Neue Handhabe zum 5. April
Meta: Nutzer müssen Ende der Detail-Datenauswertung beantragen
Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat angekündigt, ab der kommenden Woche auf die Vorgaben der irischen Datenschutzaufsicht, der so genannten Data Protection Commission (DPC), zu reagieren und Anwendern in Europa, damit erstmals die Möglichkeit zu eröffnen, Teilen der hochpersonalisierten Datenauswertung zu widersprechen.
Neue Handhabe ab 5. April
Konkret geht es um die Zusammenführung von Auswertung von Nutzerdaten, die in unterschiedlichen Konzernbereichen anfallen. Zwar müssen auch Anwender die der Datenauswertung widersprechen weiterhin mit personalisierten Anzeigen rechnen, diese würden jedoch nur noch grobe Kenndaten wie etwa Alter oder ungefähren Aufenthaltsort berücksichtigen und nicht mehr auf detaillieren Nutzungsinformationen wie etwa den zuletzt angeschauten Videos basieren.
Der neue Umgang mit den Nutzerdaten soll am kommenden Mittwoch starten, setzt von Anwendern, die diese Änderungen für sich in Anspruch nehmen möchten, jedoch das Ausfüllen einer gesonderten Beantragung voraus.
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Nutzer Antrag ausfüllen
Dies berichtet das Wall Street Journal und erörtert, dass die Facebook-Mutter die Anträge der Europäischen Anwender dann nicht etwa automatisch bewilligen wird, sondern den Widerspruch der Nutzer erst prüfen will, ehe die Änderungen bewilligt werden und anschließend in Kraft treten.
Meta selbst hat sich im hauseigenen Newsroom zu den bevorstehenden Änderungen geäußert und gibt hier an betroffene Anwender zur Einführung der neuen Handhabe in der kommenden Woche gesondert informieren zu wollen.
Zudem betont das Unternehmen, dass man weiterhin davon ausgehe, sich auch bei der bisherigen Datenverarbeitung konform zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung verhalten zu haben und die Änderungen vor allem deswegen implementieren würde, um den Auflagen der DPC Rechnung zu tragen.