Deutlich mehr Anträge im vergangenen Jahr
Streit mit Telekommunikationsanbietern: Schlichtung statt Gericht
Was vermutlich viele Anwender nicht wissen: Bei einem Streit mit Kommunikationsanbietern muss man nicht gleich vor Gericht ziehen, wenn man keine direkte Einigung erzielt. Die von der Bundesnetzagentur betriebene Schlichtungsstelle Telekommunikation dient dem Zweck, solche Streitfälle nach Möglichkeit außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle sieht sich dabei als neutrale Instanz mit dem Ziel, zwischen beiden Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
In gleicher Weise betätigt sich übrigens die ebenfalls von der Bundesnetzagentur betriebene Schlichtungsstelle Post. Hier soll in Streitfällen zwischen Verbrauchern und den Postunternehmen vermittelt werden. Die Schlichtungsverfahren in beiden Bereichen sind gebührenfrei. Geduld muss man allerdings mitbringen, aktuell dauert ein solches Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss im Durchschnitt etwa neun Wochen.
Deutlich mehr Anträge im vergangenen Jahr
Wer sich dafür interessiert, wie effektiv die Arbeit dieser Einrichtungen verläuft, kann sich über die jeweils vorgelegten Jahresberichte informieren. So hat beispielsweise die Schlichtungsstelle Telekommunikation im vergangenen Jahr 5.524 förmliche Anträge auf Schlichtung erhalten. Im Vergleich zu 2024 (2.534 Anträge) haben sich die eingegangenen Anträge damit mehr als verdoppelt. Darüber hinaus wurden 1.551 Anfragen und Hilfeersuchen bearbeitet. Eine Einigung hat die Schlichtungsstelle immerhin in 1.274 Fällen erreicht.
Thematisch lag der Schwerpunkt der Streitigkeiten im Bereich der Vertragsinhalte und -umsetzungen. Rund ein Drittel aller Anträge stammt aus dieser Kategorie. Darüber hinaus betrafen die Schlichtungsfälle Themenbereiche wie technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, verminderte Datenübertragungsraten, Umzüge, Anbieterwechsel oder die Sperre von Anschlüssen.
In ausführlicher Form lässt sich der Tätigkeitsbericht 2025 der Schlichtungsstelle Telekommunikation unter diesem Link als PDF laden.
