ifun.de — Apple News seit 2001. 47 149 Artikel

Fake-Anzeigen mit bekannten Gesichtern

Meta haftet für Fake-Werbung auf Facebook und Instagram

Artikel auf Mastodon teilen.
2 Kommentare 2

Das Landgericht Frankfurt am Main nimmt Meta für betrügerische Werbung auf Instagram und Facebook in die Pflicht. In dem Verfahren geht es um Anzeigen, in denen unbekannte Dritte die Marke eines Finanzportals sowie Namen und Bild seines bekannten Gründers nutzten, um für mutmaßlich betrügerische Investments zu werben.

Meta Werbung Instagram

Das Gericht sieht darin Verletzungen des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Allein im August 2024 meldeten die Kläger über ein dafür vorgesehenes Tool fast 260 Verstöße an Meta. Trotzdem tauchten identische oder sinngleiche Anzeigen erneut auf. Die Löschung dauerte teilweise bis zu 62 Tage. Meta muss zukünftig nun die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fake-Werbung unterlassen.

Algorithmische Kontrolle entscheidend

Meta selbst berief sich im Verfahren auf den Digital Services Act und darauf, von einzelnen rechtswidrigen Anzeigen keine Kenntnis gehabt zu haben. Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend ist aus Sicht der Kammer, dass Meta die Ausspielung nicht nur technisch ermöglicht, sondern aktiv ordnet. Bei Werbung bestimmt ein automatisiertes Auktionsverfahren Rangfolge und Zeitpunkt, auch Nutzerinhalte werden algorithmisch in den Feeds verteilt.

Damit unterscheide sich der Dienst von rein chronologisch sortierten Angeboten. Das Landgericht Frankfurt verweist dabei auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Danach kann ein Anbieter haften, wenn er Kontrolle über die angezeigten Inhalte ausübt.

Meta muss auch Einnahmen offenlegen

Meta soll für Schäden einstehen, die künftig durch gleiche oder sinngleiche Fake-Werbung entstehen. Zudem muss der Konzern Auskunft über die Anzeigen auf Instagram und Facebook sowie über die damit erzielten Einnahmen geben. Das Urteil vom 16. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

Schon beim Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Auch bei den sogenannten Business Tools wurde Meta zu einer Entschädigung verurteilt.

23. Sep. 2026 um 08:58 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Du bist beim aktuellsten Artikel angekommen.
    Glückwunsch, und 47.149 weitere hätten wir noch.
    2 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Facebook verdient mit all dem nur Geld und hat keine Möglichkeit etwas von diesem Geld für die Überprüfung der Inhalte auszugeben? Die sind so unsympathisch wie nur möglich

  • Finanzfluss!! Grüße gehen raus an Thomas Kehl!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 47149 Artikel in den vergangenen 9101 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven