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Zu wenig Informationen

OLG München: Amazon Dash Buttons rechtswidrig

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81 Kommentare 81

Die Funktionsweise der Amazon Dash Buttons ist rechtswidrig. Dies entschied das OLG München heute in einem Berufungsprozess, den der Online-Händler angestrengt hatte, nachdem das Landgericht im Streit mit der Verbraucherzentrale NRW bereits zu einer ähnlichen Erkenntnis gelangt war.

Dash Button

Das Kernproblem: Die drahtlosen Dash Buttons informieren nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis – Angaben, die der Gesetzgeber eigentlich vorsieht.

Die Richter stellten jetzt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss – eine Voraussetzung, die die aktuelle Generation der Dash Buttons definitiv nicht erfüllt. Denn: Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.

Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Nach Installation und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash-Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wird. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.

Der Preis und das konkrete Produkt sind aber wichtige – auch gesetzlich verlangte – Informationen, die jeder vorm Drücken auf den Dash-Button kennen muss, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Auch der Dash-Button selbst muss durch eindeutige Beschriftung deutlich machen, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dies alles erfüllt die Bestellung mittels Dash-Button nicht. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher den Branchenriesen verklagt – und Recht bekommen.

Laut Amazon „innovationsfeindlich“

Amazon wird die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Eine Revision beim BGH ist nicht zugelassen. Eine Entscheidung, die nach Angaben des Online-Händlers als „innovationsfeindlich“ gewertet werden darf. Amazon kommentiert:

Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.

Zur Stunde finden sich die Taster noch in zahlreichen Varianten im Amazon-Angebot.

Produkthinweis
Pampers Dash Button
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
10. Jan 2019 um 17:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Lieber Kopf im Ofen … dennoch, die Dinger sind Müll und das OLG hat recht. Gesetz ist Gesetz…

    • Diese Pflichten für Onlinehändler wurden vor gar nicht sooo langer Zeit erst gebracht, weil es einige Händler gab, die genau so Schmu getrieben haben.
      Man hat waren bestellt, obwohl überhaupt nicht ersichtlich war, dass der Button eine Bestellung auslöst. Oder der Preis war dann ein ganz anderer usw.
      Von daher nur konsequent und richtig, dass das auch für die Buttons gilt.

  • Dieses Land mit seiner digital feindlichen Einstellung ist einfach peinlich….Die Dashbuttons sind super,jeder weiß vorher wie ie funktionieren und wenn mir der Preis nicht passt, kann ich die Bestellung stornieren oder die Ware zurückgeben….

    • Es gibt Gesetze die sich jeder Händler halten muss da ist Amazon keine Ausnahme!

    • Wenn dir der Vebraucherschutz in Deutschland nicht gefällt und du sonst Probleme mit dem (anglich) digital-feindlichen Land hast, wander doch einfach in ein „besseres“ aus…

      Immer dieses dummdreiste Gelaber über das „schlechte“ Deutschland, man kann es nicht mehr hören.

      • „man kann es nicht mehr hören.“ – dann wandere du doch aus. Idioten wie du sind immer bereit jede Scheisse zu fressen.

      • Genau! Ich weiß doch wohl vorher was dieser Button macht, wenn ich den Besteller. Der hängt doch nicht von heute auf morgen neben meinem Klopapier. Wie bekloppt son die Leute heutzutage? Gesetz ist Gesetz, dass steht außer Frage, aber mal ehrlich….

      • Die Autokorrektur ist genauso bekloppt.

      • absolut traurig

      • Der_Agent, würdest du dich bitte an die Netiquette halten!

    • Jep, immer wenn große ausländische Unternehmen in Deutschland nicht weiterkommen, dann ist das „inovationsfeindlich“. Siehe Airbnb, Uber und jetzt Amazon. Wie wäre es denn einfach sich an geltendes Recht zu halten, so wie es jeder andere in Deutschland auch muss. Wenn die was ändern wollen, dann müssen die eben Lobbyarbeit betreiben und durch den Gesetzgeber eine Änderung herbeiführen. So „einfach“ ist das!

    • Es geht nicht um die Möglichkeit, eine Bestellung rückgängig zu machen, obwohl auch das ja Kosten verursacht, die auf alle Kunden umgelegt werden müssen.

