Anordnung greift sofort
Keine WhatsApp-Daten für Facebook: Hamburg lässt den Hammer fallen
Erst Mitte April strengte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, ein Dringlichkeitsverfahren gegen den Kurznachrichten-Dienst WhatsApp an. Erklärtes Ziel war es dafür zu sorgen, dass die Facebook-Tochter keine Nutzerdaten an den Mutterkonzern weitergeben kann, die dieser dann seinerseits für eigene Zwecke weiterverarbeitet.
Prof. Dr. Johannes Caspar | Bild:
Facebook drängte auf den 15. Mai
Nun, einen guten Monat später, hat Caspar eine Anordnung erlassen und Facebook die Verarbeitung personenbezogene WhatsApp-Daten verboten, wenn dies zu eigenen Zwecken geschieht. Die Anordnung, die Caspar rechtlich auf die Datenschutzgrundverordnung stützt, wurde mit sofortigem Vollzug angeordnet und tritt damit noch vor dem WhatsApp-Ultimatum in Kraft. Der Kurznachrichten-Dienst fordert seine Anwender seit Wochen dazu auf den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen und setzt dafür auch auf einen latenten Termindruck. Anwender sollten die neuen Regeln bis spätestens zum 15. Mai abnicken.
Hier gewährt der Eingriff des Datenschutzbeauftragten nun erst mal einen Aufschub.
Caspar hatten mehrere Punkte der neuen Nutzungsbedingungen gestört, in denen das soziale Netzwerk den Zugriff auf Facebook-Nachrichten nicht mehr ausschließend wollte, Unternehmen den Zugriff auf Nutzerdaten der WhatsApp-Community gestatten wollte und die neuen Regelungen auch für minderjährige Anwender durchsetzen wollte. Alles Forderungen, für die Facebook keine rechtliche Grundlage habe. Zudem seien die Nutzungsbedingungen so schwammig formuliert, dass der Fachexperte Caspar „auch nach genauer Analyse“ nicht erkennen könne, „welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzerinnen und Nutzer hat“.
Jetzt soll Europa urteilen
Da Facebook die neuen Nutzungsbedingungen aggressiv durchdrückt und die Zustimmung weder transparent noch freiwillig erfolgen würde, sei der Datenschützer nun entschieden eingeschritten:
Die Nutzerinnen und Nutzer werden von WhatsApp mit intransparenten Bedingungen für eine weitreichende Datenweitergabe konfrontiert. Gleichzeitig wird behauptet, die beschriebenen Verarbeitungen würden tatsächlich gar nicht ausgeführt, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise auf Grundlage des auf Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer gegründeten Rechtsrahmens umzusetzen. Diese Strategie erfolgt gegenwärtig insbesondere bei der neu eingeführten Funktion des Business-Marketings, die es unter Einschluss von Facebook ermöglicht, zum Versenden von Direktwerbung und der Marketingkommunikation unternehmensübergreifend Daten zu verarbeiten. Insgesamt entspricht das Vorgehen sowohl mit Blick auf Datenverarbeitungen, die laut Datenschutzrichtlinie bereits derzeit ausgeführt werden, als auch solchen, die durch Facebook jederzeit umgesetzt werden können, nicht den Vorgaben der DSGVO.
Die Anordnung Caspars ist drei Monate gültig. In dieser Zeit soll sich nun der Europäischen Datenschutzausschuss mit dem Thema befassen, um hier auf europäischer Ebene über die Rechtmäßigkeit der neuen Nutzungsbedingungen zu entscheiden.