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Europa will gleiche Regeln für alle

KI-Kindergarten wohl beendet: Auch Google zeichnet EU-Leitfaden

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Mit dem Beitritt von Google zum freiwilligen Leitfaden der Europäischen Union für sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck folgt heute ein weiterer großer Anbieter dem Kurs, den OpenAI bereits vor drei Wochen eingeschlagen hat.

Ki Europa

KI-Kindergarten vor dem Aus

Damit entsteht erstmals die Aussicht, dass europäische Nutzer neue KI-Funktionen künftig nicht mehr mit Verzögerung und in abgespeckter Form erhalten, sondern zeitgleich mit anderen Regionen der Welt. In der Vergangenheit wurden neue KI-Dienste häufig zunächst nur in den USA oder Asien eingeführt. Regulatorische Unsicherheiten hatten immer wieder zu zurückhaltenden Markteinführungen in der EU geführt. Apple Intelligence etwa benötigte fast ein halbes Jahr um auch in ersten europäischen Ländern verfügbar zu werden.

Der Praxisleitfaden wurde von der Europäischen Kommission gemeinsam mit Sachverständigen entwickelt. Er soll Anbietern von großen Sprachmodellen wie Gemini, GPT-4 oder Claude helfen, die im August 2025 in Kraft tretenden Vorgaben der KI-Verordnung einzuhalten. Diese regelt den Umgang mit Risiken, etwa in Bezug auf Urheberrecht, Transparenz und potenzielle Gefahren durch besonders leistungsfähige Modelle.

Freiwillige Selbstverpflichtung statt Regulierung

Google kündigte am Mittwoch an, den Leitfaden gemeinsam mit anderen US-amerikanischen Anbietern zu unterzeichnen. Ziel sei es, eine zügige und flächendeckende Verfügbarkeit von KI-Tools in Europa zu ermöglichen.

Der Konzern begrüßte in einer offiziellen Stellungnahme, dass die finale Version des Leitfadens näher an den wirtschaftlichen und technologischen Interessen Europas liege als die ursprünglichen Entwürfe. Gleichzeitig kritisierte Google einzelne Aspekte des Regelwerks. Dazu gehören etwa Vorgaben, die Geschäftsgeheimnisse betreffen oder von bestehenden Urheberrechtslinien abweichen.

Für Unternehmen, die den Leitfaden umsetzen, verspricht die EU einen geringeren bürokratischen Aufwand. Sie können die Einhaltung der neuen Regeln künftig durch Verweis auf die Leitlinien nachweisen. Die Kommission will bis zum Inkrafttreten der Verordnung noch klären, welche Anbieter überhaupt in den Anwendungsbereich der neuen Regeln fallen.

30. Juli 2025 um 17:40 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Apple kann nicht unterzeichnen, sie haben ja kein KI. *grins*

    Deren Statement wird jedoch lauten, Apple wird nicht unterzeichnen, weil die Bedingungen unannehmbar sind. *doppelgrins*

  • Meta hat schon mal nicht zugestimmt…

    Und da es freiwillig wird, wird auch der Spielraum ziemlich spannend ausgelegt werden können + es wird jetzt schon kritisiert – schauen wir mal, was da so kommt.

  • Ich gehe davon aus, Max Schrems bringt sich schon in Stellung. Da bin ich ja mal gespannt, wann der es mit dem Thema zum EuGH schafft.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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