2020 bereits 4.600 Produktverbote
Smart-Home-Einkäufe: Bundesnetzagentur warnt vor Spionagegeräten
Mit Blick auf das vielerorts schon durchlaufene Weihnachtsgeschäft vielleicht sogar ein klein wenig zu spät, hat sich die Bundesnetzagentur jetzt mit einem Aufruf an Smart-Home-Shopper gerichtet und bietet diese um besondere Vorsicht bei der Anschaffung neuer Hardware, die auch über Kameras und Mikrofone verfügt.
Nicht heimlich: Dieses Babyphone darf aufnehmen
Die Behörde führt hier vernetzte Smart-Home-Hardware und Saugroboter aber auch Spielzeuge und Smartwatches an.
Versteckte Kameras und Mikrofone problematisch
Sobald Geräte dieser Kategorien über die Möglichkeit verfügen, ihre direkte Umgebung heimlich per Audio- oder Videoaufnahme zu überwachen, sind diese hierzulande nämlich verboten. Und entsprechende Funktionen scheinen bei vielen Importgeräten vorhanden zu sein. Allein im vergangenen Jahr wurden 4.600 Produkte verboten. Häufig als Babyphone- oder Monitoring-Feature beschrieben, kann das Vorhandensein eines visuellen oder akustischen Überwachungsmodus das Gerät in ein sogenanntes „Spionagegerät“ verwandeln und so dafür sorgen, dass dessen Einsatz in Deutschland schlicht verboten ist.
Relevant ist hier, ob sich die Überwachungsfunktion heimlich aktivieren lässt (etwa per Smartphone-App oder über die Zustellung einer Kurznachricht) und, sobald aktiviert, sich nicht nach außen hin zu erkennen gibt. Fehlen den Geräten also blinkende rote Lichter oder akustische Hinweise, die mit einem gesprochenen „Kamera-Aufnahme wurde aktiviert“ darauf hinweisen, dass Inhalte aufgezeichnet werden, dürfen diese hierzulande nicht eingesetzt werden.
AEG Saugroboter: Mit Kamera, aber kein Spionagegerät
Nach eigenen Angaben prüft die Bundesnetzagentur diesbezüglich mehrere Saugroboter, die in der Lage sind heimliche Bild- und Audioaufnahmen an das Smartphone des Besitzers zu übertragen. Abgesehen von Saugrobotern, die auf zusätzliche Kameras zum Erfassen von Hindernissen setzen (ohne die dabei erfassten Aufnahmen zur Verfügung zu stellen) sind uns allerdings keine entsprechenden Modelle bekannt.
Verboten? Drei Punkte klären auf
Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern auf drei Punkte zu achten, die dazu führen, dass die Nutzung der entsprechenden Geräte hierzulande verboten ist:
- Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
- Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
- Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?
Weiterführende Informationen hat die Bundesnetzagentur auf dieser Sonderseite versammelt.