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Klage gegen Sparkasse

Online-Banking: Verbraucherschützer kritisieren AGB-Druck

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Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen die Sparkasse Zwickau vor. Hintergrund ist ein Pop-up im Online-Banking, das Kunden beim Login zur Zustimmung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen aufforderte. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Gestaltung problematisch, weil keine dauerhafte Ablehnung vorgesehen war.

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Konkret enthielt das Fenster nach Darstellung der Verbraucherzentrale nur die Optionen „Später zustimmen“ und „Zustimmen“. Wer die neuen Bedingungen nicht akzeptieren wollte, konnte den Hinweis demnach nicht dauerhaft schließen, sondern musste beim nächsten Login erneut auf „Später zustimmen“ klicken. Gerade beim schnellen Blick aufs Konto oder bei einer Überweisung kann ein solches Vorgehen erheblichen Druck erzeugen.

Nur „Zustimmen“ oder „Später“

Die Verbraucherzentrale spricht von einem „Klickzwang im Bankkonto“ und hat nach einer erfolglosen Abmahnung Klage beim Landgericht Zwickau eingereicht. Die Sparkasse habe keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun soll das Gericht klären, ob die wiederholte Einblendung im Login-Prozess zulässig war.

Der Fall knüpft an das BGH-Urteil aus dem Jahr 2021 an. Damals hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken eine Zustimmung zu neuen AGB oder höheren Entgelten nicht einfach unterstellen dürfen, wenn Kunden nicht widersprechen. Seitdem müssen Institute aktiv um Zustimmung werben.

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Zustimmung muss freiwillig bleiben

Genau hier sieht die Verbraucherzentrale nun das Problem. Statt Schweigen als Zustimmung zu werten, würden Kunden wiederholt zur Zustimmung gedrängt. Wer sein Konto regelmäßig online nutzt, kann ein ständig wiederkehrendes Pop-up kaum ignorieren. Eine Bank dürfe den schnellen Zugriff auf das eigene Konto aber nicht nutzen, um Zustimmungserklärungen einzuholen.

Bankkunden sollten daher genau hinsehen, wenn ihnen Preis- oder Vertragsänderungen im Online-Banking angezeigt werden. Wichtig ist, ob neben „Zustimmen“ auch eine echte Ablehnung möglich ist. Wiederkehrende Hinweise sind nicht automatisch unzulässig, dürfen aus Sicht der Verbraucherzentrale aber nicht dazu führen, dass Kunden am Ende nur noch zustimmen, um ungestört an ihr Konto zu kommen.

09. Juli 2026 um 11:27 Uhr von Ben Fehler gefunden?


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  • Aber irgendwann musste ja was tun. Das ist ein indirekter sich automatisch ergeben, da Klickzwang. Es muss ja eine Lösung geben oder soll die Sparkasse einfach allen Kunden kündigen, die da nicht klicken nur weil sie keine Wiederholung bekommen? Für mich ist das graue Theorie.

      • „Ja machen sie“, aber dann muss es auch genehm sein immer wieder aufgefordert werden und nicht nach einer einzigen Frage nichts mehr zu tun und am Ende der Zeit alle zu kündigen und damit ganz vielen vor den Kopf zu schlagen die es in erster Instanz gar nicht verstanden hatten worum es genau ging. Sonst geht das ganze Theater wieder von hinten los

    • Ne, das hat nichts mit „grauer Theorie“ zu tun. Wenn der Kunde nicht zustimmen will, können sie kündigen oder akzeptieren den Kunden eben zu den bisherigen Konditionen zu behalten. Und als Kunde muss man eben mit einer Kündigung rechnen, wenn man nicht zustimmt.

  • …wobei eine Ablehnung letztlich zur Kündigung führen würde. Dafür hat ein Unternehmen ja schließlich ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen. Wenn für jeden Kunden je nach vorliegender Zustimmung oder Ablehnung ein anderer Stand gelten würde, das wäre Irrsinn.

    • Aber genau das ist der Stand heutzutage. Ich habe bei comdirect immer noch den alten AGB stand, wo ich keinen monatlichen Mindestgeldeingang haben muss, um das Konto kostenfrei nutzen zu können. Ich wurde auch ewig oft aufgefordert, den neuen AGB zuzustimmen, habe aber immer wieder abgelehnt. Gekündigt hat man mir bisher nicht.

  • Vor allem kann man in solchen Situationen, in denen man eigentlich etwas anderes vor hat (Kontostand checken / Überweisung tätigen) abgelenkt sein und ein Pop-Up versehentlich bestätigen. Darauf spekuliert die Sparkasse vermutlich auch.