      Es geht darum, dass zuerst immer der Preis genannt werden muss, bevor ein Vertrag abgeschlossen werden kann, ein kostenloses Rücktritttsrecht kann das nicht aushebeln. Das gilt im stationären Handel wie im Onlinehandel.

      Es gibt keinen Ersichtlichen Grund, warum Amazon davon abweichen dürfte.

      • Wenn ich in der Kneipe ein Bier bestelle, bin ich nicht zwangsläufig vorher über den Preis informiert. Bezahlen muss ich es dann trotzdem. Klar kann ich mir die Info vorher beim Wirt holen. Aber die Möglichkeit habe ich beim Dash Button auch. Und hier habe ich erstens sogar noch die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren oder zweitens von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
        Mal davon abgesehen, dass Nutzer der Buttons sich über die Problematik im Klaren sind. Anderenfalls würden sie diese Art der Bestellung gar nicht nutzen.

      • Wenn Dir im Restaurant der Ober etwas empfiehlt, was nicht auf der Karte steht, sagt er Dir dann auch immer den Preis? Nicht? Verklagen!
        Die Friseuse benutzt den selben Trick: „Noch etwas xyz für die Haare?“ Die sagt auch nicht was es kostet und schon gar nicht was sie da genau auf die Haare tut.

        BTW, wenn ich ein Uber buche, dann weiß ich vorher was die Fahrt kostet. Bei einem Taxi normalerweise nicht. Also wenn es um Verbraucherschutz ginge, dann sollten Taxifahrer den kompletten Fahrpreis vorher nennen müssen.

      • Jede Kneipe ist verpflichtet, ein Preisschild an der Tür angeschlagen zu haben.
        Daher hat der Gast die Möglichkeit, den Bierpreis im Voraus zu erkennen, was denn die Flasche kostet.
        Und danach das Lokal auszuwählen.

        Amazon nennt keinen Preis und hat kein Preisschild. Man kauft die Katze im Sack.
        Das funktioniert ja auch nur deswegen, weil keiner sich die Mühe macht, wenn er den Knopf von Amazon einsetzt, je wieder nach Konkurrenzanbietern zuschauen.
        Und wenn die Wäre ankommt, wird sie in den seltensten Fällen zurück gegeben, weil auch dann niemand den Preis mehr gegen die Konkurrenz vergleicht, ob was 50 Cent billiger ist. Und wegen 50 Cent schickt auch niemand Wäre an Amazon zurück. Die 50 Cent mehr sackt aber Amazon ein.

        Dass manche Anbieter von Druckern ähnlich vorgehen, macht die Sache bei Amazon weder besser noch gerechtfertigt sie diese.

      • Gutes Argument!

    • Jeder nicht und das ist das Problem, warum der Verbraucherschutz nun eingreift, denn der Verbraucherschutz hat schon keine Ahnung wie die Funktionieren.

    • Und da sagt dieser desperate Politiker, der da gerade nicht mehr aus Afrika wegkam: “ein kaputtes Flugzeug ist peinlich für das Technologieland Deutschland. “. Hallo, wo lebt der?

    • Peinlich sind Menschen, die tatsächlich davon ausgehen, dass jeder normale Anwender einen hochtechnischen Sachverstand hätte. Nicht immer von sich selbst auf andere schließen, die Mehrheit sind nur reine Anwender die man im und durchsichtigen Digitalzeitalter schützen muss. Oder reparierst du dein Auto denn auch vollkommen selbstständig, wenn du irgendwo auf der Autobahn liegen bleibst? Die Ersatzteile könntest du Dir ja per Dash-Button bestellen… Man könnte es auch anders formulieren: warum sind in Amerika wohl Massenklagen zulässig? Wieso sind die Strafen dort oftmals viel höher? Weil du dort bei solchen Alltagsproblemen alleine gelassen wirst und erst ein Gericht entscheidet, was Händler eigentlich dürfen und was nicht. Man sollte froh sein, dass man es hier doch relativ sicher hat.

