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Landgericht Köln: Videostreaming kein relevanter Verstoß gegen Urheberrecht

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16 Kommentare 16

Eine interessante Notiz aus dem Gerichtssaal: Das Landgericht Köln ist offenbar der selben Meinung wie das Bundesjustizministerium und sieht den Konsum von Videostreams nicht als Verstoß gegen das Urheberrecht.

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Per Pressemitteilung gibt das Gericht nun bekannt, dass die zuständige Kammer mehreren Beschwerden gegen ihre ursprünglich erteilte Anordnung zur Herausgabe von IP-Adressen im Abmahnverfahren „Redtube“ statt gibt. Dem Antrag der angeblichen Rechteinhaber „The Archive AG“, in dem von Downloads die Rede war, hätte nicht entsprochen werden dürfen, da ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keinen relevanten Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung darstelle.

Zudem kritisiert die Kammer, dass die Frage, wie der Antragsteller konkret an die IP-Adressen der beschuldigten Nutzer gekommen sei, unbeantwortet bliebe und deutet an, dass die aktuellen Beschlüsse auch auf das Hauptverfahren, also konkret die Frage, inwieweit die Abmahnungen berechtigt sind, Folgen haben könne.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, somit hätten die Antragsteller noch die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen. Zu rechnen ist damit allerdings weniger – offenbar haben die „The Archive AG“ vertretenden Anwälte in einigen Fällen bereits das Mandat niedergelegt. (Pressemitteilung als PDF – Danke Tommi)

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27. Jan 2014 um 16:56 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • bezieht sich das ganze auch auf Seiten wie movie2k und so ? also der part, dass stremmen kein vertoß gegen das Urheberrecht ist

    •  EDoubleDWhy

      Das wollte ich auch fragen… Ich sehe da rechtlich keinen Unterschied, warum das aber erst jetzt so klar geregelt ist (meiner Erkenntnis nach zumindest), ist mir ein Rätsel

    • Denke ja… Grundsätzlich gibt es mittlerweile genug günstige legale Alternativen Watchever, Sky Snap, Lovefilm usw., aber ich habe im Moment z.B. das Problem mit den Sat.1 Serien Navy CIS, Hawaii Five O … Lebe in London und kann leider kein Sat.1 sehen und die Folgen am iPad zu schauen geht aus lizensgründen ebenfalls nicht. Und auf den besagten Portalen sind diese Serien leider nicht zu finden bzw. Watchever kann in England nur mit VPN genutzt werden. Muss wir dann wohl die Slingbox zu legen, weil ich auch die Buli sehen möchte und warten bis die verpassten Folgen auf DVD erscheinen…

    • Ich denke mal das ist allgemein gemeint. Allerdings kann ein anderes Gericht das auch anders beurteilen.

      • Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, ich bin Laie: grundsätzlich gilt das nur, wenn nicht klar erkennbar ist, dass es sich um Raubkopien handelt. Und das ist bei Pornofilmchen eher zu erwarten als bei Hollywoodproduktionen, die noch im Kino laufen oder noch nicht im Free TV gelaufen sind.
        Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

    • Nein, das gilt nur bei Pornoinhalten … Das könnte ja sonst in der Videothek peinlich sein und würde daher die Freiheitsrechte einschränken.

    • Ich glaube wenn es offensichtlich ist das die Ganze Seite Illegal ist dann sieht das anders aus. Ich glaube aber dennoch das im fall von Movie.to oder wie auch immer hier nur Uploader und Betreiber aktive verfolgt werden. Denn die Rechteinhaber von Hollywood Produktionen sind wenn man’s so sehen will immer noch Seriöser als die Rechteinhaber von „vermutlich“ selbst nur illegal erworbenen Rechten zu den Pornofilmen. Die einen wollen nur Ihre Werke schützen und gehen den Rechtsweg. Und die anderen wollen mit Ihren Rechten Kohle scheffeln ohne wirklich die Verbreitung des Materials zu unterbinden. Unterm Strich… der Rechteinhaber entscheidet ob es Probleme beim reinen anschauen von streams gibt oder nicht.

  • Inwiefern verstößt reines Downloaden gegen das Urheberrecht? Gibt es dazu Urteile? Wie sieht das Strafmaß bei Download eines Musikstücks oder eines Films aus? Bei Abmahnungen sind die Forderungen für die gleiche Art von Werk ja teilweise sehr verschieden.

  • bei kinox.to und movies.to handelt es sich un offensichtliche urheberrechtsverletzungen bei denen der gesetzgeber davon ausgeht das jeder bürger wissen sollte das es aktuelle kinofilme nicht kostenfrei im internet gibt. zudem die filme stets schlechte quali haben.
    bei redtube sieht das anders aus dort ist es nicht unmittelbar erkennbar ob es sich um ein verstoß handelt oder eben nicht! zumal diese frage in denAGBs geklärt ist.

  • Ja was denn nun? Erst rein in die Kartoffeln, jetzt raus aus den Kattoffeln. Da waren vorher wohl Dilettanten am Werk. Die Rechtsanwälte suchen auch das Weite. Vorher waren sie von ihrer Sache voll überzeugt und nun? Wird Zeit, dass es eine grundlegende Rechtsprechung gibt, die sollen Abzockern (Unternehmen, Rechtsanwälte….) endlich das Handwerk legt.

  • Ganz einfach. Es muss zwischen Stream und Download (also Kopie) unterschieden werden. Bei Downloads ist es illegal wenn die Inhalt oder die Quelle offensichtlich Urheberrechte verstößt. Bei Streams herrscht unter Juristen Uneinigkeit ob es als reines ansehen oder als Download gewertet wird weil immer ein kleiner Teil des Videos im temporären zwischenspeicher geladen ist, um das Ansehen zu ermöglichen. Wenn man (bzw. der Richter dann) davon ausgeht, dass ein Stream eine Art des Downloads also der illegalen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials darstellt ist er illegal, sofern die Quelle oder das Video offensichtlich illegalen Ursprungs ist. Andere Gerichte können einen Stream allerdings auch wie im o.g. Fall als reines Konsumieren und nicht kopieren betrachten. In diesem Fall wäre auch gegen kinox und dergleichen nichts einzuwenden. Jedes Gericht kann es aber anders beurteilen.

  • Die ganze Diskussion könnte man verhindern indem die Filmstudios die Möglichkeiten des Internets endlich vernünftig nutzen würden statt gegen diese vorzugehen. Das erste Studio, dass einen neuen Kinofilm parallel zum Kinostart zu vernünftigen Preisen als Stream anbietet wird meiner Meinung nach sehr gut daran verdienen. Schadet das den Kinos? Ich denke eher nicht, denn wer sich den Film lieber auf der Couch anschaut wäre ohnehin nicht ins Kino gegangen… Ebenso die Produzenten von Serien: Wer eine US Serie gleichzeitig zum TV Start in den US weltweit als Stream anbietet wird ebenfalls gut verdienen. Schadet das den Sendern? Ich denke nicht, denn die US Serien schauen nur die Serienjunkies die aktuell auch nicht auf die DE Fassung warten… Man sollte neue Möglichkeiten nutzen statt diese zu verteufeln…

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