  • Interessant, dass es bei Banken die Option geben soll abzulehnen, aber bei anderen Anbietern nicht. Was ist mit den Streaminganbietern? Oder den Apple Abos? Oder jeglichen sonstigen Dienstleister, der Preise anpasst? Da fragt einen keiner, ob man das akzeptiert. Die Konsequenz lautet: Zustimmen oder der Dienst wird einem gekündigt. Warum ist das bei Banken anders? Warum nicht für alle gleich?

    • Naja… das mit dem Ablehnen der AGB bei einer Bank wird früher oder später auf das Gleiche hinauslaufen wie auch beim Streaming Anbieter oder allen anderen. Ich werde mich nach einem neuen Anbieter bzw. in diesem Fall eben nach einer neuen Bank umschauen müssen (mit im Idealfall besseren AGB)

    • Weil es bei der Bank um den Zugriff auf MEIN Geld geht. Das haben sie mir notfalls auch zu alten Bedingungen zu ermöglichen, wenn sie schon mit meiner Kohle arbeiten dürfen.
      Das ist ja wohl nicht vergleichbar mit Streaming oder Apps, wo kämmen wir denn da hin!?

  • Die ING macht das genau so. Seit der letzten Preiserhöhung lehne ich konsequent nach jedem Login ab. Funktioniert jetzt seit gut nem Jahr.

  • Selbstverständlich gibt es einen dritten Button, mit dem man dauerhaft den AGBs widersprechen kann. Dazu drückt man lange aufs App Icon → App löschen. Danach kündigt man das Bankkonto und geht zu einer anderen Bank.

    Achso? Wechsel der Bank ist zu umständlich? Dann einfach auf „Zustimmen“ klicken und alles läuft ohne Zusatzaufwand weiter.

    Alles auf einmal kann man nicht haben – und keine Bank oder Geschäft ist verpflichtet, sich nach Kundenwünschen zu richten. Und kein Gericht kann sie dazu zwingen. Da können die klagen bis sie schwarz werden.

    • Ganz so einfach wie du es hier jetzt darstellst, ist es aber bei Weitem nicht.
      Es gilt ein Vertrag, der auf bestehenden Bedingungen basiert. Wieso sollen nun neue Bedingungen einfach so einseitig vereinbar sein? Ich muss dem überhaupt nicht zustimmen.

      Lass das besser gestandene Juristen ausfechten, du (und ich) bist da nicht im entferntesten zu imstande!

      • Aber kein Vertrag gilt auf ewig! Der ist jederzeit von beiden Seiten kündbar. Und früher oder später wird die Bank das dann halt machen, wenn du nicht zustimmst. Keine Bank ist verpflichtet dich ewig zu halten.

  • Meine Kreissparkasse drangsaliert mich mit einem Brief wegen der Erhöhung der Gebühren, den ich unterschreiben soll. Was für eine unsinnige Bürokratie.

    • Wie genau möchtest du denn mitgeteilt bekommen wenn sich die AGB / Preise ändern? Die Banken sind verpflichtet sich eine Zustimmung einzuholen, möchtest du nicht zustimmen dann melde dich doch einfach direkt bei denen und reiche Widerspruch ein. Du musst dann ggfs. mit Kündigung des Kontos rechnen.
      Aber es ist natürlich einfacher sich „drangsaliert“ zu fühlen…

  • Entschuldige, aber wer geht freiwillig zur Sparkasse für 16 Euro im Monat! Geld ohne Service… ????ein no Go für mich.
    Wundert mich das die SK noch nicht pleite ist.

  • Als wir vor knapp 20 Jahren unser Haus bei der Commerzbank finanziert haben, wurde uns empfohlen ein kostenloses Girokonto bei denen einzurichten. Haben wir gemacht, jeden Monat geht da das Geld für das Haus und ein bisschen mehr drauf. Ich weiss nicht seit 2-3 Jahren werde ich dazu gedrängt, einmal per Post und in der App doch bitte den neuen AGB’s zuzustimmen. Natürlich wäre das Konto dann nicht mehr kostenlos, sondern sie wollen nur Geld. Ich lehne immer ab, die Briefe wandern in den Müll. Sollten sie mir irgendwann mal das Girokonto kündigen ist mir das relativ egal. Dann wird das Geld für die Finanzierung halt von einem anderen Konto abgebucht, sind eh nur noch 6 Jahre dann bin ich durch. Sehe nicht ein für ein Konto Geld zu bezahlen das ich eigentlich nicht nutze.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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