    • Ich finde solche Buttons überflüssig, aber ich kapiere den ganzen Aufstand nicht:
      Die Leute, die sich solche Buttons holen, wissen doch wie sie funktionieren.
      Außerdem kann man die Bestellung nach dem Betätigen stornieren.
      Und wenn die Ware doch zu teuer war oder man sie gar nicht wollte, kann man sie innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

      Wo ist also das Problem?

  • In meinen Augen ist das Urteil unnötig. Rechtlich sicher richtig, aber für mündige Bürger nicht notwendig.

    Ich mag die Funktion der Buttons und bekomme kurz nach dem Druck eine Bestellbestätigung per Mail und könnte stornieren oder nach Erhalt retournieren. Also eine Gefahr auf überteuerten Produkten sitzen zu bleiben geht gegen 0.

    • Wenn’s rechtlich richtig ist, ist es auch nicht unnötig…

    • Doch es ist eigentlich unnötig, wenn es Verbraucher gäbe die durch die Dash-Buttons einen Nachteil gehabt hätten und sich beschwert hätten, wäre es nötig gewesen, aber frei nach dem Motto: „wo kein Kläger, da kein Richter“. Hier hätte sich der Verbraucherschutz doch lieber um ein anderes Thema bemühen sollen, mir fällt spontan der Dieselbetrug ein, dort sind Verbraucher massivst geschädigt worden…

    • Natürlich ist so ein Urteil nötig. Denn wie beschrieben wurde, kann Amazon jederzeit sowohl den Preis, als auch das gelieferte Produkt verändern. Der normale Anwender weiß eben nicht, welches Produkt er zu welchem Preis bekommt. Auch dieses dummdreiste Gelaber mit den mündigen Bürger: natürlich schützt man damit nicht die nerds, die sowieso jeden Scheiß fressen, was unternehmen aus Übersee ihnen vor die Füße werfen. Ob Amazon oder was auch immer, Hauptsache cool und teuer. Deutschland besteht aber zum Großteil aus normalen Menschen, die eben nicht alles überblicken können und sogar noch von manchen nerd verleitet werden, sich so einen Button zu installieren. Das sind dann diejenigen, die die Nachteile haben, weil der nerd nämlich auch nicht aufklärt, wie das ganze funktioniert, geschweige denn die akzeptierten Datenschutzrichtlinien erklärt, die der mündige, aber unkundige Kunde akzeptieren muss. Nach dem Motto: komm schon Oma, du kannst alle Haken akzeptieren, ist ja Amazon, den kannst du blind vertrauen, die machen alles richtig. Ich habe so das Gefühl, dass Versicherungsvertreter keine Chance mehr bei jungen Leuten haben, die sowieso nicht wissen was sie versichern müssen, übernehmen den Job jetzt diese Unternehmen. Die erzählen alles und alles wird geglaubt, wenn etwas nicht rechtens ist, ist es peinlich und das böse Deutschland. Dabei könnte ein wirkliches Interesse an der Thematik und umsichtiges denken manchen sinnfreien Kommentar vermeiden.

  • Und in Zukunft wird Amazon die Dash Buttons einfach wieder mit einer Bestätigung auf dem Handy anbieten und somit ad Absurdum führen :)

    • Das dürfte dann auch nicht funktionieren solange nicht „Zahlungspflichtig bestellen“ steht. :)

    • Es müsste doch legal sein, wenn der Dash-Button nicht sofort eine Bestellung auslöst, sondern nur die Artikel im Warenkorb sammelt. Auf diese Weise wären diese Buttons sogar in Haushalten mit Kindern nutzbar, weil nur der Chef die eigentliche Bestellung auslösen kann.
      Mir ist es nämlich lieber, von vornherein das Richtige zu bestellen als nachträglich zu stornieren oder zu retournieren.

      • Ich denke in die Richtung wird es gehen wenn Amazon für in Deutschland am Markt lässt.
        Das sollte dann rechtlich unbedenklich sein.

  • Tja an die essentialia negotii muss sich auch Amazon halten…

  • Dann bräuchte man ja theoretischer Weise die Ware nicht bezahlen. Ein Kaufvertrag kam nicht Zustande. Da der Hinweis von Zahlungspflichtig bestellen fehlt. Finde ich gut so!

  • Amazon ist halt nicht unser Freund sondern ein Konzern der unser Geld will. Finde die Entscheidung gut.

