ist, jedoch können die Daten nicht aus der Blacklist ausgelesen bzw. „enthasht“ werden (ausser z.B. Brute-Force).

  • Also über mich gab es nie sonderlich viele Informationen. Auf die Suchanfrage meines vollständigen Namens kam das Ergebnis eines spendenlaufes in meinsrkindhsit raus, mehr aber nicht. Wie manche hier es mit der Panik zu tun bekommen, krass. Richtig ist es dennoch

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