Transparenzverordnung kommt
Provider müssen über tatsächliche Bandbreite und Kündigungsfristen informieren
Nachdem dem Bundestag nun das Bundeskabinett beschlossenen Transparenzverordnung zugestimmt hat, steht der Umsetzung der neuen Richtlinien nichts mehr im Weg. Endkunden dürfen mit Blick auf ihre Internetanschlüsse künftig mehr Transparenz seitens der Provider erwarten, unter anderem müssen diese dann auch konkret Auskunft über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate erteilen.
Ein großes Ärgernis für viele Internetkunden sind die „bis zu“-Formulierungen bei Angebot und Vertragsabschluss. Die am Ende tatsächlich bereitgestellte Bandbreite liegt dann teils deutlich unter diesen Angaben. Künftig haben Verbraucher nicht nur den Anspruch auf verlässliche Auskunft, welche Bandbreite realisierbar ist, sondern sollen nach Vertragsabschluss auch überprüfen können, welche Qualität tatsächlich geliefert wird.
Weiterführende Vorschriften werden die Telekommunikationsanbieter verpflichten, sämtliche Vertragsdetails vor und nach Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren. Dazu gehören übersichtliche Produktblätter zur Tarifinformation ebenso wie die Vorgabe, auf der monatlichen Rechnung das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag mitzuteilen, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
Die Verordnung soll nun zeitnah verkündet werden und nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft treten.