  • …und außerdem kann man nicht Bar zahlen damit! So ein Quark ;-) …Natürlich ist es gut wenn solche Angebote geprüft werden, dass Amazon Abweichungen in den AGBs miteinschließt finde ich aber nicht ungewöhlich. Der Knopf löst lediglich eine Kauf-Aktionskette in Gang, welche man vorher eigestellt hat. das kann man mit alexa ebenfalls auslösen soweit ich informiert bin, exakt selbes Thema… Sollte da etwas anderes passieren als erwartet, wendet man sich an den Service, fertig… Amazon wäre dumm, wenn sie das ausnutzen würden, Serviceaufwand und Entwicklung kostet auch Geld, das bekommen die bei den Dash Buttons sowieso nie wieder rein. M.M einfach eine Spielerei. Nach Klick einfach ne Push Mitteilung aufs Handy + Frist für stronierung — gibts dann kein einwand kommt die Ware

    • Das Problem ist ja schon, dass man die Ware erstmal zu Hause hat.
      Wie viele Artikel gar nicht zurückgeschickt würden, obwohl sie unnötig sind.
      Oder weil sie nur 3€ kosten spart man sich die Mühe usw…
      Das macht am Ende Millionenumsätze aus.

  • Aber eine AU App für nen Krankenschein geht voll in Ordnung oder wie?!

  • Ich stelle mir die Dash Buttons so vor: Meine kleine Nichtenneffen kommen zu Besuch. Oh, da kann man nen Knopf drücken. Drei Tage später bekomme ich 10x10er Packungen Toilettenpapier. Hab ja nirgends nachgeschaut, und war mit den Kleinen hüten genug Beschäftigt. Nene, ich bestelle lieber selbst ;))

  • „Auch der Dash-Button selbst muss durch eindeutige Beschriftung deutlich machen, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird. “

    Dann kommt so was raus wie bei diversen Gebäuden die mit Schildern etc. zugemüllt werden, ansehnlich ist das nicht mehr. Verstehe auch nicht warum sich gerade Architekten noch darum reisen öffentliche Gebäude zu entwerfen. Ihr Design wird dann mit diversen Schildern die noch angebracht werden müssen eh zunichte gemacht.

    „Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.“
    Wird der Nutzer damit leben können, im Geschäft muss ich auch unter Umständen ein anders Toilettenpapier kaufen welche einen anderen Preis hat, da mein eigentliches gerade Ausverkauft ist.

    • Nein, der Vergleich ist falsch. Wenn du das Papier gar nicht willst bestellst du es online nicht. Drückst du aber auf den Button mit Hakle Feucht, willst du Hakle Feucht und nicht irgendwas anderes.
      Im Geschäft wägt man ab bevor man es sich nach Hause holt. Die Möglichkeit hast du hier nicht.

  • Ach dafür sind die da. Drück da immer wie wild bei meinem Kollegen rum und wunder mich dass nichts passiert…

  • Man kann hier echt nur wieder von digital- und innovationsfeindlich sprechen.
    Aber gut wenn in dem Land immer noch geglaubt wird das Digitalisierung nur mit Breitbandausbau zu tun hat, da darf man sich auch nicht wundern. Selten wieder so einen Unfug gelesen mit dem sich auch noch Gerichte beschäftigen müssen.

