Für alle 18-Jährigen
KulturPass ab Mitte Juni: 200 Euro für kulturelle Angebote
Die Bundesregierung hat über den baldigen Start ihres so genannten KulturPass informiert und will diesen bereits ab Mitte Juni für alle interessierten Menschen verfügbar machen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern.
Bei dem neuen Angebot, handelt es sich um ein geldwertes Kultur-Budget in Höhe von 200 Euro, mit dem sich kulturelle Angebote in Anspruch nehmen lassen – ein Förderprogramm, das nach der für viele Kulturanbieter schwierigen Corona-Zeit wieder Lust auf entsprechende Veranstaltungen machen soll.
Konzerte, CDs, Kino-Tickets und mehr
Seit dem Wochenende können Veranstalter ihre Kulturangebot in dem digitalen Markplatz registrieren, der auf dem Online-Portal kulturpass.de verwaltet wird und noch im kommenden Monat um eine Mobil-Applikation ergänzt werden soll, die von den jugendlichen dann zum Einlösen der vielfältigen Kultur-Angebote genutzt werden kann.
Nutzerinnen und Nutzer sollen dann zwischen Veranstaltungen, Büchern oder auch Instrumenten wählen können, die mit dem 200-Euro-Budget des KulturPass erworben werden können. Dazu gehören etwa Konzerte, Lesungen, Kinovorstellungen, CDs, Platten oder Museumsbesuche.
In diesem Jahr startet der KulturPass mit einem Gesamtetat von 100 Millionen Euro als Pilotprojekt. Bewährt sich die Kultur-Dreingabe, soll das Angebot in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und fortgeführt werden.
Du wirst in diesem Jahr 18 Jahre alt? Dann schenken wir Dir mit dem KulturPass ab Mitte Juni 2023 200 Euro, die Du für kulturelle Angebote einlösen kannst. Dazu gehören Tickets für Konzerte, Theater, Museen oder Kinos, aber auch Bücher, Musik und vieles mehr.
Um die KulturPass-Angebote zu nutzen, musst Du Dich einfach nur in der KulturPass-App registrieren. Dafür benötigst Du Deinen Personalausweis. Damit Du diesen als Online-Ausweis nutzen kannst, solltest Du Deine persönliche sechsstellige PIN kennen oder neu vergeben.
Pilotprojekt mit 100 Mio. Euro Etat
Kulturanbieter können ihre Offerten im Anbieter-Bereich des KulturPass-Portals registrieren und bekommen die entstandenen Kosten für die abgerufenen Angebote dann im Nachhinein erstattet. Förderberechtigt sind dabei grundsätzlich Angebote aus den folgenden acht Kategorien:
- Bücher (mit Ausnahme von E-Books & Schulbüchern)
- Eintrittskarten für: Museen, Gedenkstätten, Parks und Schlossgärten
- Kinofilme
- Konzerte
- Musikinstrumente
- Noten (nur Print)
- Theaterstücke & Performances
- Tonträger
Anbieter die ein grundsätzliches Interesse am KulturPass haben, können sich die digitale Veranstaltung zum Start der Registrierungsphase für Kulturanbietende in dieser rund einstündigen Videoaufzeichnung zu Gemüte führen.