Apple hat dreieinhalb Jahre Zeit
Neue Akku-Vorgaben der EU: Fest verbaut geht bald nicht mehr
Die zunehmende Elektrifizierung von Beförderungsangeboten, die breitere Nutzung von Elektrofahrzeugen und die starke Verbreitung von E-Bikes, Rollern und anderen Kleinstfahrzeugen wird die Nachfrage nach Akkus und Batterien in den kommenden Jahren in unbekannte Höhen schießen lassen.
Das Weltwirtschaftsforum schätzt, dass die weltweite Batterieherstellung etwa verzwanzigfacht werden muss, um dem steigenden Bedarf Gerecht zu werden. Die Nachfrage nach portablen Stromspeichern soll bereits 2030 rund 14 Mal so hoch wie heute ausfallen – die Mitgliedsländer der Europäischen Union könnten dann die zweitgrößte Nachfrage weltweit haben.
Rat und Parlament erarbeiten Vorgaben
Aussichten, auf die sich die Europäische Union jetzt mit den Arbeiten an einer neuen Verordnung über Batterien und Altbatterien angenommen hat. Einen ersten Vorschlag für die neue Verordnung haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat vor wenigen Tagen verabschiedet und in diesem nun auch die ersten Eckpunkte festgehalten, die durch die neuen Akku-Vorgaben berücksichtigt werden sollen.
- Im Volltext: Verordnung über Batterien und Altbatterien
Geplant ist unter anderem, dass Elektronikgeräte mit integrierten Batterien so gestaltet werden müssen, dass Endverbraucher diese einfach selbst entnehmen und austauschen können. Zwar soll die Vorgabe erst dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften greifen, würde dann wohl aber auch für MacBook, iPad und iPhone gelten – wenn die aktuellen Entwürfe im Rahmen des weiteren Verfahrens nicht zu sehr verwässert werden. So heißt es in Artikel 11 des Entwurfes:
Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien
(1) In Geräte eingebaute Gerätebatterien müssen – wenn die Lebensdauer der Batterien kürzer ist als die des Geräts – während der Lebensdauer des Geräts, spätestens aber am Ende der Lebensdauer des Geräts vom Endnutzer oder unabhängigen Wirtschaftsakteuren leicht entfernt und ausgetauscht werden können.
Eine Batterie ist leicht austauschbar, wenn sie nach ihrer Entfernung aus dem Gerät durch eine vergleichbare Batterie ersetzt werden kann, ohne dass dies das Funktionieren oder die Leistung des Geräts beeinträchtigt.
Recycling- und Rücknahme-Vorgaben
Neben dem Ende fest verbauter Akkus sehen die neuen Akku-Vorgaben ein verpflichtendes Label vor, dass über Umwelteinflüsse von Batterien informiert, Zielvorgaben für die Sammlung alter Batterien und Vorgaben was den Anteil an recycelten Materialien in neuen Akkus angeht. Ende 2030 soll zudem überprüft werden, ob nicht-aufladbare Batterien schrittweise aus dem allgemeinen Gebrauch entfernt werden sollen.
Bevor die neuen Akku-Vorgaben der EU in Kraft treten können müssen sowohl der Rat als auch das Parlament den ausgearbeiteten Vorschlag noch förmlich genehmigen.