"nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb"
Shazam-Übernahme durch Apple: EU-Kommission ermittelt
Die Europäische Kommission wird die geplante und bereits Mitte Dezember angekündigte Übernahme von Shazam durch Apple auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen. Die EU-Kommission reagiert damit auf einen entsprechenden Antrag, den Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien eingereicht haben.
„erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb“
Schon vor Beginn der umfassenden Prüfung hat das EU-Organ bekanntgegeben, dass man aktuell davon ausgehe, dass Apples Übernahme „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb“ im Europäischen Wirtschaftsraum haben könnte – entsprechend sollen jetzt die grenzübergreifenden Auswirkungen des Vorhabens abgeklopft werden.
Die Kommission wird Apple nun auffordern, das Vorhaben zur Genehmigung anzumelden.
Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU-weiten Bedeutung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Daher hat Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in Österreich angemeldet, wo es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreicht.
Österreich stellte bei der Kommission daraufhin einen Verweisungsantrag nach Artikel 22 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel kann ein Mitgliedstaat die Kommission ersuchen, einen Zusammenschluss zu prüfen, der zwar keine EU-weite Bedeutung hat, aber den Handel innerhalb des Binnenmarkts beeinträchtigt und den Wettbewerb im Hoheitsgebiet des bzw. der antragstellenden Mitgliedstaaten erheblich zu beeinträchtigen droht.