Meta Business Tools im Fokus
Landgericht Leipzig: 5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer
Das Landgericht Leipzig hat einem Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Anlass ist die Nutzung der sogenannten Business Tools durch Meta, mit denen personenbezogene Daten auch dann erhoben und ausgewertet werden, wenn Nutzer sich nicht aktiv über Facebook oder Instagram anmelden.
Meta Business Tools im Fokus
Die Entscheidung stützt sich auf europäisches Datenschutzrecht, konkret auf Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und folgt in zentralen Punkten der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Das Landgericht stellte fest, dass die übermittelten Daten in großer Menge an Meta Ireland und in die USA übertragen und dort für werbliche Zwecke verarbeitet werden. Dies ermögliche eine nahezu vollständige Nachverfolgung des Online-Verhaltens und eine Profilbildung, ohne dass Nutzer ausreichend darüber informiert seien.
Die Entschädigungshöhe begründet sich auch mit dem wirtschaftlichen Wert, den Meta aus diesen Daten zieht. So erzielte das Unternehmen im Jahr 2021 rund 97 Prozent seines Gesamtumsatzes aus Werbung. Grundlage für die Einschätzung bildeten unter anderem Angaben des Bundeskartellamts.
Allgemeine Betroffenheit als Maßstab
Besonders an der Entscheidung ist, dass das Gericht auf eine persönliche Anhörung des Klägers verzichtet hat. Es sah keinen Mehrwert darin, subjektive Eindrücke wie Verunsicherung oder Kontrollverlust nochmals mündlich zu schildern. Stattdessen orientierte sich das Gericht an der Perspektive eines durchschnittlichen, informierten Nutzers, der die systematische Datenverarbeitung nachvollziehen kann, aber keine Kontrolle über den konkreten Einsatz seiner Informationen hat.
Die Kammer weist darauf hin, dass ihre Entscheidung zu einer Vielzahl ähnlicher Klagen führen könnte. Sie sieht darin jedoch keinen Widerspruch zur DSGVO, sondern einen gewollten Mechanismus zur Stärkung des Datenschutzes über zivilrechtliche Verfahren. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 05 O 2351/23 dürfte damit auch über den konkreten Einzelfall hinaus Relevanz entfalten.
Ich finde das Urteil gut…. Fast niemand kann wissen wie wann und wo seine Daten abgenommen werden und was dann mit diesen passiert. Von Kontrolle ganz zu schweigen.
Mega!
Toll! Mein Dank geht an den Kläger
Eigentlich müsste die Verbraucherzentrale eine Sammelklage anstrengen …
Da hat einer die Ei** gehabt, das durchzuziehen… wieviele ihm wohl geraten haben, es sein zu lassen? Manchmal zahlt es sich einfach aus, seinen Grundsätzen treu zu bleiben!
Abwarten, das Landgericht Leipzig ist die erste Instanz. Die zweite Runde in dem Streit dürfte nicht lange auf sich warten lassen, insbesondere wenn man die Tragweite bedenkt.
Geht es hierbei nur um Nutzer des Business Tools oder betrifft das jeden Nutzer?
Text lesen…Anlass waren die Business Tools.
Jetzt muss man es nur noch verstehen können…
Anlass ist die Nutzung der sogenannten Business Tools durch Meta, mit denen personenbezogene Daten auch dann erhoben und ausgewertet werden, wenn Nutzer sich nicht aktiv über Facebook oder Instagram anmelden.
Habe mal gelesen, daß Facebook anbietet ihren Daumen auf einer Internetseite einzufügen und der Daumen eine Verlinkungen zum Profil des Seitenanbieters führt.
Wenn man diesen Service von Facebook nutzt, werden automatisch die persönlichen Daten von demjenigen an Facebook übermittelt, der nur die Webseite aufruft. Dazu ist kein anklicken des Icon notwendig.
Sehr Gut !
Sehr gut! Weiter so!
Was hat das Urteil für Folgen, außer dass ein einziger 5000 Euro bekommt, während der Konzern weiter Daten benutzt um daraus vielfache 5000 Euro zu machen und gleichzeitig über diese Strafe lachen, weils ja folgenlos ist.
Statt Urteile im Einzelfallverfahren gegen Monopolisten zu verhängen, müssten Strafen erfolgen, die den Konzernen wirklich weh zun, wenn doch ein Gericht hier Bürger, Konsumenten… schützt.
Aber meta mal als Schuss vor den Bug die Gewerbeerlaubnis wegen quasi schon mehreren Datenschutzverstößen zu entziehen, wäre das einzige mit Wirkung.
Wenn man bedenkt, wie glimpflich die global player davonkommen und wie sehr einem der landeseigene Datenschutzbeauftragte bei Verfehlungen beispringt, muss man sich nicht wundern, warum keiner mehr Verantwortung übernehmen will, weil man eh schon halb im Knast sitzt, während die us bigtechs mit minimalen Strafen ohne erzieherischen Charakter davonkommen
Stimmt jeder Nutzer dessen Daten missbräuchlich genutzt wurden sollte automatisch 5k€ bekommen! Das würde was bewirken
Nein, es ist für Meta nicht zum Lachen, denn auf dem Urteil können Folgeklagen von anderen Anwendern kommen!
Es wurde ein Exempel statuiert, das rechtlich relevant für zukünftige Klagen in diesem Gebiet ist!
Seit wann schert sich ne US Firma um europäische oder gar deutsche Gesetze?
Zu ner weiteren Klage gehört auch, erstmal nachzuweisen, dass man tatsächlich geschädigt wurde und missbräuchlich genutzte datendaran schuld sind
@ Rikibu
Die scheren sich dann, wenn die EU wegen Mehrung der Vorfälle einschreitet.
Meta musste bereits ingesamt ca. 3,104 Milliarden Euro an die EU Strafe zahlen. Die mögen nach außen „cool“ tun, dass es sie nicht interessiert, aber 3 Mrd. Euro sind keine Peanuts, auch für Meta nicht.
Ich bin verwundert, das es mal nicht über Apple geht. Ist hier doch Lieblings Thema, dem Apfel Konzern kontinuierlich eins reinzuwürgen.
Vielleicht deshalb, weil es im Artikel um META geht.
Bestimmt dauert es nicht mehr lange und Meta ist „systemrelevant“……