Keine EU-Daten mehr auf US-Servern
DSGVO-Rekordstrafe: Facebook muss 1,2 Milliarden Euro bezahlen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung eine Rekordstrafe gegen die Facebook-Mutter Meta verhängt. Der Konzern soll mit einer Strafzahlung von 1,2 Milliarden Euro dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass er die europäischen Richtlinien zum Schutz der persönlichen Daten über Jahre hinweg ignoriert hat. Damit verbunden muss Facebook seine Vorgehensweise künftig ändern und darf keine Daten von europäischen Bürgern mehr in den USA speichern.
Bezüglich der mit der Milliardenstrafe verbundenen Auflagen geben die Datenschützer Meta fünf Monate Zeit, um die bisherige Praxis zu ändern und die Daten ausschließlich auf europäischen Servern zu speichern. Innerhalb von sechs Monaten müssen zudem alle bisher in die USA übertragenen Daten zurückgeholt und von den dortigen Servern getilgt werden.
Die für die europäische Meta-Niederlassung verantwortliche irische Datenschutzkommission DPC informiert per Pressemitteilung über die Entscheidung, darüber hinaus haben auch die Datenschützer NOYB eine Stellungnahme veröffentlicht, in der das Strafmaß trotz seiner Rekordhöhe als vergleichsweise milde ausgelegt wird:
Wir sind froh über diese Entscheidung nach zehn Jahren Rechtsstreit. Das Bußgeld hätte wesentlich höher ausfallen können, da die Höchststrafe bei über 4 Milliarden liegt und Meta zehn Jahre lang wissentlich gegen die DSGVO verstoßen hat, um Profit zu machen. Wenn die US-Überwachungsgesetze nicht geändert werden, wird Meta nun wohl seine Systeme grundlegend umstrukturieren müssen.
10 Jahre Klagen gegen Meta und die irischen Datenschützer
Hintergrund der Entscheidung ist eine bereits vor zehn Jahren vom NOYB-Gründer Max Schrems initiierte Klage, die auf der Tatsache basiert, dass die Facebook-Mutter Meta den amerikanischen Überwachungsgesetzen unterliegt, was es Geheimdiensten ermöglicht, persönliche Daten ohne richterlichen Beschluss von den Unternehmen einzufordern. Die Daten europäischer Bürger lassen sich hiervon nur ausschließen, wenn sie nicht auf amerikanischen Servern abgelegt werden.
Meta wird aller Wahrscheinlichkeit nach Rechtsmittel gegen den Entscheid einlegen, die Chancen auf Erfolg werden allerdings als gering eingestuft. Die Entscheidung ist allein deswegen bemerkenswert, weil die verantwortliche irische Datenschutzbehörde über zehn Jahre hinweg versucht hat, den Fall zu blockieren, bis sie nun vom übergeordneten Europäische Datenschutzausschuss dazu verpflichtet wurde, die Strafe zu verhängen.