    • Innovation ist es also, dass Konzerne kommerzielle Absichten haben und den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, interessant. Der uns sind bei deinen Kommentar ist, dass Digitalisierung sicherlich nichts mit kommerziellen Absichten zu tun hat, sondern mit Infrastruktur. Oder möchtest du jedem Unternehmen gestatten, über dein Geld frei zu verfügen, wie es will? Ich gebe dir mal ein Beispiel, dass du ja vielleicht nachvollziehen kannst: angenommen man führt jetzt in Deutschland ein, dass jeder privat Grundbesitzer automatisch Wegegeld erheben kann, wenn jemand auch nur seinen Weg versehentlich betritt. Zu Nutze macht man sich die Smartphones und die Standort Positionsdaten. Du besuchst du in eine fremde Stadt und schlenderst mit dem Navi in der Hand durch die Straßen und meinst, mal eine Abkürzung gehen zu wollen. Schluss endlich werden Dir 150 € abgebucht, weil auch der Besitzer frei darüber entscheiden kann, wie viel Wegegeld er von dir kassiert. Um Dir das in anderen Worten zu erklären: Digitalisierung heißt sicherlich nicht, eine Wildwest-Manier für private Unternehmen zu schaffen, die schalten und walten können wie sie wollen. Dafür braucht es Regeln, die dummerweise in der europäischen Union nicht vorher geschaffen wurden. Das ist eigentlich das große Problem und worin man bei der Digitalisierung gepennt hat. Amazon und Co. nutzen das halt eben zu ihren Gunsten aus. Das es natürlich Menschen gibt, die diesen Unternehmen vollständig kommerziell unterlegen sind und alle Begriffe miteinander verwechseln, versteht sich.

  • Joshua Donalies

    Müssen sie die Dinger halt so umprogrammieren das einfach der Artikel in den Warenkorb gelegt wird und dann in der App nochmal bestellt werden muss hätte auch den Vorteil einer Sammelbestellung am Abend

  • Und wieder ein Verbot! Wie krank ist Deutschland nur? Wer die Dinger benutzen will, soll sie benutzen! Und wer nicht, der nicht! Basta! Aber der unmündige Deutsche bekommt wieder per Dekret verordnet, was er zu tun und zu lassen hat!

  • Verstehe manche Einwände nicht. Wenn wir es mal weiter spinnen:
    Demnächst werden im Mediamarkt keine Preise mehr angeschrieben. Man läuft zur Kasse und bezahlt und kann ja dann auf dem Kassenbon sehen was es gekostet hat und dann wieder am Serviceschalter zurück geben wenn es einem zu teuer war. Wie wäre das analog zu Den Dash Buttons?

  • Ich habe einen für Rasierklingen aber habe ihn noch nie genutzt. xD
    Meistens sind die Klingen im Supermarkt günstiger gewesen als bei Amazon. Hätte ich smarte Produkte zu Hause, hätte ich ihn vielleicht mit einer DIY Anleitung zu irgendwas anderes umfunktioniert. So sammelt er an der Seite des Schranks im Bad Staub. ^^

  • Ich halte das für etwas übertrieben, schließlich entschiede ich mich ja bewusst für die Nutzung und den damit verbundenen Ablauf der Bestellung, da ich den Button selber erst bestellen und einrichten muss.
    Es wird auch gut und verständlich erklärt wie sie funktionieren und was passiert wenn der Knopf gedrückt wird.
    Also wem der Bestellprozess über die Buttons nicht gefällt, der bestellt sie sich einfach nicht und gut is.
    Is ja nicht so das man die Dinger einfach so zugeschickt bekommt und sie dann ausversehen drücken könnte.

  • Einfacher wäre es doch wenn es nach den Druck auf dem Knöpfle nur in den Warenkorb abgelegt werden würde, statt gleich bestellt zu werden.

  • Man liest ja in vielen Kommentaren auch immer wieder den Unsinn des mündigen Kunden, aber dass man selbst nun als Anbieter den Nachteil für den Kunden als Vorteil verkauft, finde ich schon peinlich. Mir war von Anfang an klar, diese Teile kommen mir nicht ins Haus und inzwischen bin ich kein Kunde bei Amazon mehr. So etwas unterstütze ich nicht, so viel Rückgrad habe ich und ich spare trotzdem. Die Realität ist leider, dass den mündigen verbrauchern, die eben reiner Anwender sind, alles verkauft werden kann. Man macht sie mit ewigen Texten so mürbe, dass sie selbst nicht mehr begreifen, was eigentlich positiv oder negativ ist. Da hat die europäische Union seit Jahrzehnten gepennt. Jetzt kommt sozusagen die Rache von Übersee…

  • Die nächste Evulution ist, dass der Button gegen eine Kamera ersetzt ist. Die erkennt automatisch, dass die Toilettenpapierrolle bald alle ist und bestellt.
    Wer das nicht toll findet ist selbstverständlich innovationsfeindlich und aus den 90ern.
    Dabei fällt mir ein, dass mein hohes Alter auch etwas positives hat. Ich muss die Geister die durch sich abzeichnende Entwicklung und Gleichgültigkeit vieler gerufen werden, nicht mehr erleben muss.

