ifun.de — Apple News seit 2001. 46 630 Artikel

Klage gegen Sparkasse

Online-Banking: Verbraucherschützer kritisieren AGB-Druck

Artikel auf Mastodon teilen.
11 Kommentare 11

Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen die Sparkasse Zwickau vor. Hintergrund ist ein Pop-up im Online-Banking, das Kunden beim Login zur Zustimmung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen aufforderte. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Gestaltung problematisch, weil keine dauerhafte Ablehnung vorgesehen war.

Sparkasse 1000

Konkret enthielt das Fenster nach Darstellung der Verbraucherzentrale nur die Optionen „Später zustimmen“ und „Zustimmen“. Wer die neuen Bedingungen nicht akzeptieren wollte, konnte den Hinweis demnach nicht dauerhaft schließen, sondern musste beim nächsten Login erneut auf „Später zustimmen“ klicken. Gerade beim schnellen Blick aufs Konto oder bei einer Überweisung kann ein solches Vorgehen erheblichen Druck erzeugen.

Nur „Zustimmen“ oder „Später“

Die Verbraucherzentrale spricht von einem „Klickzwang im Bankkonto“ und hat nach einer erfolglosen Abmahnung Klage beim Landgericht Zwickau eingereicht. Die Sparkasse habe keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun soll das Gericht klären, ob die wiederholte Einblendung im Login-Prozess zulässig war.

Der Fall knüpft an das BGH-Urteil aus dem Jahr 2021 an. Damals hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken eine Zustimmung zu neuen AGB oder höheren Entgelten nicht einfach unterstellen dürfen, wenn Kunden nicht widersprechen. Seitdem müssen Institute aktiv um Zustimmung werben.

Simplebanking Filter B189RKIx

Zustimmung muss freiwillig bleiben

Genau hier sieht die Verbraucherzentrale nun das Problem. Statt Schweigen als Zustimmung zu werten, würden Kunden wiederholt zur Zustimmung gedrängt. Wer sein Konto regelmäßig online nutzt, kann ein ständig wiederkehrendes Pop-up kaum ignorieren. Eine Bank dürfe den schnellen Zugriff auf das eigene Konto aber nicht nutzen, um Zustimmungserklärungen einzuholen.

Bankkunden sollten daher genau hinsehen, wenn ihnen Preis- oder Vertragsänderungen im Online-Banking angezeigt werden. Wichtig ist, ob neben „Zustimmen“ auch eine echte Ablehnung möglich ist. Wiederkehrende Hinweise sind nicht automatisch unzulässig, dürfen aus Sicht der Verbraucherzentrale aber nicht dazu führen, dass Kunden am Ende nur noch zustimmen, um ungestört an ihr Konto zu kommen.

09. Juli 2026 um 11:27 Uhr von Ben Fehler gefunden?


    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Aber irgendwann musste ja was tun. Das ist ein indirekter sich automatisch ergeben, da Klickzwang. Es muss ja eine Lösung geben oder soll die Sparkasse einfach allen Kunden kündigen, die da nicht klicken nur weil sie keine Wiederholung bekommen? Für mich ist das graue Theorie.

      • „Ja machen sie“, aber dann muss es auch genehm sein immer wieder aufgefordert werden und nicht nach einer einzigen Frage nichts mehr zu tun und am Ende der Zeit alle zu kündigen und damit ganz vielen vor den Kopf zu schlagen die es in erster Instanz gar nicht verstanden hatten worum es genau ging. Sonst geht das ganze Theater wieder von hinten los

  • …wobei eine Ablehnung letztlich zur Kündigung führen würde. Dafür hat ein Unternehmen ja schließlich ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen. Wenn für jeden Kunden je nach vorliegender Zustimmung oder Ablehnung ein anderer Stand gelten würde, das wäre Irrsinn.

    • Aber genau das ist der Stand heutzutage. Ich habe bei comdirect immer noch den alten AGB stand, wo ich keinen monatlichen Mindestgeldeingang haben muss, um das Konto kostenfrei nutzen zu können. Ich wurde auch ewig oft aufgefordert, den neuen AGB zuzustimmen, habe aber immer wieder abgelehnt. Gekündigt hat man mir bisher nicht.

  • Vor allem kann man in solchen Situationen, in denen man eigentlich etwas anderes vor hat (Kontostand checken / Überweisung tätigen) abgelenkt sein und ein Pop-Up versehentlich bestätigen. Darauf spekuliert die Sparkasse vermutlich auch.

  • Interessant, dass es bei Banken die Option geben soll abzulehnen, aber bei anderen Anbietern nicht. Was ist mit den Streaminganbietern? Oder den Apple Abos? Oder jeglichen sonstigen Dienstleister, der Preise anpasst? Da fragt einen keiner, ob man das akzeptiert. Die Konsequenz lautet: Zustimmen oder der Dienst wird einem gekündigt. Warum ist das bei Banken anders? Warum nicht für alle gleich?

    • Naja… das mit dem Ablehnen der AGB bei einer Bank wird früher oder später auf das Gleiche hinauslaufen wie auch beim Streaming Anbieter oder allen anderen. Ich werde mich nach einem neuen Anbieter bzw. in diesem Fall eben nach einer neuen Bank umschauen müssen (mit im Idealfall besseren AGB)

  • Die ING macht das genau so. Seit der letzten Preiserhöhung lehne ich konsequent nach jedem Login ab. Funktioniert jetzt seit gut nem Jahr.

  • Selbstverständlich gibt es einen dritten Button, mit dem man dauerhaft den AGBs widersprechen kann. Dazu drückt man lange aufs App Icon → App löschen. Danach kündigt man das Bankkonto und geht zu einer anderen Bank.

    Achso? Wechsel der Bank ist zu umständlich? Dann einfach auf „Zustimmen“ klicken und alles läuft ohne Zusatzaufwand weiter.

    Alles auf einmal kann man nicht haben – und keine Bank oder Geschäft ist verpflichtet, sich nach Kundenwünschen zu richten. Und kein Gericht kann sie dazu zwingen. Da können die klagen bis sie schwarz werden.

  • Meine Kreissparkasse drangsaliert mich mit einem Brief wegen der Erhöhung der Gebühren, den ich unterschreiben soll. Was für eine unsinnige Bürokratie.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 46630 Artikel in den vergangenen 9025 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven