Zu wenig Informationen
OLG München: Amazon Dash Buttons rechtswidrig
Die Funktionsweise der Amazon Dash Buttons ist rechtswidrig. Dies entschied das OLG München heute in einem Berufungsprozess, den der Online-Händler angestrengt hatte, nachdem das Landgericht im Streit mit der Verbraucherzentrale NRW bereits zu einer ähnlichen Erkenntnis gelangt war.
Das Kernproblem: Die drahtlosen Dash Buttons informieren nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis – Angaben, die der Gesetzgeber eigentlich vorsieht.
Die Richter stellten jetzt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss – eine Voraussetzung, die die aktuelle Generation der Dash Buttons definitiv nicht erfüllt. Denn: Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.
Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.
Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Nach Installation und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash-Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wird. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.
Der Preis und das konkrete Produkt sind aber wichtige – auch gesetzlich verlangte – Informationen, die jeder vorm Drücken auf den Dash-Button kennen muss, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Auch der Dash-Button selbst muss durch eindeutige Beschriftung deutlich machen, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dies alles erfüllt die Bestellung mittels Dash-Button nicht. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher den Branchenriesen verklagt – und Recht bekommen.
Laut Amazon „innovationsfeindlich“
Amazon wird die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Eine Revision beim BGH ist nicht zugelassen. Eine Entscheidung, die nach Angaben des Online-Händlers als „innovationsfeindlich“ gewertet werden darf. Amazon kommentiert:
Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.
Zur Stunde finden sich die Taster noch in zahlreichen Varianten im Amazon-Angebot.