  • Ich verstehe den „mehr“ nutzen von dash buttons nicht. Als ob man nicht die minute zeit hätte um nach dem passenden angebot zu suchen.
    Wenn man nach der bestellung storniert oder die ware zurück gehen lässt hat man keine Zeitersparnis sondern lediglich kosten verursacht und zeit investiert.

    Für mich sind sie in der form unnötiger elektro schrott.
    Vieleicht kommen neue geräte mit kleinen displays auf dem makrt die den aktuellen preis anzeigen. ;-)

    Die Entscheidung vom gericht finde ich klasse.

  • Rechtsmittel gegen eine Berufungsentscheidung, welche keiner Revision zugänglich ist. Was will Amazon damit?: vielleicht eine Verfassungsbeschwerde?? LOL! …

  • Ich finde das Gesetz grundsätzlich gut. Es geht um den Schutz der Verbraucher, damit diese nicht durch unklare Buttons im Internet etwas kaufen. Das Gesetz wendet sich daher in erster Linie gegen dubiose Praktiken bei erstmaliger Bestellung. Wenn ich den Anbieter und seine Verfahren kenne, benötige ich den Schutz nicht mehr. Da sollte das Gesetz nachgebessert werden, damit moderne Geschäftspraktiken wie die Dash Buttons auch bei uns genutzt werden können.

    • Modern ist es, wenn vor dem Kauf angezeigt wird, was mein Kauf kostet. Das war schon so, als man noch mit 64k-Modems durchs Netz Schlich und draußen im Laden schon immer.

      Das ist auch keine technische Sensation, denn auch elektronische Preisanzeigen sind nichts neues.

      Zu jedem Einkauf zählt das Prinzip der Preisklarheit und Preiswahrheit. Amazon nennt mit seinem Knopf weder den genauen Preis, noch garantiert es, dass auch genau die Ware geliefert wird, welche sich einst hinter dem Knopf verborgen hat.

      Für Amazon rechnet sich dieses Angebot nur, weil man auf die Trägheit des Kunden setzt. Wegen 50 Cent Aufpreis zieht keiner seinen Auftrag zurück oder bringt den Karton an eine Packstation zurück. Es wird einem ja auch damit verleidet, selbst den Marktpreis zu erkunden.

      Mit dem Knopf kann der Kunde auch keine Preisentwicklung mehr verfolgen, um ggf. besondere Angebote – auch von Amazon -wahrnehmen zu können.

      Man kauft die Katze im Sack

      Als ehedem die Billigflieger den Endpreis durch allerhand Kniffe bis zuletzt verbergen konnten, waren alle ziemlich empört. Und die Billigflieger mussten danach stets zu Buchungsbeginn den vollen Preis nennen.

      Wenn ich die Schlangen vor den Tankstellen sehe, wenn es irgendwo ein paar Cent billigeren Sprit gibt, dann denke ich, dass man hierzulande sehr preissensibel ist.

      Mit dem Knopf wird einem dieses genommen.

      • Modern ist, wenn ich mich erstmal durch massenweise Pflichttexte, Warnhinweise und mindestens 2 Anmeldevorgänge plagen muss um etwas zu bestellen. Ja? Nein, ist es nicht. Hier kommt das Gesetz an die erste natürliche Grenze, da es für neue Bestellwege nicht konzipiert ist. Auch hat Amazon besseres zu tun als böswillig im nachhinein die Preise anzuheben und Kunden zu prellen. Warum sollten die das wegen 50cent tun? Gibts dazu irgendwelche erfahrungen? Ich habe lediglich von der Erwähnung der Möglichkeit in den AGBs gelesen. Schwankende Preise sind jedoch nicht ungewöhnlich, oder noch nie Milch gekauft? In dem Fall passt der Bestellverlauf einfach nicht mit der einer normalen Onlinebestellung überein, weil es keine normale Onlinebestellung ist, sondern ein se. Ein Problem, aber ein anderes. Es ist das was alle hassen, etwas Neues. Verfolge seit längerem solche Entwicklungen: Bestellung per Sprachbefehl, iBeacons, automatisierte Erstazteilbestellung bei defekten oder auch sowas wie Dash Buttons. Hier werden neue Technologien ausprobiert, das ist erstmal etwas gutes. (Auch wenn Amazon tatsächlich eher den Bequemlichkeitsgrd seiner Kunden studieren wird). Wer mitmacht, macht das freiwillig und kennt die Konditionen. Kann mich an nichts neues errineren, bei dem der gesetzliche rahmen schon vorher bestand… Nicht falsch vertsehen, finde das Gesetz auch gut. Aber nur für das, wofür es gemacht wurde. Die idee von cwittmann wäre m.M eine sehr gute weiterentwicklung. Oder eine gesetzeskonforme Art der Einwilligung für solche Dienste an zentraler Stelle könnte ich mir auch vorstellen.

