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Deutlich mehr Anträge im vergangenen Jahr

Streit mit Telekommunikationsanbietern: Schlichtung statt Gericht

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Was vermutlich viele Anwender nicht wissen: Bei einem Streit mit Kommunikationsanbietern muss man nicht gleich vor Gericht ziehen, wenn man keine direkte Einigung erzielt. Die von der Bundesnetzagentur betriebene Schlichtungsstelle Telekommunikation dient dem Zweck, solche Streitfälle nach Möglichkeit außergerichtlich beizulegen.

Die Schlichtungsstelle sieht sich dabei als neutrale Instanz mit dem Ziel, zwischen beiden Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

In gleicher Weise betätigt sich übrigens die ebenfalls von der Bundesnetzagentur betriebene Schlichtungsstelle Post. Hier soll in Streitfällen zwischen Verbrauchern und den Postunternehmen vermittelt werden. Die Schlichtungsverfahren in beiden Bereichen sind gebührenfrei. Geduld muss man allerdings mitbringen, aktuell dauert ein solches Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss im Durchschnitt etwa neun Wochen.

Deutlich mehr Anträge im vergangenen Jahr

Wer sich dafür interessiert, wie effektiv die Arbeit dieser Einrichtungen verläuft, kann sich über die jeweils vorgelegten Jahresberichte informieren. So hat beispielsweise die Schlichtungsstelle Telekommunikation im vergangenen Jahr 5.524 förmliche Anträge auf Schlichtung erhalten. Im Vergleich zu 2024 (2.534 Anträge) haben sich die eingegangenen Anträge damit mehr als verdoppelt. Darüber hinaus wurden 1.551 Anfragen und Hilfeersuchen bearbeitet. Eine Einigung hat die Schlichtungsstelle immerhin in 1.274 Fällen erreicht.

Schlichtung Telekom 2025

Thematisch lag der Schwerpunkt der Streitigkeiten im Bereich der Vertragsinhalte und -umsetzungen. Rund ein Drittel aller Anträge stammt aus dieser Kategorie. Darüber hinaus betrafen die Schlichtungsfälle Themenbereiche wie technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, verminderte Datenübertragungsraten, Umzüge, Anbieterwechsel oder die Sperre von Anschlüssen.

In ausführlicher Form lässt sich der Tätigkeitsbericht 2025 der Schlichtungsstelle Telekommunikation unter diesem Link als PDF laden.

04. Feb. 2026 um 13:51 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich hatte auch gute Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle für Energie Unternehmen bei Strom-Anbieter.

  • Schlichtungsverfahren am 15.10.25 eingereicht bis heute noch keine Antwort erhalten grad wegen den vielen Anträgen

  • 9 Wochen sind doch nichts… ^^
    Das sind ja gerade mal 10% im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren

  • Die Bundesnetzagentur ist ein ziemlich zahnloser Tiger und hat in Sachen Glasfaserausbau/DSL-Abschaltung ganz klar die magentafarbene Brille auf.
    Anfragen bzw. Beschwerden dass bei uns in der Region -entgegen der Angaben der ganzen Anbieter- bis heute kein Open Acess möglich ist werden seit Monaten nicht beantwortet.
    Auf der Breitbandmesse Köln in einer Podiumsdiskussion darauf angesprochen sagte eine Vertreterin der Bundesnetzagentur „das ist nicht unsere Sache, darum muss sich die Politik kümmern“.
    Dabei ist die Bundesnetzagentur von „der Politik“ genau dazu beauftragt worden, neutral zu sein und auch dem mächtigen Ex-Monopolisten bei Bedarf auf die Füße zu treten…

    • Gab es denn bei euch geförderten Ausbau oder hat der Anbieter eigenwirtschaftlich ausgebaut? Wenn letzteres besteht eben auch kein rechtlicher Anspruch aktuell und genau das war das was die Vertreterin sicherlich gemeint hat.

      Und das ist eben dann tatsächlich erst Mal Aufgabe der Politik das in ein Gesetz zu schreien (bzw. die vorhandenen zu aktualisieren) damit in der Folge die Bundesnetzagentur den Anbietern ‚auf die Füße treten kann‘.

  • Ah, interessant, da werde ich auch mal einen Fall einreichen. Ich hatte eine Vertragsverlängerung bei 1&1 abgeschlossen, mit noch rund 7 Monaten Vertragslaufzeit. Daraufhin bot mir 1&1 einen Vertrag mit 24 Monaten an.

    Leider habe ich erst jetzt festgestellt, dass sie die 7 Monate zu den 24 Monaten addiert haben. Dies ist laut Gesetz (so wie ich es gelesen habe) nicht rechtens. 1&1 streitet dies jedoch ab und verweist darauf, dass die Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen ist. Jetzt frage ich mich was wirklich gilt…?

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