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Der Patentstreit geht auch im nächsten Jahr weiter – Motorola mit guten Chancen gegen Apple

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Nachdem wir auf den lesenswerten und kritischen Beitrag des US-Bloggers Matt Legend Gemmell verwiesen hatten, möchten wir uns nun auch noch einmal dem leidigem Patent- und Geschmacksmusterkampf zwischen Apple und diverse anderen Firmen zuwenden.

Zur Erinnerung

Die erste Klage rund um iPhone und Co stammte vom 22. Oktober 2009 und wurde von Nokia eingereicht. Das finnische Unternehmen hatte Apple über die Verletzung von 10 Patenten, die zur standardisierten, kabellosen (Netzwerk-) Kommunikation dienen, verklagt. Die Tatsache, dass Nokia diese Patente für den Aufbau gemeinsamer Standards freigegeben hatte, zwingt den Konzern jedoch, diese zu fairen und gleichen Konditionen an andere Hersteller zu lizensieren. An diese Regelung hatte sich Nokia in Bezug auf Apple nicht gehalten, weshalb Nokia den Rechtsstreit verlor.

Im Laufe der letzten zwei Jahre haben sich etliche weitere Klagen zwischen den unterschiedlichen Mobilfunkkonzernen angehäuft. Auch Apple hat munter geklagt und versucht seine eingetragenen Geschmacksmuster zu schützen. Bisher konnte sich Apple vor Gericht auch meist gegenüber seiner Konkurrenz durchsetzen.

„Koh [Richterin] frequently remarked on the similarity between each company’s tablets. At one point during the hearing, she held one black glass tablet in each hand above her head, and asked Sullivan [Samsungs Anwältin] if she could identify which company produced which.

„Not at this distance your honor,“ said Sullivan, who stood at a podium roughly ten feet [ca. 3m] away.“

(Aus dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung. via Reuters)

Motorola setzt sich vor Gericht durch

Allerdings scheint der Wind in den Segeln des kalifornischen Konzern rauer zu werden, nachdem es Motorola geglückt ist einen Sieg gegenüber Apple in Deutschland einzufahren. Wir hatten bereits Anfang des Monats darüber berichtet, dass Motorola vor dem Landgericht Mannheim Klage gegen den amerikanischen Mutterkonzern Apple eingereicht hatte und einen vorläufigen Etappensieg erringen konnte. Dadurch, dass keine Vertreter Apples am Gerichtstermin erschienen waren, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten Motorolas entschieden. Die nächsten Verhandlungen vor Gericht sind für den 3. Februar 2012 angekündigt. Bisher hatte diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss auf Apples Geschäfte in Deutschland, da diese nicht vom amerikanischen Mutterkonzern, sondern der hiesigen Tochtergesellschaft Apple Retail Germany GmbH geleitet werden.

Mittlerweile hat Motorola seine Klage auch auf Apple Sales International ausgeweitet, einer in Irland angesiedelten Tochtergesellschaft, die unter anderem den Großteil der deutschen Kunden mit Apples Produkten versorgt. In diesem Rechtsstreit legt Motorola eines der beiden Patente vor, mit denen der Konzern auch seinen Vorabsieg erringen konnte. (EP (European Patent) 0847654 (B1))

Jenes Patent beschreibt ein gängiges Verfahren Nachrichteneingänge innerhalb einer Gruppe von Empfängern zu synchronisieren. Konkret betroffen wäre hiermit somit MobileMe bzw. der Nachfolger iCloud. Apples bisherige Bestreben, das Trivialpatent weiter zu konkretisieren und einschränken zu lassen, wurden vom Landgericht Mannheim abgelehnt.

Motorola hat somit nach dem aktuellen Stand der Dinge relativ gute Voraussetzungen, um im Februar einen weiteren Sieg gegen Apple einfahren zu können. Noch ist jedoch nicht sicher, was eine Niederlage Apples genau für den deutschen Markt bedeuten würde. Auch eine außergerichtliche Einigung wäre möglich. Patentstreitigkeiten zwischen Firmen sind keine Neuerscheinung der Smartphone-Ära. In anderen Branchen, wie der Automobilindustrie, gehören Patentstreite bereits seit vielen Jahrzehnten zur Tagesordnung. Auch hier werden die meisten Fälle durch Einigungen außerhalb des Gerichts beigelegt.

Eine Kleinigkeit zum Schluss

Das Patent auf das Rad hält niemand. Und selbst wenn würde es heute nicht mehr gelten, denn die Schutzfrist für Patente ist auf maximal 20 Jahre begrenzt (oft fällt sie kürzer aus). Bei Geschmacksmustern sind es maximal 25 Jahre.

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29. Nov 2011 um 16:56 Uhr von Damien Fehler gefunden?


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