      • @ schlummbl

        Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, Amazon eine Befreiiung von der Preisauszeichnungspflicht pp zukommen zu lassen, die für den gesamten weiteren Handel, egal, ob stationär oder im Netz, weiterhin gelten soll.

        Diese Pflicht verursacht überall sonst gerechtfertigterweise Kosten, von denen Amazon ohne jede Not entbunden wird.

        Warum soll Amazon eine Vorzugsbehandlung bekommen?
        Wem dient das außer Amazon selbst?

        Dass es dafür Freiwillige gibt, ändert doch nichts daran, dass Amazons Knopf gegen die allgemein üblichen Regeln verstößt.

        Das läuft dann ähnlich wie bei Uber. Die versuchen auch, die gewerbliche Beförderung dadurch auszuhebeln, indem man immer nur auf die Freiwilligkeit aller Beteiligten abhebt, die so überhaupt nicht vorhanden ist. Weder würde die Fahrt von A nach B ohne Ubers Vermittlung je stattfinden, noch legt außer Uber irgendwer anders die Regeln vor.

        Das hat nichts, aber auch nichts mit Fortschritt zu tun. Große Player am Markt möchten bestehende Regeln umgehen, um einen Vorteil am Markt zu bekommen, der für den Endnutzer keinen echten Vorteil bringt.

        Man kann auch nur in den seltensten Fällen, das geltende Recht durch erklärte Freiwilligkeit umgehen. Mir fallen da nur Sachen ein, die ins sehr persönliche reichen.

        Der Verbrauch irgendwelcher Dinge des Alltags gehören nicht dazu.

        Wenn Amazon keine Preise mehr im Voraus mehr nennen muss, warum soll das dann bei Aldi oder Lidl nicht gelten. Dann stehe ich mit meinem vollen Wagen an der Kasse, am Ende sagt mir jemand einen Preis, und ich sage dann ja oder nein?

        Ich kann nicht ein Regelwerk dadurch umgehen, indem man zur Rechtfertigung eine Freiwilligkeit postuliert. Dass ließe sich ja dann unbegrenzt weiter spinnen.

        Amazon fühlt sich ja stets unbeteiligt und scheut jede Verantwortung für eigenes Angebot, siehe auch den Umsatzsteuerbetrug oder das Urheberrecht rund um den Marketplace mit den namenlosen
        Anbietern aus Fernost.

  • Und wieder einmal nimmt die Überbürokratie von Deutschland einer Technologie den Wind aus den Segeln.
    Klar ist das Gesetzt gut und auch nachvollziehbar. Aber es ist eben ein altes Gesetz und sollte schleunigst mal angepasst werden. So wie viele Gesetze in Deutschland.

    Ich meine wenn ich mir einen Dash-Button kaufe und diesen Einrichte, muss ich den Verstand dafür haben wie er funktioniert und das ich in diesem Fall nun mal keine Preisinformation gibt.

    Amazon könnte auch sagen, sie frieren den preis mit einem Zuschlag ein, das heißt ich zahl immer 5€ fürs Klopapier wenn ich den Button drücke. Das möchte ja auch keiner.

    Und dann schüttet die Leute den Kopf wenn sie hören, das in den USA im Handbuch für einen Wohnwagen, eine Warnung drinnen steht, das man während der Tempomat läuft, keinen Kaffee kochen darf.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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